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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 28. Sitzung des Gemeinderates Offenbach am Donnerstag, 08.12.2022, 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses.

Einstimmig wird der Tagesordnungspunkt 3 im öffentlichen Teil „Genehmigungen der überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2019 -OG Offenbach“ von der Tagesordnung gestrichen. Ferner wird die Tagesordnung einstimmig im öffentlichen Teil um Punkt 3 „Neubau Festhalle mit Vereinszentrum“ ergänzt.

Weitere Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.

Tagesordnung:

A. Öffentlicher Teil (Beginn: 18:00 Uhr)

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen

3.

Neubau Festhalle mit Vereinszentrum -Bewertungsgremium VGV-Verfahren

4.

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 - OG Offenbach

5.

Entlastungserteilung Jahresabschluss 2019 - OG Offenbach

6.

13. Änderung des Bebauungsplanes "Verwaltungs-, Sport- und Freizeitzentrum" - Satzungsbeschluss

7.

Bebauungsplan "Wohnen an der Neumühle" - Offenlagebeschuss

8.

Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Breitbandausbaus

9.

Änderung der Nivellierungssätze

10.

Errichtung von Windkraftanlagen auf Mörlheimer Gemarkung

11.

Einbruchmeldeanlage Kindertagesstätte Queichhüpfer

12.

Bauangelegenheiten

12.1 Bauvoranfrage, Neubau von 8 Wohnungen mit Tiefgarage, Hauptstraße

12.2 Bauvoranfrage, Neubau einer Gewächshausanlage mit Photovoltaikanlage

13.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

14.

Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 19:45 Uhr)

1.

Personalangelegenheiten

2.

Mitteilungen und Anfragen

C. Öffentlicher Teil

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

1. Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner teilt mit, dass das Ortseingangsschild, von der Neumühle kommend, nicht mehr vorhanden ist. Der Vorsitzende teilt mit, dass sich die Verwaltung darum kümmern wird.

2. Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Bisher wurden bei Sondernutzungen nur, meist geringe, Verwaltungsgebühren zugunsten der Verbandsgemeinde erhoben. In der nachfolgenden Satzung ist explizit aufgeführt, dass dieses Recht von der vorgenannten Satzung unberührt bleibt.

Die geringen Gebühren haben Antragsteller veranlasst z.B. erlaubnispflichtige Gegenstände wie z.B. Baugerüste möglichst lange stehen zu lassen.

Durch die zusätzliche Sondernutzungsgebühr, die von der Ortsgemeinde vereinnahmt wird und sich u.a. nach der benötigten Fläche und dem Zeitraum richtet, werden die Kosten teilweise stark erhöht was wahrscheinlich zum Ergebnis führt, dass nur für die nötigste Nutzungsdauer die Sondernutzung beantragt wird.

Entsprechende Erfahrungswerte wurden uns von anderen Verbandsgemeinden mitgeteilt.

In dieser Sondernutzungssatzung sind aber auch andere Fallkonstellationen wie z.B. Gebühren für die Schaffung von Grundstückszufahrten ohne baurechtliche Genehmigung aufgeführt.

Der Entwurf der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in Offenbach liegt den Ratsmitgliedern vor.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.09.2022 dem Gemeinderat den Abschluss der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen mit verschiedenen Änderungen empfohlen. Die Satzung mit den Änderungen liegt den Ratsmitgliedern vor.

Bei der lfd. Nr. 4.1.1 sollte die Gebühr auf 2,00 Euro bis 10,00 Euro geändert werden. Dieser Spielraum sollte auf alle Nutzungsarten angepasst werden. Zudem sind die Großflächenplakate nicht aufgeführt. Für diese Plakate sollte eine Gebühr von 5,00 Euro je Tag, festgesetzt werden.

Die Verwaltung schlägt zudem vor für Großflächenplakate einen Mindestbetrag von 50,00 € festzusetzen und bei lfd.Nr. 1.2. statt der Verkehrsfläche Frontmeter zu berechnen.

Auf Nachfrage teilt der Vorsitzende mit, dass die Preisspannen individuell entschieden werden, da es viele verschiedene Fallkonstruktionen gibt.

Diese Textmarke darf nicht gelöscht werden

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen einschließlich Anlage mit den oben aufgeführten Anpassungen.

Beschluss:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

3. Neubau Festhalle mit Vereinszentrum -Bewertungsgremium VGV-Verfahren

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Bewerbungen auf Grundlage der europaweiten Ausschreibung der Architektenleistungen sowie der Fachplanungen für Tragwerksplanung und Außenanlagen vorliegen. Bewerbungen für die Fachplanungsleistungen HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) sowie Elektro wurden nicht abgegeben. Hier wird eine erneute europaweite Ausschreibung erfolgen.

Die bewerbenden Architektur- und Ingenieurbüros für die Gebäude-, Tragwerks- und Freianlagenplanung haben nun die Gelegenheit ihre Bewerbungen vor einem Bewertungsgremium zu präsentieren und ihre Büros vorzustellen.

Als Präsentationstermine sind Sitzungen am 31.01.2023 und 01.02.2022 von 9.00 Uhr bis 16. Uhr, ersatzweise am 03.02. oder 14.02.2023 (gleiche Uhrzeit) vorgesehen. Die Büros werden entsprechend eingeladen. Pro Bewerber sind für die Präsentation 45 Minuten vorgesehen. Anschließend erfolgt die Vorprüfung und abschließend die Bewertung.

Für die Besetzung des Bewertungsgremiums wird folgender Vorschlag unterbreitet:

Ortsbürgermeister und Beigeordnete

je ein Vertreter pro Fraktion

Frau Petra Dingenotto (Architektin der Verwaltung)

Architekt Becker (Neustadt/Weinstraße) als Vertreter der Architektenkammer,

Herr Michael Kleemann vom Büro Stadtimpuls (als Berater und Verantwortlicher für das VGV-Verfahren)

Frau Janina Pfitzenmaier (zuständige Mitarbeiterin der Verwaltung für die Vergabe)

Herr Hesse von der ADD Neustadt sowie Frau Stammwitz-Becker von der SGD-Süd als Sachverständige

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Besetzung des Bewertungsgremiums für das VGV-Verfahren für die Architekten- und Ingenieurleistungen wie vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

4. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 - OG Offenbach

Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt der Vorsitzende Herrn Shbatt das Wort.

In der Sitzung vom 17.10.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Jahresabschluss 2019 geprüft. Ferner wurden den Mitgliedern die Rechnungsbelege und die Unterlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt.

Weiterhin wurde der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2019 erstellt. Die Prüfung hatte zu keinen Einwendungen geführt.

Die Bilanz 2019 sowie der Prüfbericht liegt den Ratsmitgliedern vor. Zudem steht der Anhang- und Rechenschaftsbericht mit Anlagen als PDF-Datei zur Verfügung.

Herr Shbatt trägt die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses vor. Dieser schließt mit einem negativen Ergebnis in Höhe von 524.810,16 Euro ab.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2019 gem. §114 i.V.m. §108 GemO festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5. Entlastungserteilung Jahresabschluss 2019 - OG Offenbach

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Wassyl den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied Peter Brandenburger. Bürgermeister Wassyl sowie die Beigeordneten Wingerter, Gensheimer und Nord verlassen den Sitzungstisch und nehmen gemäß VV Nr. 4 zu § 114 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Ratsmitglied Brandenburger teilt mit, dass über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten der Ortsgemeinde Offenbach sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde gem. §114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2019 zu entscheiden ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde sowie dem Bürgermeister und Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung gem. §114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2019 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6. 13. Änderung des Bebauungsplanes "Verwaltungs-, Sport- und Freizeitzentrum" - Satzungsbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt verlässt das Ratsmitglied Seidel den Sitzungstisch und nimmt gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Der Gemeinderat Offenbach hat am 12.01.2022 die 13. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf „Verwaltungs-, Sport- und Freizeitzentrum“ lag im Zeitraum vom 14.10.2022 bis einschließlich 14.11.2022 öffentlich aus. In dieser Zeit haben 10 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Das Planungsbüro hat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Abwägungssynopse dargestellt. Diese liegt den Ratsmitgliedern vor.

Die Gemeinde kann den Abwägungsbeschluss fassen. Die relevanten Stellungnahmen sollten einzeln beschlossen werden. Die Stellungnahmen, die keine Planänderung zur Folge haben, können zusammengefasst beschlossen werden. Anschließend kann der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Abwägungen der nachstehend aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Offenbach

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Speyer

Deutsche Telekom Technik GmbH, Kaiserslautern

Bürgerdienste der Verbandsgemeinde Offenbach

Stadtverwaltung Landau i.d.Pf.

Landesbetrieb Mobilität, Speyer

Vodafone GmbH, Stuttgart (nördlicher, südlicher und südöstlicher Geltungsbereich)

Thüga Energienetze GmbH, Schifferstadt

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Landau

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt an der Weinstraße

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Der Gemeinderat beschließt die 13. Änderung des Bebauungsplanes „Verwaltungs-, Sport- und Freizeitzentrum“ als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7. Bebauungsplan "Wohnen an der Neumühle" - Offenlagebeschuss

Der Gemeinderat Offenbach hat am 20.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen an der Neumühle“ beschlossen. Der Entwurf wurde entsprechend vom Planungsbüro Schöffler aus Karlsruhe erstellt und liegt nun vor.

Die Bebauungsplanung sieht die Schaffung eines neuen Baugebietes vor. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen an der Neumühle“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Wohnfunktion zu stärken, in dem ein zukunftsfähiges Plangebiet entwickelt werden soll. Im Rahmen der frühzeitigen Offenlage des Bebauungsplanentwurfs in der Zeit vom 04.06.2021 - 05.07.2021 gingen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie von Seiten der Öffentlichkeit ein.

Die Abwägungen aus der frühzeitigen Offenlage wurden in den Entwurf mit aufgenommen. Die vollständigen Festsetzungen sind aus der vorliegenden Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Dies bedeutet, dass eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt werden muss und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen sind.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes zu und beschließt die Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

8. Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Breitbandausbaus

Im Rahmen des bundesweiten Breitbandausbaus ist wie im Jahr 2016 zur Sicherstellung eines einheitlichen Verfahrens die Aufgabe „Breitbandversorgung“ von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinden und von diesen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf den Landkreis übertragen.

Durch die Kooperation mit „Deutsche Glasfaser“ sind nahezu alle Haushalte abgedeckt. In Einzelfällen sind noch separate Adressen mit Glasfaseranschlüssen nachzuversorgen. Die Kosten, die nicht durch Zuschüsse des Bundes und des Landes gedeckt werden, liegen für die Ortsgemeinden bei ca. 500 € pro Hausanschluss. Hierbei kann es sich allenfalls um einige wenige Haushalte handeln, für die Kosten übernommen werden müssen.

Einig ist sich der Gemeinderat, dass hier noch Klärungsbedarf bezüglich des zeitlichen Ablaufs und der Kosten von 500 Euro pro Hausanschluss besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt in eine der nächsten Sitzungen zu vertagen. Zu klären sind folgende Punkte:

  1. Was ist die Verpflichtungsgrundlage für die Zahlung der 500 Euro pro Hausanschluss?
  2. Besteht überhaupt eine Verpflichtung und wird diese mit dem Zustimmungsbeschluss bereits eingegangen?
  3. Wie sieht der zeitliche Ablauf dieses Ausbauprojektes aus?

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

9. Änderung der Nivellierungssätze

Mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16.12.2020 (VGH 12 bis 14/19) wurde das Landesfinanzausgleichsgesetz zum zweiten Mal in Folge für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 01.01.2023 muss der Landesgesetzgeber ein verfassungskonformes Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) verabschieden und veröffentlichen.

In diesem Zusammenhang sollen durch die Neufassung des LFAG ab 01.01.2023 auch die sogenannten Nivellierungssätze bei den Realsteuern, die zuletzt im Jahre 2014 erhöht wurden, entsprechend angehoben werden. Der Landesgesetzgeber begründet die Erhöhung insbesondere damit, dass die Hebesätze der rheinland-pfälzischen Kommunen weit unter dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer liegen. Weiterhin soll durch die Erhöhung die Finanzkraft der umlageberechtigten Gebietskörperschaften, insbesondere der Landkreise in Verbandsgemeinden verbessert werden.

Auf der Grundlage der bisherigen Maßstäbe ergibt sich daher ab 01.01.2023 eine Erhöhung der Nivellierungssätze für die

Grundsteuer A von bisher 300 v.H. um 45 v.H. auf 345 v.H.

Grundsteuer B von bisher 365 v.H. um 100 v.H. auf 465 v.H.

Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. um 15 v.H. auf 380 v.H.

Durch die sogenannten Nivellierungssätze wird sichergestellt, dass bei der Ermittlung der Steuerkraft nicht das tatsächliche Aufkommen an Steuern, welches die Gemeinde erzielt und von ihren individuellen Hebesätzen abhängig ist, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen zugrunde gelegt wird, sondern ein „normiertes“ Aufkommen, dass sich an den landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätzen orientiert. Dies hat zur Folge, dass eine Gemeinde, die ihre Grund- und Gewerbesteuerhebesätze nicht an die neuen Nivellierungssätze anpasst, bei der Berechnung der Umlagen so gestellt wird, als ob sie eine Erhöhung auf die Nivellierungssätze vorgenommen hätte, d.h. es sind Umlagen aus fiktiven Einnahmen zu bezahlen, obwohl diese nicht erhoben wurden.

Aufgrund der bisherigen Haushaltslage lagen die tatsächlichen Grundsteuerhebesätze bei der Ortsgemeinde Offenbach im Bereich der Grundsteuer B um 5 v.H. und der Gewerbesteuer um 10 v.H. über den Nivellierungssätzen. Der Hebesatz bei der Grundsteuer A entsprach dem Nivellierungssatz.

Dies ergab bei der Grundsteuer B für das Jahr 2021 Mehreinnahmen in Höhe von 15.430 Euro und bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen in Höhe von 92.946 Euro.

Diese Steuereinnahmen, die über den Nivellierungssätzen liegen, bleiben vollständig bei der Gemeinde und werden nicht für die Berechnung der Umlagen herangezogen.

Seitens des Gemeinderates ist nun zu entscheiden, ob die bisherigen Realsteuerhebesätze nur an die neuen Nivellierungssätze angepasst werden, oder ob, um den finanziellen Verlust zu vermeiden, die bisherigen Realsteuerhebesätze ab 01.01.2023 über die Nivellierungssätze hinaus erhöht werden.

Eine Aufstellung der aktuellen Hebesätze im Vergleich zu den neuen Nivellierungssätzen liegt als Anlage bei.

Auch im Hinblick auf zukünftige Zuschussanträge ist es erforderlich, dass die Gemeinde unter Berücksichtigung ihrer individuellen Haushaltssituation ihre eigenen Einnahmequellen ausschöpft.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 darüber beraten und empfiehlt dem Gemeinderat die Hebesätze zunächst nur auf die neuen Nivellierungssätze anzuheben.

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und weist auf das sogenannte Abstandsgebot hin. Sollte der Doppelhaushalt 2023/2024 nicht ausgeglichen sein, müsste eine Erhöhung über die Nivellierungssätze in dem Abstand hinaus beschlossen werden, der bisher schon Bestand hatte.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze auf die Nivellierungssätze anzuheben. Bei der Grundsteuer A sind dies 345 v.H., der Grundsteuer B 465 v.H. und der Gewerbesteuer 380 v.H.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

10. Errichtung von Windkraftanlagen auf Mörlheimer Gemarkung

Mit der aktuell vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) werden durch die vorgesehene Reduzierung von Abstandsflächen zu Siedlungsgebieten von 1000 m auf 900 m sowie der Herabstufung des Ziels des Konzentrierungsgebots von mindestens drei Windenergieanlagen an einem Standort neue Potenzialflächen und Suchräume für Windenergie eröffnet.

