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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Satzung der Ortsgemeinde Offenbach

über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 10.12.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Ortsgemeinde Offenbach erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des

Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Ortsgemeinde Offenbach setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

1.

für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  345 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  465 v. H.

2.

für die Gewerbesteuer auf  —  380 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

Offenbach, den 11.12.2024
gez. Simon Wingerter, Ortsbürgermeister