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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Gruppenwasserwerke Bornheim

Fällige Wassergebühren

Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.

Wir erinnern daran, dass am 01.03.2023 die erste Wassergebührenabschlagsrate 2023 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.

Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim