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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 51/2022
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 25. Sitzung des Gemeinderates Essingen am Donnerstag, 08.12.2022, 18:00 Uhr im Sälchen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet die Vorsitzende Frau Sibylle Weiter von der Grünen Bürgerliste Essingen e. V. Fraktion als nachrückendes Ratsmitglied für Frau Carmen Zeil, die ihr Amt als Ratsmitglied aufgrund der Tätigkeit in der Verwaltung niedergelegt hat.

Unter Hinweis auf die Bestimmung der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 Gemeindeordnung verpflichtet die Vorsitzende das Ratsmitglied Weiter namens der Ortsgemeinde Essingen durch symbolischen Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Aufgaben.

Über die Verpflichtung wurde eine Niederschrift aufgenommen, die vom Ratsmitglied Weiter und der Ortsbürgermeisterin unterzeichnet wurden. Die Niederschrift befindet sich bei den Wahlakten der Ortsgemeinde.

Anschließend beglückwünscht die Vorsitzende das neue Ratsmitglied zur Wahl und spricht ihren Dank und Anerkennung für die Bereitschaft aus, diese wichtige Aufgabe für die Ortsgemeinde Essingen zu übernehmen.

Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.

Laut Einladung sind wie folgt beschlossen:

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Machbarkeitsstudie Neubaugebiet

3.

Forstwirtschaftsplan OG Essingen 2023

4.

Änderung der Nivellierungssätze

5.

Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

6.

Neufestsetzung der Kostenordnung in der Dalberghalle

7.

Antrag des Arbeiter- Bildungsverein Essingen e. V. auf Preisnachlass der Nutzungsgebühr Dalberghalle

8.

Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen

9.

Bebauungsplan "Dreihof- nördlich der Bahnlinie" - Satzungsbeschluss

10.

Bauangelegenheiten

10.1

Bauvoranfrage, Errichtung eines Wohngebäudes in zweiter Reihe, Gerämmestraße

11.

Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Breitbandausbaus

12.

Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO

13.

Nachwahl in die Ausschüsse

14.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

15.

Mitteilungen und Anfragen

1.

Einwohnerfragestunde

Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.

2.

Machbarkeitsstudie Neubaugebiet

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Kleemann und Frau Wesely vom Planungsbüro stadtimpuls.

Für die Entwicklung eines potentiellen Neubaugebietes „Westlich der L 542“ wurde das Planungsbüro stadtimpuls mit der Aufstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Das Büro trägt in der Sitzung die Ergebnisse aus den Vorberatungen vom 10.10.2022 und im Haupt- und Bauausschuss vom 07.11.2022 vor.

Im Einzelnen wurden Punkte wie Anordnung von Straßen, zweiseitige verkehrliche Erschließung, Bauformen (z. B. Ein-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser, Anzahl der Wohneinheiten) und die Möglichkeiten von mehreren Bauabschnitten in den Machbarkeitskonzepten mitaufgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Machbarkeitsstudie lediglich eine zweidimensionale Darstellung von Bebauungsmöglichkeiten ist. Es können darin noch keine detailgenauen, konkreten Aussagen zum Beispiel zur verkehrlichen Erschließung, Entwässerung, Immissionen, Naturschutz usw. getroffen werden. Dies ist erst in einem Bauleitplanverfahren bei der Erstellung eines Bebauungsplans mit Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgesehen.

Herr Kleemann empfiehlt, zeitnah einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen, um mit diesem, Stellungnahmen der Behörden einzuholen. Es sollte vor allem gegenwartsnah bezüglich der Verkehrsplanung und eines Verkehrsgutachtens beim LBM Speyer angefragt werden.

Der Gemeinderat fasst zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss und vertagt diesen zur Aufstellung eines Aufstellungsbeschlusses und zur Festlegung der Kaufpreise einstimmig. Für die nächste Sitzung fordert er den abschließenden Bericht vom Planungsbüro zur weiteren Vorgehensweise.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 0

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3.

Forstwirtschaftsplan OG Essingen 2023

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Wüst, Regionalförster vom Forstamt Haardt.

Nach den Planansätzen des Forstwirtschaftsplanes 2022 betrug der Ertrag 19.410,00 € und der Aufwand 26.942,00 €, so dass ein Fehlbetrag in Höhe von 7.532,00 € ausgewiesen wurde.

Nach den Planansätzen des Forstwirtschaftsplanes 2023 beträgt der Ertrag 23.095,00 € und der Aufwand 23.480,00 €, so dass ein Fehlbetrag in Höhe von 385,00 € ausgewiesen ist.

Der Forstwirtschaftsplan ist zu beschließen.

Weiterhin ist ein Beschluss zu fassen, dass das Forstamt Haardt bevollmächtigt wird für die genehmigten Maßnahmen in notwendigen Umfang

1.

die Aufträge an Unternehmer zu vergeben (z. B. Holzeinschlag, Wegebau) und

2.

die benötigten Materialien zu beschaffen (z. B. Pflanzen, Zaundraht, Geräte).

Einige Ratsmitglieder regen an, dass das Forstamt Haardt beim Verkauf von Holz darauf achten soll, dass Essinger Bürger bevorzugt werden.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2023 wie vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss 2:

Weiterhin beschließt der Gemeinderat, das Forstamt Haardt zu ermächtigen, für die genehmigten Maßnahmen im notwendigen Umfang die Aufträge an Unternehmer zu vergeben (z. B. Holzeinschlag, Wegebau) und die benötigten Materialien zu beschaffen (z. B. Pflanzen, Zaundraht, Geräte).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4.

Änderung der Nivellierungssätze

Mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16.12.2020 (VGH 12 bis 14/19) wurde das Landesfinanzausgleichsgesetz zum zweiten Mal in Folge für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 01.01.2023 muss der Landesgesetzgeber ein verfassungskonformes Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) verabschieden und veröffentlichen.

In diesem Zusammenhang sollen durch die Neufassung des LFAG ab 01.01.2023 auch die sogenannten Nivellierungssätze bei den Realsteuern, die zuletzt im Jahre 2014 erhöht wurden, entsprechend angehoben werden. Der Landesgesetzgeber begründet die Erhöhung insbesondere damit, dass die Hebesätze der rheinland-pfälzischen Kommunen weit unter dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer liegen. Weiterhin soll durch die Erhöhung die Finanzkraft der umlageberechtigten Gebietskörperschaften, insbesondere der Landkreise in Verbandsgemeinden verbessert werden.

Auf der Grundlage der bisherigen Maßstäbe ergibt sich daher ab 01.01.2023 eine Erhöhung der Nivellierungssätze für die

Grundsteuer A von bisher 300 v.H. um 45 v.H. auf 345 v.H.

Grundsteuer B von bisher 365 v.H. um 100 v.H. auf 465 v.H.

Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. um 15 v.H. auf 380 v.H.

Durch die sogenannten Nivellierungssätze wird sichergestellt, dass bei der Ermittlung der Steuerkraft nicht das tatsächliche Aufkommen an Steuern, welches die Gemeinde erzielt und von ihren individuellen Hebesätzen abhängig ist, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen zugrunde gelegt wird, sondern ein „normiertes“ Aufkommen, dass sich an den landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätzen orientiert. Dies hat zur Folge, dass eine Gemeinde, die ihre Grund- und Gewerbesteuerhebesätze nicht an die neuen Nivellierungssätze anpasst, bei der Berechnung der Umlagen so gestellt wird, als ob sie eine Erhöhung auf die Nivellierungssätze vorgenommen hätte, d.h. es sind Umlagen aus fiktiven Einnahmen zu bezahlen, obwohl diese nicht erhoben wurden.

Aufgrund der bisherigen Haushaltslage lagen die tatsächlichen Grundsteuerhebesätze bei der Ortsgemeinde Essingen im Bereich der Grundsteuer A und B um 10 v.H. und der Gewerbesteuer um 18 v.H. über den Nivellierungssätzen.

Dies ergab bei der Grundsteuer A für das Jahr 2021 Mehreinnahmen in Höhe von 1.358 Euro, bei der Grundsteuer B Mehreinnahmen in Höhe von 6.800 Euro und bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen in Höhe von 26.355 Euro.

Diese Steuereinnahmen, die über den Nivellierungssätzen liegen, bleiben vollständig bei der Gemeinde und werden nicht für die Berechnung der Umlagen herangezogen.

