über die 32. Sitzung des Verbandsgemeinderates Offenbach am Dienstag, 06.02.2024, 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses.
| Tagesordnung: | |
| A. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Feststellung des Jahresabschlusses Verbandsgemeinde 2021 |
| 3. | Entlastungserteilung für den Jahresabschluss Verbandsgemeinde 2021 |
| 4. | Tätigkeitsbericht des Ordnungsamtes für 2023 |
| 5. | Zweckvereinbarung Fahrlehrergesetz und Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz mit der Stadt Landau |
| 6. | Flächennutzungsplan - Änderung für Windenergieanlagen und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages |
| 7. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
| B. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Personalangelegenheiten |
| 2. | Mitteilungen und Anfragen |
| C. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
1. Einwohnerfragestunde
keine Wortmeldungen
2. Feststellung des Jahresabschlusses Verbandsgemeinde 2021
In der Sitzung vom 15.01.2024 des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Jahresabschluss 2021 geprüft. Ferner wurde den Mitgliedern die Unterlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt.
Weiterhin wurde der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2021 erstellt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Die Bilanz 2021 sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses sind dieser Vorlage beigefügt. Zudem steht der Anhang und Rechenschaftsbericht mit Anlagen als PDF-Datei zur Verfügung.
Die Verwaltungsmitarbeiterin Frau Hohl-Harreus erläuterte in der Sitzung die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2021 gem. § 114 Abs. 1 GemO i. V. m. § 108 GemO festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
3. Entlastungserteilung für den Jahresabschluss Verbandsgemeinde 2021
In der Sitzung ist über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach gem. § 114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2021 zu entscheiden.
Der Bürgermeister und die Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, dürfen an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Das älteste anwesende Ratsmitglied, Karlheinz Frech, übernimmt den Vorsitz.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. § 114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2021 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
4. Tätigkeitsbericht des Ordnungsamtes für 2023
In der Anlage wird der Tätigkeitsbericht des Ordnungsamtes für 2023 dargestellt.
Für Erläuterungen standen in der Sitzung der Fachbereichsleiter Bürgerdienste und der neue stellvertretender Fachbereichsleiter, Herr Köhler, zur Verfügung. Herr Köhler stellte sich bei dieser Gelegenheit kurz dem Rat vor.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen dankend zur Kenntnis.
5. Zweckvereinbarung Fahrlehrergesetz und Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz mit der Stadt Landau
In der Anlage befinden sich die aktualisierte Zweckvereinbarung mit der Stadt Landau zum Fahrlehrergesetz und dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Die Aktualisierung wurde u.a. aufgrund von Rechtsänderungen, wie z. B. der neuen Zuständigkeit nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, erforderlich.
Hierfür ist die Zustimmung des Verbandsgemeinderates erforderlich.
In der Verbandsgemeinde befinden sich aktuell fünf Fahrschulen, 3 in Offenbach, je 1 in Essingen und Hochstadt.
Beschluss:
Wegen fehlender Unterlagen der ADD vertagt der Verbandsgemeinderat den Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
6. Flächennutzungsplan - Änderung für Windenergieanlagen und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Der Gemeinderat Offenbach hat sich in der Sitzung am 18.07.2023 für eine Änderung des Flächennutzungsplans im südwestlichen Gemarkungsbereich als Vorrangfläche für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) durch die Verbandsgemeinde ausgesprochen. Der Projektentwickler, die Fa. UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Regionalniederlassung Mainz, plant auf einer Fläche von ca. 150 Hektar (1.500.000 m²) Windenergieanlagen im Bereich zwischen Herxheim und Offenbach, westlich der L 542.
Auf Empfehlung des Hauptausschusses hat der Gemeinderat Offenbach am 07.12.2023 die Ausweisung einer Vorrangfläche für WEA beschlossen sowie den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der Fa. UKA. Aus Gründen des Lärmschutzes sollte die nördliche Potentialfläche zum Ort hin nicht als Vorrangfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.
Bei einer erneuten Beratung im Hauptausschuss Offenbach am 23.01.2024 kam dieser zu der Empfehlung, die im beigefügten Lageplan dargestellte Fläche für bis zu sechs WEA als Vorrangfläche auszuweisen. Der Gemeinderat wird am 21.02.2024 abschließend entscheiden. Vorbehaltlich dieses Beschlusses sollte die im Lageplan ausgewiesene Fläche als Vorrangfläche festgelegt werden.
Außerdem sollte der Verbandsgemeinderat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zustimmen, damit die Vorhabensträger auch in die weiteren Abstimmungen und Planungen mit der Verbandsgemeinde Herxheim gehen können.
Für die bauplanungsrechtliche Realisierung der Vorhaben ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Kosten für die Durchführung des Änderungsverfahrens werden vom Betreiber übernommen. Eine Kostenübernahme u. a. ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im südwestlichen Bereich der Gemarkung Offenbach für die Ausweisung einer Vorrangfläche zum Bau von Windenergieanlagen westlich der L542 und bestätigt den Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Firma UKA (Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, 01662 Meißen) vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeinderates Offenbach zur Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergieanlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
mehrheitlich angenommen
7. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
8. Mitteilungen und Anfragen
B. Nichtöffentlicher Teil
C. Öffentlicher Teil
1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil beschloss der Verbandsgemeinderat die Höhe der jährlichen Sonderzahlung im TVV.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de (Ratsinformationssystem) nachzulesen.