Tagesordnung:
| A. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
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| 1.1 Straßeneinläufe Mühlweg |
| 2. | Nachtragshaushalt für den Begegnungsplatz |
| 3. | Gesamtabschluss der Ortsgemeinde Offenbach |
| 4. | Bebauungsplan "Queichwiesenquartier" -Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Offenlage |
| 5. | Kostenübernahme Brandmeldeanlage Kath. Kita |
| 6. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
| B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 19:25 Uhr) | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Ehrungen |
| 3. | Mitteilungen und Anfragen |
| C. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
| 2. | Bebauungsplan "Im Niedersand - 2. Änderung"- Aufstellungsbeschluss |
1. Einwohnerfragestunde
Keine Wortmeldungen.
1.1 Straßeneinläufe Mühlweg
Der Vorsitzende informiert über das Thema Mühlweg, das bei der letzten Einwohnerfragestunde aufkam. Es wurde damals angemerkt, dass die Schieberdeckel der Straßeneinläufe unterschiedlich hoch wären und es ein Problem wäre, wenn man über diese mit dem Fahrrad fährt. Ortsbürgermeister Wingerter erklärt, dass die Abnahme der Bauarbeiten nun stattgefunden hat, auch die der Straßeneinläufe. Alle wurden abgenommen und befinden sich innerhalb des Toleranzbereiches, die dem Auftragnehmer zugestanden wurde.
Des Weiteren wurde noch angefragt, ob die Bäume im Mühlweg gesponsert wurden. Der Vorsitzende hat dies verneint.
2. Nachtragshaushalt für den Begegnungsplatz
Bei der Erstellung des Haushaltsplans für den Doppelhaushalt 2025/26 wurde der „Begegnungsplatz Handballplatz” nicht berücksichtigt. Das Projekt ist Leaderförderfähig und sollen mit bis zu 40 % gefördert werden. Aufgrund zu weniger Förderanträge in unserer LEADER-Region wurde angefragt, ob die Maßnahmen vorgezogen werden können, um als Region weiterhin förderfähig zu bleiben.
Aus diesem Grund soll die Maßnahme bereits im Haushaltsjahr 2026 geplant und begonnen werden.
Der Nachtrag ist erforderlich, da das Förderprogramm LEADER die Voraussetzung stellt, dass die geplante Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt sein muss.
Für das Haushaltsjahr 2026 ergibt sich dabei eine Änderung bei der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 50.000 Euro. Die Auswirkungen auf die Finanzplanjahre 2027 und 2028 sind dem Vorbericht zu entnehmen. Im Jahr 2027 wird mit weiteren 200.000 Euro gerechnet. Der Zuschuss von LEADER soll ca. 100.000 Euro betragen.
Am 18.09.2025 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 im Hauptausschuss beraten.
In der Beratung wurde die Notwendigkeit der Umsetzung beider Projekte (Mehrgenerationen- und Begegnungsplatz) gleichzeitig in Frage gestellt. Auch eine weitere finanzielle Verpflichtung, neben den bereits in Ausführung und Planung gemeindlichen Projekten, ist aus Sicht der Ausschussmitglieder zu überdenken. Ein Ausschussmitglied widerspricht, mit Blick auf die Unterhaltungskosten der Plätze, der Umsetzung beider Projekte. Abschließend spricht sich die Mehrheit für die Umsetzung des Projektes „Begegnungsplatz/alter Handballplatz“ aus.
Der Gemeinderat befürwortet den Begegnungsplatz und spricht sich für diesen aus. Ratsmitglied Fuchs spricht an, dass sich an die Kostenschätzung gehalten werden soll, da die Ortsgemeinde bereits mehrere laufende Baumaßnahmen hat.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die erste Nachtragshaushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026 wie vorgetragen und erläutert. Zudem soll mit der Maßnahme im Jahr 2026 begonnen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
3. Gesamtabschluss der Ortsgemeinde Offenbach
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Hofmann von der Verwaltung. Sie erklärt anhand einer Präsentation die Vorgehensweise beim Gesamtabschluss.
Gemäß § 109 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Gemeinden spätestens zum 31. Dezember 2015 einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dabei wird nach Abs. 1 vorausgesetzt, dass mindestens eine Tochterorganisation der Gemeinde unter dem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss der Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres und des vorausgegangenen Haushaltsjahres steht.
Ein beherrschender Einfluss ist gegeben, wenn die Beteiligungsquote bei über 50 v. H. liegt. Bei einer Beteiligung zwischen 20 v. H. und 50 v. H. ist ein maßgeblicher Einfluss vorhanden. Anteile von unter 20 v. H. bis 5 v. H. sind lediglich im Gesamtanhang zu erwähnen. Tochterorganisationen von untergeordneter Bedeutung müssen jedoch nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden. Eine untergeordnete Bedeutung ist anzunehmen, sobald das Verhältnis der Bilanzsumme der Tochter 3 v. H. der Mutterbilanz unterschreitet.
Sobald der Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses ermittelt wurde, könnte noch eine Befreiungsvorschrift zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 109 Abs. 9 GemO einschlägig sein.
