Titel Logo
Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gruppenwasserwerke Bornheim

Fällige Wassergebühren

Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.

Wir erinnern daran, dass am 01.03.2024 die erste Wassergebührenabschlagsrate 2024 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.

Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim