Von Gemeindestraßen in Offenbach, hier, Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet „Im Niedersand“, für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG)
Die Gemeinde Offenbach als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) verfügt hiermit gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Flächen, gemäß beiliegendem Lageplan, Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet „Im Niedersand“ für den öffentlichen Verkehr:
Eisweiher Plan-Nr. 3668/3, Fläche 687 qm
In der Neuwiese Plan-Nr. 7658, Fläche 880 qm
Ottersheimer Straße Plan-Nr.7659/2 Fläche 27 qm
Ottersheimer Straße Plan-Nr.7659/3 Fläche 122 qm
Ottersheimer Straße Plan-Nr. 7659/4 Fläche 11 qm
Obere Birken Plan-Nr.7660 Fläche 840 qm
Im Niedersand Plan-Nr. 7661/5 Fläche 7 qm
Im Niedersand Plan-Nr. 7663 Fläche 6.716 qm
Im Niedersand Plan-Nr. 7672 Fläche 6.958 qm
Im Niedersand Plan-Nr. 7679 Fläche 1.448 qm
Im Niedersand Plan-Nr. 7680 Fläche 417 qm
Im Niedersand Plan-Nr. 7681 Fläche 1.139 qm
Im Niedersand Plan-Nr. 7689 Fläche 238 qm
Die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 LStrG, wonach die Ortsgemeinde Offenbach Eigentümerin der Straße dienenden Grundstücke sein muss, sind gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.