| Lfd. Nr. | Art der Sondernutzung | Zeitraum | Gebühr von – bis € | Mindestgebühr € |
| 1. | Nutzung zu Bauzwecken |
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| 1.1
1.1.1
1.1.2
| Baubuden, Kräne, Baustofflagerungen, Aufstellung von Arbeitswagen, Baumaschinen und – geräten - Auf Gehwegen und Plätzen je angefangenem m² und Monat - Auf Fahrbahnen je angefangenem m² und Monat |
Mtl.
Mtl. |
2,00€
3,00€ |
15,00€
25,00€ |
| 1.2 1.2.1
1.2.2 | Baugerüste - Auf Gehwegen und Plätzen je angefangenem m² und Monat - Auf Fahrbahnen je angefangenem m² und Monat |
Mtl.
Mtl. |
30,00€
30,00€ |
30,00€
30,00€ |
| 1.3 | Container und Silos Je Standort und angefangener Woche/Monat | Woche Mtl. | 10,00€ 30,00€ | 20,00€ |
| 2. | Sonstiges |
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| 2.1
2.1.1
2.1.2 | Lagerung von Gegenständen aller Art, die mehr als 24 Stunden andauert und nicht unter Nr. 4.1 und 4.2 fällt -auf Gehwegen und Plätzen je angefangenemm² täglich -auf Fahrbahnen je angefangenem m² täglich |
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0,50- 5,00€ 0,50- 7,50€ |
15,00€
25,00€ |
| 2.2
2.2.1 | Abgestellte Fahrzeuge mit oder ohne Anhänger, die länger als 24 Stunden abgestellt werden, je angefangenem m² beanspruchter Verkehrsfläche Dto., Wohnwagen Fahrzeuge gelten als abgestellt, wenn sie aus dem Verkehr gezogen sind und daher aus der Geltung des Straßenverkehrsrechts herausfallen, entweder weil sie nicht zugelassen oder nicht fahrbereit sind oder praktisch nicht als Verkehrsmittel benutzt werden (ausgenommen Fahrzeugwracks) | Woche | 8,00€ | 20,00€ |