Seitens des Gemeinderates ist nun zu entscheiden, ob die bisherigen Realsteuerhebesätze nur an die neuen Nivellierungssätze angepasst werden, oder ob, um den finanziellen Verlust zu vermeiden, die bisherigen Realsteuerhebesätze ab 01.01.2023 über die Nivellierungssätze hinaus erhöht werden.

Eine Aufstellung der aktuellen Hebesätze im Vergleich zu den neuen Nivellierungssätzen liegt als Anlage bei.

Auch im Hinblick auf zukünftige Zuschussanträge ist es erforderlich, dass die Gemeinde unter Berücksichtigung ihrer individuellen Haushaltssituation ihre eigenen Einnahmequellen ausschöpft.

Nach eingehender Diskussion darüber, ob es sich hierbei um eine „Soll“, „Kann“ oder „Muss“ Vorschrift handelt, sind sich die Ratsmitglieder einig, dass in der nächsten Ratssitzung ein/e Mitarbeiter:in der Finanzabteilung anwesend sein soll. Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Gemeinderatsitzung vertagt.

Beschluss:

Der Gemeinderat vertagt den TOP Änderung der Nivellierungssätze in die nächste Sitzung des Gemeinderates.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5.

Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

Der Gemeinderat Essingen hat aufgrund der Änderung der Nivellierungssätze zum 01.01.2023 die Erhöhung der Realsteuerhebesätze beschlossen.

Für den bereits genehmigten Doppelhaushalt 2022/2023 muss aufgrund der Erhöhung der Realsteuerhebesätze eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden. Diese liegt den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat vertagt den TOP Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 in die nächste Sitzung des Gemeinderates.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6.

Neufestsetzung der Kostenordnung in der Dalberghalle

Die Kostenordnung der Dalberghalle aus dem Jahr 2017 soll aufgrund der zu erwartenden steigenden Energiekosten angepasst werden. Zur Beratung wurde dem Haupt- und Bauausschuss eine Aufstellung der Verbräuche und Kosten aus den Jahren 2019 bis 2021 angefertigt. Die Vorauszahlungen im Jahr 2022 richten sich nach den Abrechnungen des Vorjahres.

Die Höhe des Anstiegs der Energiekosten ist aktuell noch nicht absehbar. Eine Anpassung der Kostenordnung könnte sich an der aktuellen Inflationsrate orientieren. Die entstehenden/kommenden Energiekosten können frühestens nach Abrechnung des Jahres 2022 und den dann neu festgesetzten Vorauszahlungen beziffert werden.

Die Kostenordnung sollte ebenfalls an die Möglichkeit der zu mietenden Räume angepasst werden (wie z. B. Gastraum/Foyer, Clubraum).

Der Haupt- und Bauausschuss hat sich für die im Beschlussauszug neuen festzusetzenden Preise ausgesprochen. Den Ratsmitgliedern liegen diese vor.

In der Gemeinderatssitzung vom 11.07.2022 sprachen sich einige Gemeinderatsmitglieder dafür aus, dass die Nutzung der Dalberghalle für nicht kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen kostenfrei sein sollte. Dieser Punkt ist bei der Neufestsetzung der Kostenordnung noch nicht berücksichtigt und sollte bei Zustimmung explizit erwähnt werden.

Die Ratsmitglieder sind sich einig, eine Klausel in die Kostenordnung mitaufzunehmen, welche besagt, dass die Preise am Tag der Veranstaltung gelten und nicht die Preise zum Zeitpunkt der Reservierung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die neue Kostenordnung wie vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

7.

Antrag des Arbeiter- Bildungsverein Essingen e. V. auf Preisnachlass der Nutzungsgebühr Dalberghalle

Der Arbeiter-Bildungsverein Essingen e. V. (ABV) hat am 1. und 2. Oktober 2022 anlässlich des 125-jährigem Bestehen die Dalberghalle für eine Festveranstaltung genutzt.

Mit Schreiben vom 07.11.2022 beantragt der ABV einen Preisnachlass der Nutzungsgebühr von mindestens 100,- €. Der Preisnachlass wird unter anderem mit zusätzlichen Kosten begründet, da die Beschallungsanlage der Dalberghalle wegen Defekt nicht genutzt werden konnte und kostenpflichtig ein Ersatz beschafft werden musste.

