Der Vorsitzende informiert, dass nach Veröffentlichung der Einladung ein Schreiben der Bauern- und Winzerschaft eingegangen ist. Das Schreiben ist den Sitzungsunterlagen beigefügt und nimmt Bezug zu den Beratungspunkten „Baumpflanzungen im Rahmen des Bürgerprojektes „Zukunftsbäume für Essingen“ (TOP 8) und „Antrag der GBL – Nachpflanzung von Bäumen in Essinger Flurflächen“ (TOP 9.2). Die Bauern- und Winzerschaft bittet, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, die beiden Punkte vor einer Ratsentscheidung zunächst im Landwirtschaftsausschuss vorzuberaten. Ein Teil der Ratsmitglieder schließt sich diesem Wunsch an.
Der Vorsitzende beantragt die Abstimmung zur Absetzung der Tagesordnungspunkte. Bei je 6 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen gilt der Antrag als abgelehnt. Beide Beratungspunkte verbleiben auf der Tagesordnung.
Der Vorsitzende beantragt anschließend die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Jüdischer Friedhof Essingen – Auftragsvergabe Baumfällarbeiten (Verkehrssicherungspflicht)“.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Die Beratung hierzu wird als TOP 9.3 erfolgen.
Weitere Einwendungen gegen die Tagesordnung sowie Einwendungen gegen die Niederschrift zur vorangegangenen Ratssitzung vom 09.10.2025 werden nicht erhoben.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Bebauungsplan "Am Turnplatz - 2. Änderung" - Abwägung und Satzungsbeschluss |
| 3. | Windenergieanlagen |
| 4. | Zustimmung der Ortsgemeinden zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans |
| 5. | Zustimmung der Ortsgemeinden zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans |
| 6. | Vorberatung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm 2026 und 2027 |
| 7. | Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm "Noch mehr Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz" des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz |
| 8. | Baumpflanzungen im Rahmen des Bürgerprojekts "Zukunftsbäume für Essingen" |
| 9. | Baumpflanzungen |
| 9.1 | Baumfällarbeiten auf dem alten jüdischen Friedhof - Entscheidung über Ersatzpflanzung |
| 9.2 | Antrag zur Nachpflanzung von Bäumen in Essinger Flurflächen hier: Antrag der Grünen Bürgerliste e. V. vom 23.11.2025 |
| 9.3 | Jüdischer Friedhof Essingen - Auftragsvergabe Baumfällarbeiten (Verkehrssicherungspflicht) |
| 10. | Neubesetzung des Reviers Herxheim-Queichwaldungen- |
| 11.1 | Zustimmung zur Spendenannahme nach §94 Abs. 3 GemO |
| 11.2 | Zustimmung zur Spendenannahme nach §94 Abs. 3 GemO |
| 12. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
1. Einwohnerfragestunde
Hierzu erfolgten keine Wortmeldungen.
2. Bebauungsplan "Am Turnplatz - 2. Änderung" - Abwägung und Satzungsbeschluss
Ratsmitglied, Kuno Volz, ist wegen Sonderinteresse, gemäß § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und rückt vom Beratungstisch ab.
Für die Änderung des Bebauungsplans fand in der Zeit vom 15.08. bis 16.09.2025 die Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Die Abwägungssynopse liegt als Anlage bei. Die Punkte A und B können in einem beschlossen werden. Über den Punkt „C“ mit sechs Stellungnahmen, die einen Handlungsbedarf nach sich ziehen, muss jeweils einzeln abgestimmt werden. Ebenso über eine private Stellungnahme.
Die Planerin, Frau Meyer, sowie Herr Weigand vom Ingenieurbüro BIT sind in der Sitzung anwesend und stehen für Fragen zur Verfügung.
Nach Beschluss wird die Bebauungsplanänderung mit Bekanntmachung rechtskräftig (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Frau Meyer führt die Ratsmitglieder durch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden.
Die Stellungnahmen, die keine Planänderung zur Folge haben, werden zusammengefasst betrachtet und zur Kenntnis genommen.
