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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Satzung der Ortsgemeinde Essingen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 10.12.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Ortsgemeinde Essingen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer

nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des

Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

§ 3

Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft und gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bzw. bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026.

Essingen, den 11.12.2024
gez.
Martin Hammer, Ortsbürgermeister