Dies ist auch bei Flächen auf der südöstlichen Landauer Gemarkung - südlich des Stadtdorfes Mörlheim und in räumlicher Nähe zum Windpark - der Fall, die als Potenziale für Windenergie bereitgestellt werden sollen. Hierfür wird eine Aufnahme der Flächen gemäß dem Lageplan (siehe Anlage) in der interkommunalen Vereinbarung vom 24.11.2005 über die Darstellung von Flächen für Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung notwendig. Nach der Vereinbarung kann dies von den beteiligten Kommunen nur gemeinsam ergänzt oder geändert werden. Dies hätte durch Zustimmung der Verbandsgemeinde zu erfolgen. Zunächst wird die Ortsgemeinde Offenbach als Nachbargemeinde gehört und um entsprechende Zustimmung gebeten.

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt vor und zeigt anhand einer Planskizze die Flächen, auf denen neue Windkrafträder errichtet werden könnten. Es wird gefordert, dass die Abstandsflächen zu den bestehenden Windkrafträdern gewahrt werden, um deren Ertrag nicht zu mindern. Weiterhin teilt er mit, dass die Ortsgemeinde Offenbach mit dem Engagement in der Energie Südpfalz voraussichtlich an der Aufstellung der Windkrafträder beteiligt wird.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Offenbach stimmt der Ausweisung von Windenergieanlagen auf der Gemarkung Landau-Mörlheim zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 3

11. Einbruchmeldeanlage Kindertagesstätte Queichhüpfer

Ratsmitglied Morio verlässt ab diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung und nimmt an den weiteren Beratungen und Beschlussfassungen der Tagesordnung nicht teil.

In den vergangenen fünf Jahren sind der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden Einbruchschäden in Höhe von 27.965,12 € entstanden. Dabei sind die Personalkosten, eventuelle Nutzungsausfälle, etc. nicht berücksichtigt.

Deshalb wurden verschiedene Optionen für Einbruchmeldeanlagen (EMA) geprüft - im Falle der Ortsgemeinde für die Kindertagesstätte Queichhüpfer.

Die Versicherung hat rückgemeldet, dass Beitragsreduzierungen beim Einsatz von EMA nicht vorgesehen sind. Allerdings verdoppelt sich bei Tresoren beziehungsweise abschließbaren Schränken (z. B. Laptopschrank) mit der passenden Schutzklasse der Wert des versicherten Inhalts, so die Kasse.

Der Austausch einer Schließanlage ist nach Rückmeldung der Versicherung über unsere Gebäudeversicherung abgedeckt (Inhaltsversicherung / Einbruch + Diebstahl).

Inwiefern zukünftige Versicherungen dies ebenso handhaben und inwieweit die Auslegungen durch steigende Schadensfälle strenger werden, ist aktuell nicht absehbar.

Bieter 1 bietet bevorzugt Außenüberwachungen an, sofern dies einfriedungstechnisch möglich ist. Bieter 2 bietet ausschließlich Innenüberwachung an. Bieter 3 bietet beides an und passt es auf das jeweilige Objekt an.

Bei allen Systemen führt die Alarmierung dazu, dass Menschen in einer Zentrale die Situation einschätzen und im Bedarfsfall die Polizei/den Wachdienst alarmieren. So werden Fehlalarme weitestgehend ausgeschlossen.