Für nachfolgende Stellungnahmen werden Einzelbeschlüsse gefasst:
- Industrie- und Handelskammer Pfalz, Landau
In der weiteren Umsetzung sollte auf eine gute verkehrliche Erreichbarkeit und sichere Wegeführung geachtet werden. Zudem wird empfohlen, die geplanten Maßnahmen zur Versickerung und Retention konsequent umzusetzen, um eine nachhaltige Entwicklung zu sichern.
Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
- Kommunale Betriebe – Verbandsgemeinde Offenbach/Queich
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Gebiet in der Starkregenkarte als gefährdetes Gebiet ausgewiesen ist.
In der Begründung zum Bebauungsplan wir auf die Gefährdung durch „Starkregen“ ausreichend hingewiesen.
Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
- Deutsche Telekom Technik GmbH
Es wird auf die im Planbereich befindlichen Telekommunikationslinien der Telekom hingewiesen. Bei der Bauausführung ist auf die Vermeidung von Leitungsbeschädigungen zu achten. Im Falle von Störungen ist ein ungehinderter Zugang zur Schadenbehebung zu gewährleisten.
Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
Auf Nachfrage teilt Frau Meyer mit, dass die Firma Deutsche Glasfaser keine Stellungnahme abgegeben hat.
- Landesbetrieb für Mobilität, Speyer
Es werden Hinweise zur verkehrlichen Erschließung getätigt, die über die Straße Am Turnplatz zu erfolgen hat.
Zudem solle an der Einmündung der Straße Am Turnplatz ein Sichtdreieck angebracht werden.
Die Leistungsfähigkeit der Anbindungen an das klassifizierte Straßennetz ist auch weiterhin zu gewährleisten.
Auf die Prüfung zur Ergreifung von Lärmschutzmaßnahmen wird hingewiesen.
Der Hinweis zur verkehrlichen Erschließung wird zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt.
Die Anregung zur Anbringung eines Sichtdreieckes wird nicht berücksichtigt, da sich die Bestandssituation nicht ändert und wegen der bestehenden Bebauung nicht umsetzbar ist.
Es wird sichergestellt, dass die notwendigen Sichtbeziehungen zur Verkehrssicherheit eingehalten werden und keine Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer entstehen.
Die Leistungsfähigkeit der Anbindungen an das klassifizierte Straßennetz wird auch weiterhin gewährleistet.
Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Untere Landesplanungsbehörde
Der Bebauungsplan muss zum Zeitpunkt der Ausfertigung alle Bestandteile enthalten, die Rechtskraft erlangen.
Der Bebauungsplan wird als untrennbare Gesamturkunde bestehend aus Planzeichnung, Planzeichenerklärung (Legende), Verfahrensvermerke, Rechtsgrundlagen und den textlichen Festsetzungen erstellt.
- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Untere Wasserbehörde
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind weitere Überlegungen zur Optimierung des Wasserhaushalts erforderlich. Der erfolgte Rückgriff auf einen Vergleich zwischen dem geplanten Zustand und der derzeitigen Bestandssituation greift zu kurz und ist nicht tolerierbar.
Das Schutzgut Boden ist durch die Bebauungsplanerweiterung negativ beeinträchtigt.
Die Wasserhaushaltsbilanz wird überarbeitet. Es wird angemerkt, dass die Vorgaben des DWA-Regelwerks, insbesondere die Orientierung am unbebauten Referenzzustand, in der praktischen Umsetzung erhebliche Zielkonflikte erzeugen.
Die Maßnahme erfolgt im Innenbereich und schont den Außenbereich. Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen wurden im Bebauungsplan festgesetzt. Die Begründung zur „Beschreibung der Umwelteinwirkungen“ wird überarbeitet.
- Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Gesundheitsamt
Aus hygienischer Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn darauf geachtet wird, dass bei der Verlegung der Trinkwasserleitungen es zu keiner Stagnation des Trinkwassers kommt.
Hinweise werden zudem zu Ziffer 3.9 „Trinkwasser“, Ziffer 3.10 „Brauchwasser“ sowie zu Ziffer 6.5 „Starkregen“ getätigt.
