über die 34. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Montag, 29.01.2024, 18:00 Uhr im Rathaus.
Tagesordnung:
A. Öffentlicher Teil
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm 2024 und 2025 |
| 3. | Neue Ortsmitte, Neubau Hauptstr. 65 und 66 hier: Beauftragung Fachingenieure und Kostenentwicklung |
| 4. | Bauangelegenheiten |
| 4.1 | Bauantrag, Neubau Dorfladen und Jugendräume, Hauptstraße 66 |
| 4.2 | Bauantrag, Neubau von 3 Reihenhäusern |
| 5. | Hort Bornheim -Betriebserlaubnis- |
| 6. | Kath. Kita St. Laurentius Bornheim |
| 7. | Widmung von Gemeindestraßen |
| 8. | Parksituation in der Hauptstraße |
| 9. | Fällung von Pappeln |
| 10. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Bornheim) |
| 11. | Mitteilungen und Anfragen |
B. Nichtöffentlicher Teil
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Mitteilungen und Anfragen |
C. Öffentlicher Teil
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
| 2. | Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm 2024 und 2025 |
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 719.755 € für 2024 und 580.490 € für 2025 ab.
Im Finanzhaushalt beträgt der Finanzmittelfehlbetrag für 2024 – 2.206.140 € und für das Jahr 2025 605.405 €.
Die Investitionstätigkeiten der Jahre 2024 / 2025 werden durch vorhandene liquide Mittel finanziert. Eine Ermächtigung für die Aufnahme von Investitionskrediten ist nicht erforderlich.
Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 empfohlen den vorliegenden Haushalt zu beschließen.
Die vorgeschaltete Bürgerbeteiligung hat in der Zeit vom 11.01.2024 bis einschließlich 29.01.2024 stattgefunden.
Ortsbürgermeisterin Frau Elke Thomas erläutert die einzelnen Eckpunkte des Haushaltes 2024 / 2025.
Ratsmitglied Herr Otmar Dietz weist auf die Verteilung der internen Leistungsverrechnung hin. Diese wird seitens der Personalabteilung an den neuen Verteilerschlüssel angepasst. Weiterhin soll eine Vollkostenberechnung für die Kehrmaschine erstellt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2024 / 2025.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 3. | Neue Ortsmitte hier: Beauftragung Fachingenieure und Kostenentwicklung |
Das Architekturbüro Ideenreich hat die Bauanträge der Vorsitzenden zur Unterschrift vorgelegt. Diese liegen der Verbandsgemeindeverwaltung vor und werden nach Prüfung an die Kreisverwaltung SÜW zur Genehmigung weitergeleitet.
Die Kostenschätzung wurde durch das Architekturbüro Ideenreich gem. dem aktuellen Planstand überarbeitet.
Für die Ausführungsplanung soll ein Fachingenieur für Brandschutz und ein Vermessungsbüro beauftragen werden. Hierfür wurden vom Architekturbüro Metz entsprechende Angebot eingeholt.
In der nächsten Haupt- und Bauausschusssitzung werden die Fachingenieure sowie der Architekt Herr Metz anwesend sein. Es wird einen intensiven Austausch über die einzelnen Kostenarten und die Kostenentwicklung geben. Die Kostendarstellung zeigt auf, dass erhebliche Kosten in der Planung ausgewiesen sind, die dringend überprüft und angepasst werden müssen.
Für den Neubau der 3 Reihenhäuser soll eine Aufschlüsselung der Quadratmeter pro Haus und Stockwerk erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, als Fachingenieur für Brandschutz das Büro Expertise Walther aus Landau, zu einem Angebotspreis von 5.997,60 € brutto zu beauftragen.
Der Gemeinderat beschließt als Vermessungsingenieur das Vermessungsbüro Anefeld aus Landau, zu einem Angebotspreis von 3.879,40 € brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 4. | Bauangelegenheiten |
| 4.1 | Bauantrag, Neubau Dorfladen und Jugendräume, Hauptstraße 66 |
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Östliche Hauptstraße“. Damit das Vorhaben realisiert werden kann, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Das Änderungsverfahren wird derzeit durchgeführt. Somit hat die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmenserteilung über das Vorhaben zu entscheiden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Dorfladens und Jugendräumen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 4.2 | Bauantrag, Neubau von 3 Reihenhäusern |
Die Ortsgemeinde möchte auf dem Grundstück FlNr. 64 in der Hauptstraße 65 drei Reihenhäuser errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße Mitte“. Zur Realisierung des Bauvorhabens ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Für das bisher als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesene Grundstück, wird eine zur Wohnbebauung überbaubare Fläche festgesetzt. Die Bebauungsplanänderung befindet sich derzeit im Verfahren, die Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange läuft noch bis 26.01.2024. Daher hat die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmenserteilung über das Bauvorhaben zu entscheiden.
Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung von drei Reihenhäusern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 5. | Hort Bornheim -Betriebserlaubnis- |
Die katholische Kirchengemeinde Hl. Augustinus als Träger des Kinderhorts „Die Piraten“ St. Laurentius in Bornheim hat mitgeteilt, dass für das kommende Schuljahr 2024/2025 bei den Eltern eine Bedarfsabfrage durchgeführt wurde.
Die Abfrage hat ergeben, dass aktuell 40 Anmeldungen vorliegen.
„Die Piraten“ sind dem Grunde nach für max. 40 Plätze (2 Gruppen) ausgelegt. Im aktuellen Schuljahr wurde aufgrund des aktuellen Bedarfs eine Betriebserlaubnis für 35 Plätze beantragt.
Aufgrund des Ergebnisses der Bedarfsumfrage müsste für das Schuljahr 2024/2025 eine Betriebserlaubnis für 40 Kinder gestellt werden.
Aktuell hat der Hort bei 35 Plätzen einen Personalschlüssel von 3,29 VZÄ (Vollzeitäquivalent). Bei der Aufstockung um 5 Plätze auf insgesamt 40 Plätze würde der neue Personalschlüssel bei 3,74 VZÄ liegen. Eine Personalerweiterung um 0,45 VZÄ.
Nach Mitteilung der kath. Kirche belaufen sich die Personalkosten bei einer Halbtagskraft auf circa. 25.000,00 €. Bei einer Erhöhung um 0,45 VZÄ werde mit voraussichtlichen Kosten zwischen 22.000 – 25.000 € gerechnet.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt einer Erhöhung der Betriebserlaubnis für den Hort auf 40 Plätze mit der damit verbundenen Erhöhung des Personalschlüssels auf 0,45 VZÄ zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 6. | Kath. Kita St. Laurentius Bornheim |
Von Seiten des Trägers der kath. Kindertagesstätte St. Laurentius Bornheim wurde ein Antrag auf Kostenübernahme/Zuschuss für den Kauf neuer Einrichtungsgegenstände gestellt.
Bei einer Begehung durch das Gesundheitsamt wurde der Zustand der Kinderstühle und Erzieherstühle bemängelt. Die Stühle sind inzwischen alt und entsprechend abgenutzt. Sie wurden in den letzten Jahren teilweise immer wieder repariert. Dies ist jetzt aber nicht mehr möglich und auch nicht verhältnismäßig. Das Gesundheitsamt hat einen Austausch gefordert. Daher sollen 25 Kinderstühle und sieben Erzieherstühle ausgetauscht werden.
Weiterhin gibt es in der Einrichtung einen defekten Taschenwagen der ebenfalls ausgetauscht werden muss. Ein weiterer Taschenwagen ist an seine Grenzen gelangt und wird vermutlich in Kürze nicht mehr einsetzbar sein. Hier würde die Kindertagesstätte gerne zwei neue Taschenwägen anschaffen.
Außerdem soll eine neue Puppenküche für die Kinder angeschafft werden. Die vorhandene Puppenküche ist in die Jahre gekommen und wurde in der Vergangenheit ebenfalls immer wieder repariert. Dies ist nunmehr nicht mehr möglich und soll daher durch eine neue Puppenküche ersetzt werden.
Der Träger hat mitgeteilt, dass die Gesamtkosten sich auf ca. 7.000,00 € belaufen. Daher wurden durch die Kindertagesstätte 3 Angebote eingeholt. Die Angebote sind in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt. Das günstigste und wirtschaftlichste Angebot beträgt 5.457,00 €.
Es wird daher vorgeschlagen, dass von Seiten der Ortsgemeinde dem Träger der kath. Kindertagesstätte St. Laurentius in Bornheim einen Zuschuss in Höhe von 5.457,00 € für den Austausch der o.g. Gegenstände gewährt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Träger der katholischen Kindertagesstätte St. Laurentius Bornheim einen Zuschuss in Höhe von 5.457,00 € für den Austausch der in der Sitzungsvorlage genannten Gegenstände zu gewähren. Die Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 7. | Widmung von Gemeindestraßen |
Aus rechtlichen Gründen ist die Widmung folgender Straßen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs.1, Ziffer 3 a, Landesstraßengesetz) erforderlich:
Gemeindestraßen:
| 1) | Birkenstraße |
| Plan-Nr. 231/10, Plan-Nr.231/24, Plan-Nr. 231/36 |
| 2) | Dammheimer Straße |
| Plan-Nr. 258/3, Plan-Nr. 2754, |
| 3) | Mörlheimer Straße |
| Plan-Nr. 100/14, Plan-Nr. 177/3, Plan-Nr. 217/5, Plan-Nr. 248/8, Plan-Nr. 2019/14, |
| 4) | Im Krautgarten |
| Plan-Nr. 2025/4, Plan-Nr. 2025/10, Plan-Nr. 2025/8, Plan-Nr. 2030/9, Plan-Nr. 2035/11, Plan-Nr. 2033/12 Teilfläche 212 qm, Plan-Nr. 2035/16, |
Weiterhin ist die Widmung als sonstige Straßen (§ 3 Abs. 1, Ziffer 3 b. Landesstraßengesetz, z. B. Geh- und Radwege) erforderlich:
Sonstige Straßen:
| 1) | Birkenstraße |
| Plan-Nr. 231/5, Plan-Nr. 231/18, Plan-Nr. 231/38 |
| 2) | Dammheimer Straße |
| Fehlanzeige |
| 3) | Mörlheimer Straße |
| Plan-Nr.2018/5, Plan-Nr. 2120/5, Plan-Nr. 2081/1 davon Teilfläche ca. 60 qm, |
| 4) | Im Krautgarten |
| Plan-Nr. 2033/12 Teilfläche 623 qm, Plan-Nr. 2035/10, |
Die Grundstücke sind im beigefügten Lageplan eingezeichnet.
Ortsbürgermeisterin Elke Thomas sowie die Ratsmitglieder Rudi Brauch, Otmar Dietz, Matthias Sommerauer, Lukas Wingerter und Marcus Michel haben gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.
Die restlichen Gemeindestraßen werden Zug um Zug gewidmet.
Teile der Mörlheimer Straße und der Straße Im Krautgarten wurden bereits 1991 bzw. 2002 gewidmet.
| 1. | Beschluss Birkenstraße |
Plan-Nr. 231/10, Plan-Nr.231/24, Plan-Nr. 231/36, Plan-Nr. 231/5, Plan-Nr. 231/18, Plan-Nr. 231/38
Ratsmitglieder Brauch, Dietz, Brosam, Wingerter und Zekl haben gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Bornheim als Träger der Straßenbaulast (§ 14 Landesstraßengesetz (LStrG) gemäß § 36 LStrG die Widmung der vorgenannten Grundstücke für den öffentlichen Verkehr verfügt.
Die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 LStrG, wonach die Ortsgemeinde Eigentümerin der Grundstücke sein muss, sind gegeben.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 2. | Beschluss Dammheimer Straße |
Plan-Nr. 258/3, Plan-Nr. 2754,
Ratsmitglieder Brauch, Sommerauer und Brosam, haben gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Bornheim als Träger der Straßenbaulast (§ 14 Landesstraßengesetz (LStrG) gemäß § 36 LStrG die Widmung der vorgenannten Grundstücke für den öffentlichen Verkehr verfügt.
Die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 LStrG, wonach die Ortsgemeinde Eigentümerin der Grundstücke sein muss, sind gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 3. | Beschluss Mörlheimer Straße (Teil 1) |
Plan-Nr. 100/14, Plan-Nr. 177/3, Plan-Nr. 217/5, Plan-Nr. 248/8, Plan-Nr. 2019/14
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Bornheim als Träger der Straßenbaulast (§ 14 Landesstraßengesetz (LStrG) gemäß § 36 LStrG die Widmung der vorgenannten Grundstücke für den öffentlichen Verkehr verfügt.
Die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 LStrG, wonach die Ortsgemeinde Eigentümerin der Grundstücke sein muss, sind gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 4. | Beschluss Mörlheimer Straße (Teil 2) |
Plan-Nr.2018/5, Plan-Nr. 2120/5, Plan-Nr. 2081/1 davon Teilfläche ca. 60 qm
Ratsmitglieder Brauch, Michel und Brosam, haben gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Bornheim als Träger der Straßenbaulast (§ 14 Landesstraßengesetz (LStrG) gemäß § 36 LStrG die Widmung der vorgenannten Grundstücke für den öffentlichen Verkehr verfügt.
Die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 LStrG, wonach die Ortsgemeinde Eigentümerin der Grundstücke sein muss, sind gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 5. | Beschluss Im Krautgarten |
Den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt der Erste Beigeordnete Herr Alexander Kirchmer.
Plan-Nr. 2025/4, Plan-Nr. 2025/10, Plan-Nr. 2025/8, Plan-Nr. 2030/9, Plan-Nr. 2035/11, Plan-Nr. 2033/12 Teilfläche 212 qm, Plan-Nr. 2035/16, Plan-Nr. 2033/12 Teilfläche 623 qm, Plan-Nr. 2035/10,
Ratsmitglieder Frankmann-Mendonca, Michel, Sommerauer, Wingerter, Gurlin sowie Ortsbürgermeisterin Thomas haben gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Bornheim als Träger der Straßenbaulast (§ 14 Landesstraßengesetz (LStrG) gemäß § 36 LStrG die Widmung der vorgenannten Grundstücke für den öffentlichen Verkehr verfügt.
Die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 LStrG, wonach die Ortsgemeinde Eigentümerin der Grundstücke sein muss, sind gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 8. | Parksituation in der Hauptstraße |
Die Vorsitzende führt aus, dass die Verkehrssituation in der Hauptstraße seit vielen Jahren in unterschiedlichen Räten und Debatten diskutiert und bemängelt wurde. Um nun eine valide Grundlage für die Verkehrssituation zu erhalten wurde im letzten Jahr eine Verkehrszählung vorgenommen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Verkehrsaufkommen statistisch unter dem Durchschnitt üblicher Ortsdurchgangsverkehre liegt. Es wurde aber auch deutlich, dass durch die Parksituation wie sie jetzt besteht keine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 erreicht wird und Ausweichbuchten kaum vorhanden sind, so das immer wieder gefährliche Begegnungssituationen entstehen. Es sollte nun zumindest ein Versuch gestartet werden, wie und ob eine Verbesserung erreicht werden kann.
In der Hauptstraße in Bornheim wurde daher gemeinsam mit dem LBM (die Hauptstraße ist eine Kreisstraße) vom Rathaus bis Hauptstraße 56 aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Konzept für alternierendes Parken erstellt.
Die entsprechenden zukünftigen Parkstände wurden vor Ort provisorisch mit Markierungsspray gekennzeichnet.
Die Planung wird mit dem Landesbetrieb Mobilität abgestimmt und danach dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Einzeichnung von alternierendem Parken für den Bereich Hauptstraße 5 bis zur Hauptstraße 65 als Versuch zu, um die Verkehrssituation zu verbessern. Der Versuch wird auf ein Jahr zeitlich befristet und die Folgerungen daraus evaluiert. Die Parkplätze werden bis dahin nur provisorisch eingezeichnet. Die Maßnahme wird vom LBM in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde Offenbach kostenfrei durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
mehrheitlich angenommen
| 9. | Fällung von Pappeln |
Ortsbürgermeisterin Thomas erteilt das Wort an den Beigeordneten Uwe Acuntius. Aus Verkehrssicherungsgründen sind zwei Pappeln zu fällen. Hierfür wurden 4 Angebote angefordert, davon haben zwei Anbieter ein Angebot unterbreitet.
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den Beigeordneten Herrn Uwe Acuntius den Anuftragan den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 10. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Bornheim) |
Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
| 11. | Mitteilungen und Anfragen |
B Nichtöffentlicher Teil
C. Öffentlicher Teil
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Gemeinderat beschließt Verhandlungen zum Erwerb eines Grundstücks zu führen.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.