Alle Systeme werden ohne Strom-Verkabelung installiert und haben Ethernetanschluss und/oder eine SIM-Karte für die Kommunikation mit der Zentrale (Bieter 1 hat die SIM nur als Ausfallsicherung, Bieter 2 hat nur die SIM, Bieter 3 hat beides und setzt die SIM als Ausfallsicherung ein oder als alleinigen Zugang, wo Ethernet nicht möglich ist).

Der Datenschutz ist bei den Systemen gewahrt, da die Aufnahmen nur für Lageeinschätzung der Zentrale genutzt werden, nicht gespeichert werden und Personen nicht identifizierbar sind. Bieter 3 kann auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden 10er Fotoserien nach dem Moment der Aktivierung anbieten.

Bieter 3 ist in der Mietkaufvariante der günstigste Anbieter. Angesichts der Kostendifferenz wird auch die Variante mit den Zusatzoptionen im Mietkauf günstiger sein als die Angebote der anderen Bieter.

Über die Anschaffung einer EMA ist zu beraten. Die Mittel werden im Haushalt 2023/24 bereitgestellt.

Der Vorsitzende teilt mit, dass mit dem Bieter 3 bisher schon gute Erfahrungen im Queichtalbad gemacht wurden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung der Alarmanlage der Firma ASC GmbH, 76870 Kandel mit Mietkaufregelung und einer Laufzeit von 36 Monaten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

12. Bauangelegenheiten

12.1 Bauvoranfrage, Neubau von 8 Wohnungen mit Tiefgarage, Hauptstraße

Über eine Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 167 in der Hauptstraße baurechtlich genehmigungsfähig ist. Geplant ist ein Wohngebäude mit acht Wohneinheiten. Vorgesehen sind zwei Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss. Die Firsthöhe beträgt 10,90 m, was eine Vorgabe der letzten Beratung gewesen war. Ebenso wurde auf die Grenzbebauung im nordöstlichen Bereich verzichtet. Die Dachneigung ist mit ca. 37,5° vorgesehen. Zur Belichtung des Dachraumes wird mit Dachgauben gearbeitet. Die erforderlichen 16 Stellplätze werden auf dem Grundstück und in einer Tiefgarage nachgewiesen. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Obergasse, zu den weiteren Stellplätzen über die Hauptstraße.

Für die Erteilung des Einvernehmens ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art (Wohnen) und Maß (zwei Vollgeschosse) der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

In der Umgebung ist die Haus-Hof-Bauweise vorrangig. Die Stellung des Baukörpers war hier teilweise mit der Vorgabe der Gemeinde verbunden.

Der Vorsitzende erläutert anhand einer Planskizze die geplante Bebauung.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

12.2 Bauvoranfrage, Neubau einer Gewächshausanlage mit Photovoltaikanlage

Über eine Bauvorfrage soll geklärt werden, ob die Errichtung einer Gewächshausanlage auf den Grundstücken FlNrn. 6912, 6913, 6914 und 6915 baurechtlich genehmigungsfähig ist. Die Grundstücke liegen im Außenbereich, die Zulässigkeit ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Antragsteller ist privilegiert, um im Außenbereich bauen zu können.

Geplant ist eine Halle mit Größe von 126,00 m x 154,00 m. Die Gebäudehöhe soll 4,54 m betragen. Auf dem Gewächshaus ist die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen.

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Ein Ratsmitglied teilt mit, dass dieses Thema im Landwirtschaftsausschuss vorberaten werden sollte. Da jedoch keine Landwirtschaftsausschusssitzung mehr stattfindet und mit einigen Landwirten bereits gesprochen wurde, wird die Bauvoranfrage direkt im Gemeinderat behandelt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Gewächshauses mit Photovoltaikanlage.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 2

13. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Der Vorsitzende gibt die Beschlüsse des Bauausschusses in der Sitzung am 16.11.2022 bekannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Beschlüsse des Bauausschusses zustimmend zur Kenntnis.

14. Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil

C. Öffentlicher Teil

1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Gemeinderat beschließt eine zusätzliche Stelle als „feste Vertretungskraft“ in Vollzeit ab dem Jahr 2023.

Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.