Die Hinweise werden bei den textlichen Festsetzungen entsprechend berücksichtigt.
- Untere Imissionsschutzbehörde
Es sind keine bodenschutzrelevanten Flächen registriert.
Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
- Kreisstraßen/Radwege
Es sind keine Kreisstraßen wie auch Radwege betroffen.
Die eingegangenen Stellungnahmen aller hier benannten Behörden der Kreisverwaltung „Südliche Weinstraße“ werden gemeinsam betrachtet beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesarchäologie – Außenstelle Speyer
Es wird auf zwei archäologische Fundstellen verwiesen, die im Geltungsbereich verzeichnet sind. Es handelt sich dabei um die Lage eines ausgedehnten fränkischen Gräberfeldes mit nahezu einhundert Bestattungen sowie um eine durch Luftbildbefund bekannte, mutmaßliche Grablege unbekannter Zeitstellung.
Auch wird angemerkt, dass bisher nicht bekannte Kleindenkmäler (wie Grenzsteine) selbstverständlich zu berücksichtigen sind bzw. dürfen von Planierungen o.ä. nicht berührt und von ihrem angestammten, historischen Standort nicht entfernt werden.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die beiden archäologischen Fundstellen werden in die Planzeichnung sowie in die Begründung unter Ziffer 6.3 „Denkmalschutz“ aufgenommen. Zudem werden die Hinweise in Ziffer 3.2 „Archäologische Denkmalpflege wie folgt ergänzt: Eine vorherige Abstimmung aller Erdarbeiten ist daher dringend geboten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Für Schmutzwasser sind die Vorgaben der abwasserbeseitigungspflichtigen Gebietskörperschaft zwingend einzuhalten.
In Bezug auf Starkregen/Hochwasserschutz wird auf das Überflutungsrisiko im Plangebiet, und der damit verbundenen Notwendigkeit im gesamten Gebiet auf die Einhaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu achten, verwiesen.
Hinsichtlich des möglichen Bau und Betrieb geothermischer Erdwärmesondenanlagen wird auf die interaktive Karte der Internetseite des Landesamtes für Geologie und Bergbau in Mainz, zur wasserwirtschaftlichen und hydrogeologischen Standortbeurteilung verwiesen.
Zu Altlasten und Altablagerungen wird angemerkt, dass auch, wenn sich im Plangebiet keine bodenschutzrelevanten Flächen befinden, trotzdem nicht bekannte und daher nicht erfasste Bodenbelastungen, schädliche Bodenveränderungen, Altstandorte/ Verdachtsflächen und oder Altablagerungen befinden könnten.
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und als Hinweise unter 3.6 Schmutzwasser, 3.7 Starkregen/Hochwasserschutz, 3.15 Geothermische Nutzung sowie 3.1 Altlasten und Altablagerungen in den textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
- Pfalzwerke Netz AG
Es wird angeregt, die unterirdisch verlaufende Hauptversorgungsleitung in der Planzeichnung einzutragen. Außerdem ist hier zu vermerken, dass der zugehörige Schutzstreifen in einer Gesamtbreite von 2,0 m durch ein „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ eingetragen wird.
Zudem ist unter den Hinweisen der Schutz vor Versorgungseinrichtungen und die Koordination von Erschließungs- und Baumaßnahmen aufzunehmen.
Für die innerhalb des Geltungsbereiches bestehenden 20-kV-Mittelspannungskabelleitungen sollte zugunsten des Betreibers ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt. Das Erfordernis von Maßnahmen zur Sicherung dieser Leitung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen ist frühzeitig mit dem Leitungsbetreiber abzuklären.
In den Planzeichnungen werden die unterirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen eingetragen sowie ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die dazugehörigen Schutzstreifen ergänzt.
Die Hinweise zum Schutz der Versorgungseinrichtungen sowie die Koordination bei Erschließungs- und Baumaßnahmen werden unter Ziffer 3.13 „Versorgungsanlagen und -einrichtungen aufgenommen.
