| Tagesordnung: | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Bebauungsplan "Östliche Hauptstraße Teil A" - 1. Teiländerung; Aufstellungs-/Offenlagebeschluss |
| 3. | Spielplatz Birkenstraße |
| 4. | Hauptstraße 65 Abrissarbeitenhier: Beauftragung Bauzaunelemente |
| 5. | Mitteilungen und Anfragen |
1. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Wortmeldungen erfolgt.
2. Bebauungsplan "Östliche Hauptstraße Teil A" - 1. Teiländerung; Aufstellungs-/Offenlagebeschluss
Die Vorsitzende erläutert, dass das gemeindeeigene Grundstück Hauptstraße 66 im Bebauungsplan „Östliche Hauptstraße“ liegt und dort als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen“, Flächen für Sport– und Spielanlagen ausgewiesen wird.
Durch die aktuelle Planung der Ortsgemeinde wäre eine Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der Nutzungsart vorzunehmen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes plant die Gemeinde Bornheim die Errichtung eines Dorfladens und einen Jugendtreff (Buchstabe H). Im hinteren Bereich (Buchstabe I) soll die Nutzungsart dahingehend geändert werden, dass Wohnen, Flächen für Gemeinbedarf und Arztpraxen ermöglicht wird.
Alternativ könnte die Fläche für Sport- u. Spielanlagen ohne Baufenster nutzbar gemacht werden.
Hiernach erteilt sie Herrn Wolf vom Planungsbüro Wolf aus Kaiserslautern das Wort. Dieser erläutert die zwei Varianten der Bebauungsplanänderungen.
Der Gemeinderat spricht sich für die Variante I der vorgeschlagenen Bebauungsplanänderungen aus, da hier der Gemeinde ein größerer Handlungsspielraum hinsichtlich der genauen Ausgestaltung eingeräumt wird. Darüber hinaus ist die Variante I auch die wirtschaftlichste Option. Der Gemeinderat stellt zudem fest, dass mit der angestrebten Änderung des Bebauungsplans keine Bauverpflichtung hinsichtlich der Größe und Ausgestaltung eingegangen wird.
Das Planungsbüro Wolf wird beauftragt folgende Änderungen in den textlichen Festsetzungen durchzuführen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Östliche Hauptstraße Teil A“ - 1. Teiländerung mit der Variante 1 unter Berücksichtigung der besprochenen textlichen Anpassungen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Offenlage durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
3. Spielplatz Birkenstraße
Die Vorsitzende berichtet, dass die Einfassungen der Fallbereiche auf dem Spielplatz in der Birkenstraße stark verwittert sind und daher ausgetauscht werden müssen. Für den Austausch der vorhandenen Stämme wurden Angebote für die Lieferung des benötigten Materials angefragt. Benötigt werden ca. 135 lfm in verschiedenen Einzellängen.
Hierzu wurden seitens der Verwaltung für die Gemeinderatsitzung am 22.11.2023 folgende Preise für die Einfassungen ermittelt.
Robinie geschält und splintfrei
| Stammdurchmesser (cm) | Preis pro Meter brutto | Gesamtpreis für 135 m |
| 14/18 | 109,00 € | 14.715,00 € |
| 18/25 | 152,00 € | 20.520,00 € |
| 25/30 | 237,00 € | 31.995,00 € |
Alternativ wurde beim Forstamt die Menge von acht Festmetern (entspricht ca. 135 lfm) in Douglasie, mit einem Zopfmaß von ca. 25/30 cm angefragt. Der Preis wird je nach zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung bei ca. 150 – 180 €/fm, gesamt bei ca. 1.440,00 €, frei Waldstraße liegen. Die benannten Kosten beziehen sich rein auf das Material ohne Fracht zur Baustelle. Dies müsste, ebenso wie die Montage der Stämme noch organisiert werden.
Aufgrund der hohen Preise hat das Ratsmitglied Sommerauer ein Alternativangebot eingeholt. In diesem Angebot wurden der Ortsgemeinde 135 lfm Rundholz Edelkastanie, sauber entrindet, Mitteldurchmesser 23/26, Länge 3-5 Meter inkl. Transport für 27,90 € netto pro laufendem Meter angeboten. Demnach liegt der Gesamtpreis bei 4.482,14 € brutto.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für den Austausch des maroden Holzes auf dem Spielplatz Birkenstraße das Angebot der Firma Robl aus Sarnstall für die Beschaffung von 135 laufenden Meter Rundholz Edelkastine zum Angebotspreis von insgesamt 4.482,14 € inkl. Lieferung anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auftragsschreiben zu erstellen und die Liefermodalitäten zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
4. Hauptstraße 65 Abrissarbeiten
hier: Beauftragung Bauzaunelemente
Die Vorsitzende erläutert, dass nach erfolgtem Abriss das Gelände der Hauptstraße 65 an sämtlichen Grundstücksgrenzen eingezäunt werden soll. Die Einzäunung ist erforderlich um unbefugtes Betreten zu verhindern. Es werden zwei Maßnahmen nötig.
In der ersten Maßnahme soll ein Bauzaun mit Sichtschutzelementen zum Nachbargrundstück Lehrer Lämpel aufgestellt werden.
Bei der zweiten Maßnahme handelt es sich um das Einzäunen des Grundstückes an sämtlichen Grundstücksgrenzen.
Der Verbandsgemeindeverwaltung liegen zu jeder Maßnahme zwei Angebote vor. Es hat sich dabei gezeigt, dass der Kauf der Bauzaunelemente weniger Haushaltsmittel benötigt, wie bei der Miete.
Die Bauzaunelemente werden für beide Maßnahmen, wie in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 31.10.2023 bekanntgegeben, nach Anlieferung zeitnahe von den Mitgliedern der CDU in Bornheim aufgebaut.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufträge für die Beschaffung der Bauzaunelemente mit Sichtschutzelementen für die Maßnahme 1 und 2 an die Firma Hornbach Baumarkt AG aus Bornheim zu einem Angebotspreis von 720,25 € brutto für die Maßnahme 1 und zu einem Angebotspreis von 2.561,10 € für die Maßnahme 2 zu erteilen. Nach Anlieferung des Bauzauns wird dieser von Mitgliedern aus allen Fraktionen des Gemeinderates aufgebaut.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
5. Mitteilungen und Anfragen
Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de (Ratsinformationssystem) nachzulesen.