Weitere Bemängelungen sind dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

Ratsmitglied Frank Jordan hat gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt den Preisnachlass in Höhe von 100,00 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

8.

Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Bisher wurden bei Sondernutzungen nur, meist geringe, Verwaltungsgebühren zugunsten der Verbandsgemeinde erhoben. In der nachfolgenden Satzung ist explizit aufgeführt, dass dieses Recht von der vorgenannten Satzung unberührt bleibt.

Die geringen Gebühren haben Antragsteller veranlasst, beispielsweise erlaubnispflichtige Gegenstände wie z. B. Baugerüste möglichst lange stehen zu lassen.

Durch die zusätzliche Sondernutzungsgebühr, die von der Ortsgemeinde vereinnahmt wird und sich u. a. nach der benötigten Fläche und dem Zeitraum richtet, werden die Kosten teilweise stark erhöht was wahrscheinlich zum Ergebnis führt, dass nur für die nötigste Nutzungsdauer die Sondernutzung beantragt wird.

Entsprechende Erfahrungswerte wurden uns von anderen Verbandsgemeinden mitgeteilt.

In dieser Sondernutzungssatzung sind aber auch andere Fallkonstellationen wie z. B. Gebühren für die Schaffung von Grundstückszufahrten ohne baurechtliche Genehmigung aufgeführt.

Der Entwurf der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in Essingen liegt den Ratsmitgliedern vor.

Der Haupt- und Bauausschuss Essingen hat in seiner Sitzung vom 07.11.2022 empfohlen, die Satzung gemäß dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen mit Anlage gemäß dem beigefügten Entwurf.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

9.

Bebauungsplan "Dreihof- nördlich der Bahnlinie" - Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 15.02.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf „Dreihof- nördlich der Bahnlinie“ lag im Zeitraum vom 02.09.2022 bis einschließlich 04.10.2022 öffentlich aus. In dieser Zeit gingen von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Zehn Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben. Das Planungsbüro hat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in einer Abwägungssynopse zusammengefasst, diese liegt den Ratsmitgliedern vor.

Die Ortsgemeinde hat nun die Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Die relevanten Stellungnahmen sollten einzeln beschlossen werden. Die Stellungnahmen, die keine Planänderung zur Folge haben, können zusammengefasst beschlossen werden. Anschließend kann der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Beschluss:

Der Gemeinderat fasst die entsprechenden Abwägungsbeschlüsse aus den Stellungnahmen der Offenlage des Bebauungsplanes.

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dreihof- nördlich der Bahnlinie“ als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

10.

Bauangelegenheiten

10.1

Bauvoranfrage, Errichtung eines Wohngebäudes in zweiter Reihe, Gerämmestraße

Bereits in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 23.06.2022 wurde über eine Bebauung des Grundstückes FlNr. 599/1 in zweiter Reihe beraten. Hier hatten die Ausschussmitglieder noch Klärungsbedarf.

Der befestigte Wirtschaftsweg, über den die Zufahrt zum Wohngebäude erfolgen soll, kann nicht einfach als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche setzt einen gewissen Ausbaustandard voraus, den der Wirtschaftsweg zum jetzigen Zeitpunkt nicht hat. Eine erstmalige Herstellung der Straße wäre notwendig.

Schäden am Wirtschaftsweg, die während der Bauphase entstehen, müssen vom Bauherren übernommen werden. Das ist allgemein üblich. Zuvor wird der Ist-Zustand bewertet.

Der Grundstückseigentümer steht selbst in der Verantwortung, sich ausreichend gegen mögliches Hochwasser zu schützen. Wobei die Nähe zum Hainbach und somit zu eventuellem Hochwasserbereich kein Grund ist, nachdem die Gemeinde über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu entscheiden hat. Falls erforderlich, wird die Untere Wasserbehörde durch die Bauaufsichtsbehörde im Verfahren beteiligt.

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und orientiert sich dabei an der umliegenden Bebauung. Westlich des Plangrundstückes sind Bebauungen in zweiter Reihe vorhanden. Östlich gibt es vereinzelt Erweiterungen durch Anbauten und eine Bebauung in zweiter Reihe. Seitens der Verwaltung kann hier keine klare Beurteilung erfolgen. Hier sollte die Gemeinde sich positionieren, ob Sie einer Bebauung in zweiter Reihe zustimmt. Die abschließende Prüfung erfolgt dann bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Die Antragsteller haben zwischenzeitlich eine Planung für eine Bebauung mit einem Zweifamilienhaus vorgelegt, die gegenüber der ersten Planung auch hinsichtlich der Bebauungstiefe abweicht und deutlich geringer ist. Die Bebauungstiefe liegt bei ca. 35,00 m.

Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Bebauung des hinteren Grundstücksteils des Flurstückes Nr. 599/1 in der Gerämmestraße mit einem Zweifamilienhaus baurechtlich genehmigungsfähig ist. Über die Anfrage sollen zwei Punkte geklärt werden, einmal das Wohngebäude in zweiter Reihe und zum Zweiten die Zufahrt über den westlich angrenzenden Wirtschaftsweg. Hierfür ist die Zustimmung der Ortsgemeinde erforderlich, da es sich nicht um eine gewidmete öffentliche Straße handelt und das Zufahrtsrecht über die Eintragung einer Baulast gesichert werden muss. Die Ortsgemeinde Essingen hat bei der benachbarten Garagenreihe (10 Garagen) einer Baulasteintragung als Zufahrtssicherung zugestimmt.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Zweifamilienhauses in zweiter Reihe.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 1

Beschluss 2:

Der Gemeinderat versagt die Zustimmung zur Zufahrt zum Grundstück über den angrenzenden gemeindeeigenen Weg und die damit erforderlichen Eintragung einer Baulast.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen:

Enthaltungen: 0

11.

Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Breitbandausbaus

Im Rahmen des bundesweiten Breitbandausbaus ist wie im Jahr 2016 zur Sicherstellung eines einheitlichen Verfahrens die Aufgabe „Breitbandversorgung“ von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinden und von diesen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf den Landkreis übertragen.

Durch die Kooperation mit „Deutsche Glasfaser“ sind nahezu alle Haushalte abgedeckt. In Einzelfällen sind noch separate Adressen mit Glasfaseranschlüssen nachzuversorgen. Die Kosten, die nicht durch Zuschüsse des Bundes und des Landes gedeckt werden, liegen für die Ortsgemeinden bei ca. 500 € pro Hausanschluss. Hierbei kann es sich allenfalls um einige wenige Haushalte handeln, für die Kosten übernommen werden müssen.

Einige Ratsmitglieder bitten darum, zu prüfen, um wie viele Haushalte es sich in der Ortsgemeinde Essingen handelt. Aufgrund der fehlenden Information wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.

Beschluss:

Der Gemeinderat vertagt den TOP Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Breitbandausbaus in die nächste Sitzung des Gemeinderates.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

12.

Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO

Spender

Zweck

Datum

Betrag

Soravia, Roberto

Für die Ortsgemeinde

28.09.2022

100,00 €

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

13.

Nachwahl in die Ausschüsse

Frau Carmen Zeil schied kraft Gesetz aus dem Gemeinderat Essingen aus. Demnach scheidet sie auch aus den Ausschüssen kraft Gesetz aus.

Folgende Nachwahlen in die Ausschüsse werden notwendig:

• Kultur- und Sozialausschuss:

Ausschussmitglied

• Haupt- und Bauausschuss:

stv. Ausschussmitglied

Nach dem Grundsatz der Kontinuität können Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern und sonstige wählbare Bürger nur von solchen vertreten werden.

Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion Grüne Bürgerliste Essingen e. V., welche folgendes Ratsmitglied vorschlägt:

Kultur- und

Sozialausschuss

Haupt- und

Bauausschuss

Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GemO ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Das Stimmrecht der Ortsbürgermeisterin ruht bei Wahlen gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GemO, weswegen sie bei der Berechnung der gesetzlichen Zahl nicht mitgerechnet wird.

Der Gemeinderat kann gem. § 40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO beschließen, dass die Wahl in offener Abstimmung erfolgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat wählt auf Vorschlag der Fraktion Grüne Bürgerliste Essingen e. V:

  • Sibylle Weiter als Ausschussmitglied in den Kultur- und Sozialausschuss
  • Sibylle Weiter als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Haupt- und Bauausschuss

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

14.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

15.

Mitteilungen und Anfragen

Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.