Die Planungsrechtlichen Festsetzungen werden unter Ziffer 1.2 um das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
- Öffentlichkeit/Einwender 1
Es wird angemerkt, dass durch die Bebauungsplanänderung die baulichen Möglichkeiten auf dem Grundstück des Einwenders erheblich eingeschränkt werden. Es wird gebeten, das Baufenster analog der Landesbauordnung wieder zu vergrößern.
Der Einwand kann nicht nachvollzogen werden, da lediglich der derzeitige Gebäudebestand mit in das Baufenster aufgenommen und damit das Baufenster eher vergrößert wurde.
Dem Gemeinderat werden daraufhin 2 Varianten (Auswirkungen kleineres Baufenster/größeres Baufenster) für das private Gelände vorgestellt.
In der anschließenden Aussprache mit Abstimmung, beschließt der Gemeinderat einstimmig die Variante 2 „größeres Baufenster“
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt über die Abwägungsvorschläge ab und beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Am Turnplatz - 2. Änderung“ als Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
einstimmig angenommen
3. Windenergieanlagen
Für den nördlichen Bereich der Gemarkung Essingen ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Offenbach eine Fläche für Windenergieanlagen (WEA) vorgesehen.
Es haben vier verschiedene WEA-Betreiber ein Angebot zum Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Ortsgemeinde zur Errichtung und Betrieb von WEA-Anlagen abgegeben. Dabei werden für Flächen, die von der Aufstellung von WEA direkt (Standort WEA) und indirekt (Zuwegungen, Leitungstrassen) betroffen sind, Entgelte gezahlt.
Der Gemeinderat hat am 09.10.2025 alle Angebote verglichen und beschlossen, sich für den lukrativsten Anbieter zu entscheiden. Das wäre die Firma wiwi consult GmbH & Co. KG aus Mainz. Vertreter des Unternehmens stellen das Angebot in der Sitzung nochmals vor und stehen für Fragen zur Verfügung.
Einführend berichtet der Vorsitzende über das bisherige Vorgehen bis zum aktuellen Sachstand. Hiernach übergibt er das Wort an die Herren Müller, Weber und Wolf, Firma wiwi consult GmbH & Co. KG.
Die Auswahl der Nutzflächen und das Bauverfahren bis zur Inbetriebnahme der Windenergieanlagen wird anschaulich erläutert.
Der Gemeinde werden zukünftige Einnahmen aus der Poolpacht, den Kabel-Wege-Verträgen sowie einer Windabgabe (derzeit 0,2 Cent/erzeugter KWh) – freiwillige Abgabe der Firma wiwi consult – aufgezeigt.
Abschließend wird ein exemplarischer Zeitplan erläutert, der den Baubeginn im Jahr 2028 und die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen für das Jahr 2030 vorsieht.
Im Anschluss werden Fragen der Ratsmitglieder, zur möglichen Verwendung von Windenergieanlagen, die hauptsächlich aus Holz hergestellt sind sowie zum Auswahlverfahren der Nutzflächen, wie die Ortsgemeinde Essingen, beantwortet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem entsprechenden Anbieter.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
4. Zustimmung der Ortsgemeinden zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Für verschiedene Änderungen im Rahmen der Bauleitplanung und wegen redaktioneller Anpassungen, aufgrund neu aufgestellter Bebauungspläne, ist der Flächennutzungsplan zu ändern bzw. anzugleichen.
Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde stimmt der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
5. Zustimmung der Ortsgemeinden zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
Für die Ausweisung von Sondergebieten für Windenergieanlagen in Essingen und Offenbach ist der Flächennutzungsplan zu ändern.
Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde stimmt der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
6. Vorberatung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm 2026 und 2027
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 155.020 € für das Jahr 2026 sowie 167.215 € für das Jahr 2027 ab.
Im Finanzhaushalt ergibt sich für das Jahr 2026 ein Finanzmittelfehlbetrag von 1.136.540 € sowie für das Jahr 2027 ein Fehlbetrag von 1.260.665 €.
Die geplanten Investitionen werden zum einen über 2.000.000 € an liquiden Mitteln finanziert und zum anderen über die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 424.650 € im Jahr 2027.
Der Haushaltsplan wird in der Sitzung vorgestellt. Der Vorsitzende begrüßt hierzu Herrn Kuntz, Fachbereichsleiter Finanzen. Herr Kuntz erläutert wesentliche Eckpunkte des Haushaltsplanes und beantwortet anschließend die Fragen der Ratsmitglieder.
Beschluss:
Der Gemeinderat empfiehlt, den Haushalt nach erfolgter Bürgerbeteiligung gem. § 97 GemO in der nächsten Sitzung in der vorliegenden Form zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
7. Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm "Noch mehr Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz" des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Mit dem Sonderprogramm „Noch mehr Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) des Landes Rheinland-Pfalz, wird die Aufstellung öffentlicher Trinkwasserbrunnen unterstützt, um den Zugang zu kostenlosem und sauberem Trinkwasser im besiedelten Raum zu ermöglichen.
Es werden öffentliche, sogenannte Trinkwasserlaufbrunnen mit vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) zugelassenen oder vergleichbar zertifizierten Bauteilen gefördert. Das Förderprogramm läuft längstens bis zum 31. Mai 2026 und wird gegebenenfalls früher beendet, wenn das Kontingent von 150 Brunnen vollständig in Anspruch genommen wurde. Die Marke von 100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz wurde bereits im April 2025 erreicht.
Das Klimaschutzministerium unterstützt dabei die Aufstellung von Trinkwasserbrunnen mit einem Zuschuss von bis zu 8.000,00 €.
Der Brunnen muss über automatische Spülintervalle für die nötige Wasserzirkulation verfügen, um einer Keimbildung vorzubeugen. Es geht keinesfalls um die Förderung von einfachen Trinkwasserzapfstellen an bestehenden Wasserleitungen.
Die Kosten können sich je nach Ausgestaltung inklusive der Trinkwasserleitungen auf schätzungsweise bis zu 15.000,00 € belaufen.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 30.09.2025 wurde beschlossen, dass in allen Ortsgemeinden jeweils auf einem Grundstück der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich ein Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden soll.
Dieser Beschluss enthält, dass die jeweilige Ortsgemeinde gebeten wird, einen Standort für die Aufstellung auf einem Grundstück der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich vorzuschlagen.
Der Bürgermeister der Ortsgemeinde Essingen teilte der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich mit, dass als möglicher Standort für einen Trinkwasserbrunnen eins der nachfolgend aufgeführten Grundstücke in der Ortsgemeinde Essingen geeignet wäre:
| - | Am Sportplatz in Essingen, |
| - | am Rathaus in Essingen oder |
| - | am Turnplatz in Essingen. |
Diese zuvor genannten Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. Sofern ein Trinkwasserspender auf einem gemeindeeigenen Grundstück der Ortsgemeinde Essingen errichtet werden soll, kann der Förderantrag zur Maßnahme auch im Namen und auf Rechnung der Ortsgemeinde Essingen gestellt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind demnach von der Ortsgemeinde bereitzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass neben den Kosten zur Errichtung eines Trinkwasserspenders auch jährlich Betriebs- und Unterhaltskosten anfallen werden. Hierzu gehören unter anderem regelmäßige Wasserbeprobungen.
Eine Auswahl an geeigneten und förderfähigen Trinkwasserbrunnen wurde vor dieser Sitzung dem Ortsbürgermeister zugesendet.
Sofern ein öffentlicher Trinkwasserspender errichtet werden soll, sind im Folgenden über den Ort zur Aufstellung eines Trinkwasserbrunnens, das gewünschte Modell und die Bereitstellung der Haushaltsmittel zu beraten und zu beschließen.
In der anschließenden Aussprache geht es grundsätzlich um die Notwendigkeit eines Trinkwasserbrunnens in der Ortsgemeinde Essingen, finanziert aus Fördergeldern also Steuermitteln, sowie den Standort.
