Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Walsheimer Gruppe hat in ihrer Sitzung am 28.01.2025 den folgenden Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 erörtert und zustimmend zur Kenntnis genommen:
Beteiligungsbericht für das Jahr 2023
gemäß § 90 Abs. 2 GemO
für den
Zweckverband für Wasserversorgung
Walsheimer Gruppe
Der Zweckverband für Wasserversorgung Walsheimer Gruppe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in 76879 Bornheim.
Gegründet wurde dieser Zweckverband am 23. September 1949.
Die Betriebsatzung datiert vom 16. Januar 2001, die Änderungssatzung hierzu vom 21. Dezember 2009.
Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Das Stammkapital am Ende des Wirtschaftsjahres 2023 beträgt 1.000.000 €.
Für die Verbandsgemeinden Offenbach/Queich, Landau-Land und Edenkoben sowie für die Stadt Landau i.d.Pfalz gehören der Verbandsversammlung gewählte Mandatsträger sowie dem Verbandsausschuss die jeweiligen gesetzlichen Vertreter dieser Verbandsmitglieder an.
Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet mit Trink- und Brauchwasser sowie die Bereitstellung von Wasser für öffentliche Zwecke.
Neben der Wasserversorgung obliegt es dem Zweckverband, Wasservorkommen zu erschließen und Wasserversorgungsanlagen zu planen, zu errichten und zu unterhalten.
Das Unternehmen ist wirtschaftlich tätig und erfüllt die Voraussetzungen des § 85 Abs. 1 GemO.
Es darf festgestellt werden, dass der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt. Art und Umfang entsprechen den Aufgaben und dem voraussichtlichen Bedarf.
Bilanzstruktur laut Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2023
Die Kapitalstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert. Das Anlagevermögen ist zu 98,0 % (Vorjahr 94,3 %) langfristig finanziert.
Der Verschuldungsgrad liegt bei 236,3 %.
Die Selbstfinanzierungsmittel (cashflow) weisen gegenüber den Investitionen von 523.000 € eine Überdeckung von 385.000 € aus.
Die Finanzlage hat sich dahingehend geändert, dass für die Investitionen eine Darlehensaufnahme von 730.000 € notwendig war. Mit einem Kassenbestand von 928.000 € ist die ausreichende kurzfristige Liquidität gegegeben. Die Finanzierung der kurzfristigen Verbindlichkeiten einschl. der Rückstellungen (ohne Pensionsrückstellungen) ist gesichert.
Die Wirtschaftsgrundsätze nach § 85 Abs. 2 GemO i.V.m. § 8 Abs. 3 KAG konnten nicht erfüllt werden, da der Mindestgewinn gemäß § 8 Abs. 3 KAG nicht erwirtschaftet werden konnte.
Insgesamt zeigt das Unternehmen nach Art und Umfang, dass die Leistungsfähigkeit gegeben und die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gerechtfertigt ist.