über die 5. Sitzung des Gemeinderates Offenbach am Donnerstag, 16.01.2025, 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses.
| Tagesordnung: | |
| A. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Vorstellung "BI-Kein Erdöl aus Offenbach" |
| 3. | Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 2025 / 2026 |
| 4. | Wahl der Ausschussmitglieder |
|
| hier: Nachwahl in die Ausschüsse |
| 5. | Bebauungsplan "Neumühle - 1. Änderung" der Ortsgemeinde Offenbach - Aufstellungsbeschluss |
| 6. | Antrag der CDU-Fraktion - Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Grundschule |
| 7. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
| B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 20:00 Uhr) | |
| C. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
1. Einwohnerfragestunde
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Hornissennest in der Germersheimer Straße entfernt wurde.
Ein Bürger regt an, die Lautsprecheranlage am Friedhof zu überprüfen, um die Verständlichkeit der übertragenen Reden zu gewährleisten.
2. Vorstellung "BI-Kein Erdöl aus Offenbach"
Vertreter der Bürgerinitiative (BI) “Kein Erdöl aus Offenbach“ stellen die BI und ihr Anliegen vor.
3. Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 2025 / 2026
Der Vorsitzende stellt den Haushalt vor.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe 288.850 € für 2025 und mit einem Jahresfehlbetrag von 1.375.090 € für 2026 ab.
Im Finanzhaushalt beträgt der Finanzmittelfehlbetrag für 2025 6.515.510 € und für das Jahr 2026 6.318.215 €.
Zur Finanzierung sind Investitionskredite für 2025 mit 3.740.670 € und 2026 6.663.950 € eingeplant.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 empfohlen den Haushalt mit folgenden Änderungen zu beschließen:
| - | Für die Unterhaltung der Turn- und Festhalle (Produkt 57301) werden in allen Planjahren 20.000 € veranschlagt. |
| - | Die Maßnahme „Begegnungsplatz Pfarrwiese“ wird aus der Haushaltsplanung 2025/2026 gestrichen. |
Die vorgeschaltete Bürgerbeteiligung hat in der Zeit vom 05.12.2024 bis einschließlich 16.01.2025 stattgefunden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2025 / 2026.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
4. Wahl der Ausschussmitgliederhier: Nachwahl in die Ausschüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass Frau Marietta Heid-Gensheimer mit Schreiben vom 10.12.2024 ihr Ratsmandat niedergelegt hat. Somit scheidet sie kraft Gesetzes auch aus den Ausschüssen aus.
Der Vorsitzende erklärt, dass Florian Gröschel (FWG) für Marietta Heid-Gensheimer in den Gemeinderat nachrückt und sein Mandat angenommen hat. Der Gemeinderat beschließt über die Nachwahl in den Bauausschuss.
Folgende Nachwahlen in Ausschüsse werden notwendig:
Nach dem Grundsatz der Kontinuität können Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern und sonstige wählbare Bürger nur von solchen vertreten werden.
Die FWG-Fraktion ist für die Wahl vorschlagsberechtigt und schlägt Herrn
Florian Gröschel als neues Ausschussmitglied für den Bauausschuss vor.
Gem. § 45 Abs. 1 S. 2 GemO ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dem Wahlvorschlag zustimmt.
Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO) und wird daher bei der Berechnung der Stimmenmehrheit nicht mitgezählt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zunächst, dass die Wahl gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO in offener Abstimmung (durch Handzeichen) erfolgt.
Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag der FWG-Fraktion Herrn Florian Gröschel als Ausschussmitglied in den Bauausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
5. Bebauungsplan "Neumühle - 1. Änderung" der Ortsgemeinde Offenbach - Aufstellungsbeschluss
Der Vorsitzende führt aus, dass der Eigentümer des Flurstückes Nr. 4127/5 (Ortsteil Neumühle) beantragt hat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB dahingehend zu ändern, dass der Abstand von den jeweiligen Baufenstern zu dem ehemaligen Graben der Ortsgemeinde Offenbach von 4 m auf 3 m reduziert werden soll. Das Grundstück soll in fünf Teilgrundstücke geteilt werden, auf den neuen Grundstücken soll die Umgrenzung der Flächen mit Festlegung zum Schutz von Lärmeinwirkungen entfallen. Des Weiteren soll die eingetragene Freileitung aus dem Bebauungsplan entfernt werden, da diese nicht mehr existiert.
Im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes „Neumühle“ soll auch der Überschneidungsbereich zwischen dem bestehenden Bebauungsplan „Neumühle“ und dem Bebauungsplan „Wohnen an der Neumühle“ um die Fläche der Überschneidung reduziert werden. Ausgenommen davon sind die Verkehrsflächen, diese sollen weiterhin Bestand haben. Der Überschneidungsbereich weist die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für das ehemalige Tanzlokal aus, diese bauplanungsrechtlichen Festsetzungen dienen keinem Zweck mehr und könnten aufgehoben werden.
Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wäre zu fassen. Anschließend wird ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs (Plan, textliche Festsetzungen usw.) beauftragt. Nach Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird dieser dem Gemeinderat vorgelegt, dann kann die Offenlage beschlossen werden.
Zur Regelung der Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller abzuschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neumühle“.
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Antragsteller.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
6. Antrag der CDU-Fraktion - Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Grundschule
Der Vorsitzende stellt den Antrag des CDU Ortsverbands Offenbach an der Queich zusammen bzw. über die CDU-Gemeinderatsfraktion vom 13. Dezember 2024 zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Grundschule Offenbach vor. Der Fraktionsvorsitzende der CDU und ein Ratsmitglied führen weiter aus.
Der Gemeinderat soll sich über die darin vorgeschlagenen Punkte austauschen, beraten und letztendlich darüber entscheiden, ob und ggf. wie dieser Antrag weiterverfolgt werden soll.
Hinweise der unteren Straßenverkehrsbehörde (= das örtliche Ordnungsamt):
Angelegenheiten im Straßenverkehr (u.a. nach der Straßenverkehrsordnung; StVO) nimmt die Verwaltung als Auftragsangelegenheit wahr. Sprich, die Gemeinde hat zwar ein Antragsrecht und bei einigen Sachverhalten (z.B. bei der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs oder einer Tempo-30-Zone) muss seitens der Straßenverkehrsbehörde bei der betroffenen Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen eingeholt werden. Allerdings liegt die letztendliche Entscheidung in Straßenverkehrsangelegenheiten bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Da es sich bei der Hauptstraße (L542) um eine Landesstraße handelt, wäre bei allen dort geplanten Maßnahmen auch der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Speyer zu beteiligen.
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister wird beauftragt potentielle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor der Grundschule Offenbach in der Hol- und Bringzeit in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und der Elternvertretung“ zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
7. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
8. Mitteilungen und Anfragen
B. Nichtöffentlicher Teil
A. Öffentlicher Teil
1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Grundstück erworben und ein Pachtvertrag geschlossen werden.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de (Ratsinformationssystem) nachzulesen.