In der Standortfrage werden Nutzen, einfache Anschlussmöglichkeiten der Zuleitungen sowie der Unterhaltungsaufwand abgewogen.
Zunächst erfolgt ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Trinkwasserbrunnens in der Ortsgemeinde.
Beschluss:
Der Standort zur Aufstellung des Trinkwasserbrunnens wird das Grundstück „Luitpoldplatz“ sein.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
Beschluss:
Der Gemeinderat Essingen beschließt, einen öffentlichen Trinkwasserbrunnen aufzustellen und einen Förderantrag auf das oben beschriebene Förderprogramm im Namen und auf Rechnung der Ortsgemeinde Essingen zu stellen. Hierfür soll mit der Bauabteilung zunächst ein geeignetes Modell ausgewählt und danach ein Angebot für den Trinkwasserspender eingeholt werden, welches als Grundlage für den Förderantrag dient. Die Verwaltung klärt auch die geforderten Prüfintervalle mit dem Gesundheitsamt ab.
Die entsprechenden Haushaltsmittel zur Ausführung dieser Maßnahme sind im Haushaltsjahr 2026 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
8. Baumpflanzungen im Rahmen des Bürgerprojekts "Zukunftsbäume für Essingen"
Die Initiativgruppe Zukunftsbäume bittet mit Schreiben vom 23.11.2025 um Standortfestlegung für die Pflanzungen von weiteren gespendeten Zukunftsbäumen in der Essinger Flur.
Der Antrag, welcher der Sitzungsvorlage beigefügt ist, beinhaltet mehrere Standortvorschläge mit Kartenansichten, über die zu beraten ist.
Bei Baumpflanzungen muss das Landesnachbarrechtsgesetz berücksichtigt werden. Hierbei müssen vorgeschriebene Grenzabstände zu Wegen und landwirtschaftlichen Flächen eingehalten werden. Weiter muss das Lichtraumprofil frei bleiben.
Die Ratsmitglieder stellen grundsätzlich fest, dass die Aktionen des Bürgerprojekts „Zukunftsbäume“ eine gute Sache und lobenswert sind.
Die Entscheidung über die Standorte sollte jedoch stets im Landwirtschaftsausschuss vorberaten werden. Diesem gehören Landwirte, Winzer und andere Fachleute an, die sich mit Vorgaben auskennen und bei Vorortterminen entsprechende Standorte auswählen bzw. den Vorschlägen nach fachlicher Prüfung zustimmen können.
Bernd Schweikart, Erster Beigeordneter und zuständig für Landwirtschaft und Umwelt, bittet um Benennung der Baumarten, für die ein Standort bestimmt werden soll.
Ratsmitglied Fliehmann bittet um eine frühzeitige Sitzungsterminierung, um vor Ablauf der Pflanzzeit mit der Baumpflanzung beginnen zu können.
Mario Bierle, Vorsitzender der CDU-Fraktion beantragt, die Beratung und Beschlussempfehlung, zur Standortwahl für zukünftige Pflanzungen von Zukunftsbäumen, in den Landwirtschafts- und Umweltausschuss der Ortsgemeinde zu verweisen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Beratung und Beschlussempfehlung für die Pflanzung von Zukunftsbäumen grundsätzlich im Landwirtschafts- und Umweltausschuss vorzuberaten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
9. Baumpflanzungen
9.1 Baumfällarbeiten auf dem alten jüdischen Friedhof
- Entscheidung über Ersatzpflanzung
Auf dem jüdischen Friedhof sollen Bäume gefällt werden. Hierzu fand ein Ortstermin mit der unteren Landespflege statt, um sowohl die artenschutzrechtlichen Bestimmungen, als auch die landespflegerischen Bestimmungen zu besprechen. Von Seiten der jüdischen Kultusgemeinde wurden der Einwand gebracht, dass es auf jüdischen Friedhöfen normalerweise keine Baumpflanzungen gibt, weil jede Erdbewegung welche tiefer wie eine „Elle“ in den Boden geht, mit der Störung der Totenruhe einhergeht. Von Seiten der unteren Landespflege wird jedoch eine Ersatzpflanzung gefordert und es wurde gebeten, das Grundstück wo die Ersatzpflanzung erfolgen soll mitgeteilt wird.
