Der Gemeinderat Offenbach hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 gem. § 114 Abs. 1 GemO die Jahresrechnung der Ortsgemeinde Offenbach für das Haushaltsjahr 2019 abgenommen und dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Offenbach sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung erteilt.
Ferner wird gem. § 114 Abs. 2 GemO der Beschluss des Gemeinderats Offenbach vom 08.12.2022 über die Entlastung öffentlich bekannt gemacht:
| Der Gemeinderat | |
| 1. | nimmt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 ab und stellt die Bilanz zum 31.12.2019 fest. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: — 18 | |
| Nein-Stimmen: — 0 | |
| Enthaltungen: — 0 | |
| 2. | erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde Offenbach und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. § 114 Abs. 1 GemO. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: — 17 | |
| Nein-Stimmen: — 0 | |
| Enthaltungen: — 0 | |
Es besteht die Möglichkeit die Jahresabrechnung für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in der Zeit von Montag, den 26.12.2022 bis einschließlich Dienstag, den 03.01.2023 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach unter der Rubrik Rathaus / Öffentliche Bekanntmachungen einzusehen.
Sofern eine elektronische Einsichtnahme nicht möglich ist, kann auch nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bei Herr Shbatt unter der Telefonnummer 06348/986-164 ein Termin bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 121 vereinbart werden.
Von der Offenlage sind Angelegenheiten im Sinne des § 20 Abs. 1 GemO ausgeschlossen.