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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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2. Änderung Satzung zu Gebührensatzung Queichtalbad

Zweitsatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Queichtalbades der Verbandsgemeinde Offenbach vom 05.01.2023

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) die folgende 2. Satzung zur Änderung der

Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Benutzung des Queichtalbades vom 28.05.2020,

zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Queichtalbades vom 02.11.2022 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 3

Gebührensätze

erhält folgende Fassung:

Die Gebühren für die Benutzung des Queichtalbades betragen:

Einzeleintritt

Erwachsene

4,50 €

Kinder/Jugendliche von 6 - 18 Jahren

3,00€

Schüler/Studenten bis 27 Jahre

3,50 €

Schwerbehinderte ab 50 v.H.

3,50 €

Familienkarten

zwei Erwachsene & 1 Kind

11,00 €

zwei Erwachsene & 2 Kinder

13,00 €

Zwölfer-Einzelkarten (gültig für 2 aufeinanderfolgende Badesaisons)

Erwachsene

45,00 €

Kinder/ Jugendliche

30,00 €

Schüler/ Studenten bis 27 Jahre

35,00 €

Schwerbehinderte ab 50 %

35,00 €

Sonderkarten für geschlossene Schulklassen außerhalb der Verbandsgemeinde

je Schüler und Lehrperson

2,00 €

Feierabendtarif: (gilt täglich 2 Stunden vor Schließung des Bades)

Einzelkartenpreis Erwachsene

3,50 €

Kinder, Jugendliche, Schüler, Studier.

2,50 €

Einzel-Dauerkarten

Erwachsene

82,00 €

Kinder/Jugendliche von 6 - 18 Jahren

40,00 €

Schüler/Studenten bis 27 Jahre

45,00 €

Schwerbehinderte ab 50 v.H.

45,00 €

Familien-Dauerkarten

Familienkarte erste/r Erwachsene/r

82,00 €

Familienkarte zweite/r Erwachsene/r

45,00 €

Erste/r Jugendlicher/r 6-18 Jahre *

28,00 €

Zweite/r Jugendliche/r 6-18 Jahre *

17,00 €

weitere Jugendliche

6,00 €

Familien-Dauerkarten gelten auch für Ehepaare u. nachgewiesene eheähnliche Gemeinschaften

* oder Jugendliche von 18 bis 27 Jahre, die noch zur Schule gehen (Vollzeitschüler) oder studieren und mit Hauptwohnsitz im Haushalt der Eltern gemeldet sind.

Karten für Schüler/Studenten oder Schwerbehinderte werden nur nach Vorlage eines gültigen Schüler-/Studentenausweises bzw. Schwerbehindertenausweises (Original) ausgestellt.

Alle ausgestellten Karten gelten nur für die jeweilige Person. Sie sind nicht übertragbar.

Bei Verlust der Dauerkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.

Mit Ausnahme der Dauerkarten werden alle Karten an dem Kassenautomaten des Queichtalbades ausgegeben.

Saison-Dauerkarten werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, während der Öffnungszeiten beantragt.

Zur Ausstellung der Dauerkarten ist ein Passbild für jeden Dauerkartenbesitzer notwendig. Auch für die Familienkarten muss für jedes Familienmitglied ein Passbild mitgebracht werden. Dies ist jedoch nur bei der erstmaligen Ausstellung der Dauerkarten nötig.

Einzelkarten, Familienkarten, Sonderkarten für geschlossene Schulklassen außerhalb der Verbandsgemeinde sowie der Feierabendtarif berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Queichtalbades. Nach dem Verlassen ist ein erneuter Eintritt zu entrichten. Bei Zwölferkarten ist entsprechend ein neuer Eintritt zu entwerten.

Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

Sonderregelungen:

1.

JuLeiCa-Inhaber*innen haben freien Eintritt.

2.

Die Mitglieder von Kinder- und Jugendgruppen, deren Betreuungspersonen JuLeiCa-Inhaber*innen sind, zahlen 1,50 € Eintritt pro Person.

3.

Ehrenamtskarteninhaber*innen erhalten bei Vorlage der Ehrenamtskarte jeweils 50 % Ermäßigung.

4.

Angehörige der Feuerwehren der Verbandsgemeinde erhalten kostenlose Zwölferkarten.

5.

Angestellte der Südpfalzwerkstatt mit Betreuungspersonen erhalten für den Betriebssport freien Eintritt.

6.

Schulen und Kindertagesstätten in Gruppen- bzw. Klassenverband in der Verbandsgemeinde haben freien Eintritt.

7.

Die Mitglieder des Schwimm- und Sportvereins Offenbach erhalten Dauerkarten, welche nur zu Trainingszeiten Zugang ermöglichen.

8.

Bei Schwimmwettkämpfen erhalten die Teilnehmenden, Trainer*innen und Betreuungspersonen freien Eintritt.

9.

Angehörige der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) erhalten zu Trainingszwecken an Donnerstagabenden freien Eintritt.

10.

Angehörige der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz erhalten für den Betriebssport freien Eintritt.

11.

Für die Dauer einer kompletten Badesaison können Besucher*innen Spinde mieten.

Hierfür entfällt folgende Gebühr:

- große Spinde  —  20,00 €

- kleine Spinde  —  5,00 €

Artikel 2

§ 6

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt:

Offenbach, den 20.02.2023
gez. Axel Wassyl, Bürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).

Offenbach, den 20.02.2023
gez. Axel Wassyl, Bürgermeister