Erster Beigeordneter Schweikart hat hierzu den Vorschlag unterbreitet, dass die Ersatzpflanzungen auf dem Flurstück 8252 in der Gemarkung „Flösselhohl“, durchgeführt werden sollen. Der Gemeinderat soll über die weitere Vorgehensweise beraten und beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Ersatzpflanzungen auf dem Flurstück 8252 in der Gemarkung „Flösselhohl“, der Unteren Landespflege benannt und durchgeführt werden sollen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
9.2 Antrag zur Nachpflanzung von Bäumen in Essinger Flurflächen
hier: Antrag der Grünen Bürgerliste e. V. vom 23.11.2025
Die Grüne Bürgerliste stellt den Antrag auf Pflanzung folgender Gehölze, für die Pflanzung im Herbst/Winter 2025/26:
| 1. | 2 Apfelbäume (Sorte „Kaiser Wilhelm“) Flurstück 7459/2 am Silbersee als Austausch der abgestorbenen Apfelbäume |
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat unterstützt den Antrag der Grünen Bürgerliste e. V. vom 23.11.2025 nicht. Die Genehmigung zur Pflanzung von 2 Apfelbäumen auf dem Flurstück 7459/2(am Silbersee), als Ersatz für die abgestorbenen Apfelbäume wird erteilt/nicht erteilt.
| 2. | 2 Mandelbäume Flurstück 8289 bei der Napoleonsbank zur Verschönerung des Ortseingangs |
Anmerkung: Aufgrund der Nähe zur Bundesstraße ist die Genehmigung des Landesbetriebs für Mobilität (LBM) erforderlich.
Beschlussvorschlag 2:
Der Gemeinderat unterstützt den Antrag der Grünen Bürgerliste e. V. nicht. Die Genehmigung zur Pflanzung von 2 Mandelbäumen auf dem Flurstück 8289 bei der Napoleonsbank, zur Verschönerung des Ortseingangs, wird erteilt (vorbehaltlich der Genehmigung des LBM)/nicht erteilt.
Die Kreisverwaltung stellt jährlich Mittel für Gehölzpflanzungen in der Flur im Wert von bis zu 250 € zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Kosten (Pfähle, Bindestrick, Rindenmulch) müssten von der Gemeinde getragen werden (Produktnr. 55401 Naturschutz u. Landschaftspflege oder 55404 Eh da-Schutzflächen).
In der Anlage zur Sitzungsvorlage sind Lagepläne der Standorte und Fotos beigefügt.
Über den Antrag ist zu beraten und zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der Grünen Bürgerliste e. V. vom 23.11.2025 zu unterstützen. Die Genehmigung zur Pflanzung von 2 Apfelbäumen auf dem Flurstück 7459/2 (am Silbersee), als Ersatz für die abgestorbenen Apfelbäume, wird erteilt.
Dem Antrag auf Pflanzung von 2 Mandelbäumen auf dem Flurstück 8289 bei der Napoleonsbank, zur Verschönerung des Ortseingangs, wird ebenfalls (vorbehaltlich der Genehmigung des LBM) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 1
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
9.3 Jüdischer Friedhof Essingen
- Auftragsvergabe Baumfällarbeiten (Verkehrssicherungspflicht)
Auf dem alten Teil des jüdischen Friedhofes in Essingen wurden bei der Baumprüfung 2025 an sechs Rosskastanien erhebliche Schäden durch Pilzbefall festgestellt. Dies hat zur Folge, dass unter anderem vier Kastanien gefällt werden sollen und zwei Kastanien eine Kroneneinkürzungen erfahren müssen. In Abstimmung mit der unteren Landespflegebehörde einigte man sich auf zwei komplette Fällungen und bei zwei weiteren Fällungen sollen zwei Habitatstämme erhalten bleiben, welche soweit eingekürzt werden, damit diese nicht auf den vorbeiführenden Wirtschaftsweg fallen können. Für die zu fällende Bäume sollen nach dem Vollzug des BNatschG durch die Kreisverwaltung südliche Weinstraße, auf dem Flurstück 8252 in der Gemarkung Flösselhohl zwei Ersatzpflanzungen durchgeführt werden.