Da es sich bei der Ortsgemeinde Offenbach um mehrere Jahre handelt, wird auf die Aufstellung im Anhang verwiesen.
Die Ortsgemeinde Offenbach ist für die Jahre 2015 bis einschließlich 2023 von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit, da lediglich die Queichtal Energie Offenbach GmbH & Co. KG (QEO) als Tochterorganisation in den Gesamtabschluss einbezogen werden muss. Die Befreiungsvorschrift gem. § 109 Abs. 9 GemO ist vorliegend einschlägig. Die Bilanzsumme der QEO weist in allen Jahren einen Anteil von unter 20 v. H. gegenüber der Mutterbilanz aus.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Frau Hofmann zustimmend zur Kenntnis.
4. Bebauungsplan "Queichwiesenquartier" - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Offenlage
Die Gemeinde beabsichtigt die Entwicklung eines Wohnquartiers auf einem ca. 2,2 ha großen Areal im nördlichen Bereich der Ortsgemeinde. Das Plangebiet ist von bestehenden Wohnnutzungen im Süden, dem örtlichen Queichtalbad und der Sportanlage „Queichtalstadion“ im Westen sowie einem Indoorspielplatz im Osten umgeben.
Das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern hat einen Entwurf erstellt und in der Sitzung des Bauausschusses am 25.11.2025 vorgestellt. Der Entwurf beinhaltet die Ergebnisse aus den Voruntersuchungen wie Lärmschutz (Schwimmbad, Tibolin, Umgehungsstraße) und der Straßenentwässerung. Mit dem Entwurf der Planung kann in der frühzeitigen Beteiligung die Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingeholt werden. Die eingehenden Stellungnahmen und Anregungen sind dann im weiteren Verfahren zu behandeln.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, mit dem Bebauungsplanentwurf „Queichwiesenquartier“ in die frühzeitige Offenlage zu gehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Queichwiesen“ in der neusten Fassung und gibt ihn zur frühzeitigen Offenlage nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB frei.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Sonderinteresse: 0
5. Kostenübernahme Brandmeldeanlage Kath. Kita
Bei der Gefahrenverhütungsschau der Kreisverwaltung SÜW in der kath. Kita Offenbach am 12.11.2025 wurden einige Mängel festgestellt. Unter anderem muss eine neue Brandmeldeanlage eingebaut werden.
Die Kita verfügt aktuell nur über funkvernetzte Rauchwarnmelder. Dies steht im Widerspruch zu der erteilten Baugenehmigung vom 26.06.2021, wonach eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 ohne Aufschaltung verlangt wurde.
Von Seiten des Gebäudeträgers wurde ein Angebot über 30.850,71 € für eine neue Brandmeldeanlage eingeholt und es wird um Kostenübernahme durch die Ortsgemeinde Offenbach gebeten. Der Gemeinderat ist sich einig, dass mindestens 2 Angebote für die Brandmeldeanlage zum Vergleich vorliegen sollen.
Im Haushaltsplan sind keine Mittel für eine Kostenerstattung veranschlagt. Die notwendigen Haushaltsmittel müssten überplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Übergabeverhandlungen des Kitagebäudes sollen nach Bauendabnahme beginnen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Offenbach stimmt einer Kostenübernahme für eine neue Brandmeldeanlage in der kath. Kita Offenbach zu. Ein zweites Angebot über die Brandmeldeanlage soll noch eingeholt werden.
Weiterhin wird dies in die Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Offenbach und dem Elisabethenverein über die Finanzierung von baulichen Maßnahmen in der kath. Kita Offenbach aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
6. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Offenbach)
Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
7. Mitteilungen und Anfragen
B. Nichtöffentlicher Teil
A. Öffentlicher Teil
1. ekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass folgende Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen wurde:
| - | Weiterverkauf eines Grundstückes im Niedersand |
| - | Ehrungen von Personen am Neujahrsempfang |
2. Bebauungsplan "Im Niedersand - 2. Änderung"- Aufstellungsbeschluss
Auf den Grundstücken Fl.-Nr. 7666/2, 7667/2, 7668/1, 7668/2, 7669/1 und 7669/2 im Gewerbegebiet „Im Niedersand“ wird die Errichtung einer Logistikimmobilie beabsichtigt. Für den geplanten Bau wird eine Gebäudehöhe von 14 m benötigt. Die zulässige Gebäudehöhe laut Bebauungsplan beträgt 12 m. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung SÜW ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich. Um das Vorhaben zu verwirklichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wäre zu fassen. Anschließend wird ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Bebauungsplan-Änderungsentwurfs (Plan, textliche Festsetzungen usw.) beauftragt. Nach Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird dieser dem Gemeinderat vorgelegt, dann kann die Offenlage beschlossen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Niedersand - 2. Änderung“ und den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit Kostenübernahmeregelungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
Die komplette Niederschrift (öffentlicherTeil) ist unter
www.offenbach-queich.de(Rats-/Bürgerinformationssystem) nachzulesen.