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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil
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Gebühren Sondernutzung Hochstadt

Lfd. Nr.

Art der Sondernutzung

Zeitraum

Gebühr von – bis €

Mindestgebühr €

1.

Nutzung zu Bauzwecken

1.1

1.1.1

1.1.2

Baubuden, Kräne, Baustofflagerungen, Aufstellung von Arbeitswagen, Baumaschinen und – geräten

- Auf Gehwegen und Plätzen je angefangenem m² und Monat

- Auf Fahrbahnen je angefangenem m² und Monat

Mtl.

Mtl.

2,00€

3,00€

15,00€

25,00€

1.2

1.2.1

1.2.2

Baugerüste

- Auf Gehwegen und Plätzen je angefangenem m² und Monat

- Auf Fahrbahnen je angefangenem m² und Monat

Mtl.

Mtl.

30,00€

30,00€

30,00€

30,00€

1.3

Container und Silos

Je Standort und angefangener Woche/Monat

Woche

Mtl.

10,00€

30,00€

20,00€

2.

Sonstiges

2.1

2.1.1

2.1.2

Lagerung von Gegenständen aller Art, die mehr als 24 Stunden andauert und nicht unter Nr. 4.1 und 4.2 fällt

-auf Gehwegen und Plätzen je angefangenemm² täglich

-auf Fahrbahnen je angefangenem m² täglich

0,50- 5,00€

0,50- 7,50€

15,00€

25,00€

2.2

2.2.1

Abgestellte Fahrzeuge mit oder ohne Anhänger, die länger als 24 Stunden abgestellt werden, je angefangenem m² beanspruchter Verkehrsfläche

Dto., Wohnwagen

Fahrzeuge gelten als abgestellt, wenn sie aus dem Verkehr gezogen sind und daher aus der Geltung des Straßenverkehrsrechts herausfallen, entweder weil sie nicht zugelassen oder nicht fahrbereit sind oder praktisch nicht als Verkehrsmittel benutzt werden (ausgenommen Fahrzeugwracks)

Woche

8,00€

20,00€