Die Verkehrssicherungsarbeiten wurden durch die Verwaltung ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am Freitag dem 05.12.2025 und brachte folgendes Ergebnis:
| Hauptangebot | Nebenangebot | Rang | |
| Bieter 1 | 28.518,35 € | 3 | |
| Bieter 2 | 15.536,41 € | 1 | |
| Bieter 3 | 23.891,64 € | 20.758,96 € | 2 |
Auf Grund der Dringlichkeit, dass die Bäume JFE 25 (Einkürzung) und JFE 19 (Fällung) noch im Dezember bearbeitet werden müssen, bedarf es einer Eilentscheidung. Die übrigen vier Bäume, welche nahe zum Wirtschaftsweg stehen, sind bis spätestens zum 28.02.2025 zu bearbeiten.
Auf Grund von Rücklagen zum Stand 31.12.2023 und noch vorhandenen HH-Mittel aus dem Haushalt 2025, stehen für die Durchführung der Maßnahme 48.967,65 € zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem vorgetragenen Sachverhalt, den Auftrag für die Verkehrssicherungsmaßnahmen auf dem jüdischen Friedhof in Essingen an den günstigsten Bieter (Tom´s Holzland, Eußerthal) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
10. Neubesetzung des Reviers Herxheim-Queichwaldungen
- OG Essingen
Alle Waldbesitzer des Revieres haben sich im Frühjahr 2025 für die staatliche Revierleitung im Revier Herxheim-Queichwaldungen ausgesprochen. Daraufhin wurde die Revierleiterstelle ausgeschrieben. Einziger Bewerber war Herr Niklas Dengel. Ein Auswahlverfahren zwischen verschiedenen Bewerbern gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 Landeswaldgesetz (LWaldG) ist daher nicht gegeben.
Das Forstamt Haardt benötigt von allen Ratsgremien des Revieres Herxheim-Queichwaldungen die Zustimmung zur Neubesetzung mit Herrn Dengel.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neubesetzung mit Herrn Niklas Dengel als Revierleiter des Revieres Herxheim-Queichwaldungen.
Herr Dengel soll zu einer der nächsten Ratssitzungen eingeladen werden, um sich und seine Arbeit persönlich vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
11.1 Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
Für die Kerwe ist eine Spende in Höhe von 104,96 € eingegangen.
Weitere Details stehen den Ratsmitgliedern mit der nichtöffentlichen Anlage zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der zweckgebundenen Spende zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
11.2 Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO (Essingen)
| Spender | Zweck | Datum | Betrag |
| Martin Hammer | Baum | 12.11.2025 | 160,00 € |
Die Sitzungsleitung zur Beratung und Beschlussfassung der vorgenannten Spende übernimmt der Erste Beigeordnete, Bernd Schweikart.
Ortsbürgermeister, Martin Hammer, nimmt an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 GemO nicht teil.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der zweckgebundenen Spende zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
einstimmig angenommen
Ortsbürgermeister Hammer übernimmt wieder den Vorsitz und benennt nachfolgend eingegangene Spenden:
| Spender | Zweck | Datum | Betrag |
| Familie Joachim | Zukunftsbaum | 06.10.2025 | 300,00 € |
| Familie Beyer | Zukunftsbaum | 27.09.2025 | 300,00 € |
| Familie Zschoch | Zukunftsbaum | 29.10.2025 | 300,00 € |
| Familie Geier | Zukunftsbaum | 27.10.2025 | 300,00 € |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der zweckgebundenen Spende zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
12. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Essingen)
Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
13. Mitteilungen und Anfragen
Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Rats-/Bürgerinformationssystem) nachzulesen.