Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Als stimmberechtigte Person wurden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis des jeweiligen Stimmbezirks eingetragen, wenn Sie am 08.02.2026 die Voraussetzungen des Stimmrechts erfüllten und mit Hauptwohnung in einer Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich bei der Meldebehörde gemeldet waren.
Was ist bei einer Ummeldung des Hauptwohnsitzes innerhalb von Rheinland-Pfalz bzw. innerhalb der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich zwischen dem 09.02.2026 bis 01.03.2026 zu beachten?
| Wenn Sie neu in den Bereich der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich gezogen sind, gelten folgende Regelungen: | |
| • | Nach einer Änderung des Hauptwohnsitzes können Sie nicht automatisch an Ihrem neuen Wohnort wählen! |
| • | In der Zeit bis zum 01.03.2026 haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (siehe QR-Code) zu stellen, um an ihrem neuen Wohnort zu wählen. |
| • | Sofern kein Antrag ergeht, können Sie in Ihrer bisherigen Gemeinde durch Urnen- oder Briefwahl wählen. |
| Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes innerhalb Ihrer Ortsgemeinde ist folgendes zu beachten: | |
| • | Sie bleiben in dem Wählerverzeichnis des Stimmbezirks eingetragen, für den Sie am Stichtag gemeldet waren. Ein Antrag wird demnach nicht erforderlich. |
Ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie schriftlich bis spätestens zum 01.03.2026 beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich stellen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterschrieben werden.
Sofern Ihnen bis zum 01.03.2026 keine Wahlbenachrichtigung zugeht, sollten Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Halten Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig, können Sie bis spätestens zum 06.03.2026 dagegen Einspruch einlegen.
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
-Wahlamt-
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Telefon: 06348/986-234
E-Mail: wahlen@offenbach-queich.de
Homepage: www.offenbach-queich.de/rathaus/wahlen/
Zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis: