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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 26. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Montag, 06.02.2023, 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bornheim.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet die Vorsitzende Herrn Marco Brauch von der FWG-Fraktion als nachrückendes Ratsmitglied für Dr. Jaime Uribe Uribe, der sein Amt aus beruflichen Gründen niedergelegt hat.

Unter Hinweis auf die Bestimmung der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 Gemeindeordnung verpflichtet die Vorsitzende das Ratsmitglied Brauch namens der Ortsgemeinde Bornheim durch symbolischen Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.

Über die Verpflichtung wurde eine Niederschrift aufgenommen, die vom Ratsmitglied Brauch und der Ortsbürgermeisterin unterzeichnet wurden. Die Niederschrift befindet in den Wahlakten der Ortsgemeinde.

Anschließend beglückwünscht die Vorsitzende das neue Ratsmitglied zur Wahl und spricht ihren Dank und Anerkennung für die Bereitschaft aus, diese wichtige Aufgabe für die Ortsgemeinde Bornheim zu übernehmen.

Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.

Tagesordnung:

A. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Photovoltaikanlagen:Wirtschaftliche und finanzielle Änderungen seit 01.01.2023 - Vortrag

3.

Bebauungsplan "Dammheimer Straße und Neuberg" - Offenlagebeschluss

4.

Feststellung des Jahresabschlusses OG Bornheim 2020

5.

Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Bornheim 2020

6.

Änderung des Umsatzsteuergesetzes /Fristverlängerung mit dem Jahressteuergesetz 2022

7.

Bauangelegenheiten

7.1

Bauvoranfrage, Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten, Kirchstraße

8.

Energiesparrichtlinie

9.

Energiesparrichtlinie, Auszahlung Fördermittel

10.

Beschaffungen für Vereine

11.

Nachwahl in die Ausschüsse

12.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Bornheim)

13.

Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil

C. Öffentlicher Teil

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

1. Einwohnerfragestunde

Seitens eines Bürgers wird nochmals auf die Sicherung des Schulweges hingewiesen. Hierfür wird wiederholt um die Anbringung eines Piktogramms auf der Dammheimer Straße gebeten. Dieses war bereits in der Vergangenheit angebracht.

2. Photovoltaikanlagen: Wirtschaftliche und finanzielle Änderungen seit 01.01.2023 - Vortrag

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Dieter Emig von der EMIG GmbH aus Bornheim. Dieser erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die wirtschaftlichen und finanziellen Änderungen für Photovoltaikanlagen seit dem 01.01.2023.

Anschließend werden die noch potenziellen Nutzflächen für die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der gemeindeeigenen Gebäude dargestellt. Im Anschluss bedankt sich die Vorsitzende bei Herrn Emig.

Die weitere Vorgehensweise bezüglich der Installation von weiteren Photovoltaikanlagen soll in den Fraktionen vorberaten werden. Die Präsentation von Herrn Emig wird den Ratsmitgliedern zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.

3. Bebauungsplan "Dammheimer Straße und Neuberg" - Offenlagebeschluss

Die Vorsitzende erläutert, dass der Gemeinderat am 19.12.2022 bereits die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs mit einigen Anpassungen beschlossen hat. Zudem fand am 16.01.2023 ein Ortstermin des Haupt- und Bauausschusses statt, bei dem weitere Ergänzungen vorgeschlagen wurden.

Anschließend übergibt die Vorsitzende an Herrn Wolf vom Planungsbüro Wolf. Dieser erläutert die angepasste Version des Bebauungsplanentwurfs und beantwortet die anfallenden Fragen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und gibt ihn zur Offenlage (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) frei.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ratsmitglieder Brauch, Brosam und Sommerauer Sonderinteresse gemäß § 22 GemO und haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

4. Feststellung des Jahresabschlusses OG Bornheim 2020

Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ratsmitglieder Brauch, Brosam und Sommerauer Sonderinteresse gemäß § 22 GemO und haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2020, mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.478.304,56 € sowie einem Finanzmittelüberschuss in Höhe von 1.242.241,36 € gem. § 114 i.V.m. § 108 GemO festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5. Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Bornheim 2020

In der Sitzung ist über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten der Ortsgemeinde Bornheim sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach gem. § 114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2020 zu entscheiden.

Ortsbürgermeisterin Thomas, Beigeordneter Acuntius und Ratsmitglied Frankmann-Mendoca nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Das älteste anwesende Ratsmitglied Brauch übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Bornheim sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. § 114 Abs.°1 GemO für den Jahresabschluss 2020 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6. Änderung des Umsatzsteuergesetzes / Fristverlängerung mit dem Jahressteuergesetz 2022

Die Vorsitzende berichtet, dass durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 2. November 2015 die bisherigen Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst wurden. Der neu eingeführte § 2b UStG trat am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 ausgeführt werden (§ 27 Abs. 22 Satz 2 UStG). Mit § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG wurde eine optionale Übergangsregelung geschaffen, nach der die bisherige Umsatzbesteuerung nach § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung weiterhin möglich ist.

Die Optionsmöglichkeit wurde mit Aufnahme des § 27 Abs. 22 a UStG durch Art. 1 Nr. 2 des Corona-Steuerhilfegesetzes (Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 19. Juni 2020, BGBl. I S. 1385) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2022 ausgeführt werden, ist eine Option zur Altregelung nach geltendem Recht nicht mehr möglich. Diese Umsätze sind zwingend nach der Neuregelung des § 2 b UStG zu beurteilen. Die Ortsgemeinde Bornheim hat von der Optionsregelung Gebrauch gemacht und wendet das „neue Recht“ normalerweise ab 1. Januar 2023 an. Das Bundesfinanzministerium hat am 15. November 2022 gegenüber dem Deutschen Städtetag bestätigt, dass das Ministerium an einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktion im Bund arbeitet, mit welcher im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 die bestehende Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG i.V.m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre verlängert werden soll. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit wurde eine entsprechende Verlängerung der Übergangsregelung beschlossen.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts können das alte Umsatzsteuerrecht noch bis einschließlich des Jahres 2024 weiterhin anwenden. Die Verwaltung hat ordnungsgemäß die erforderlichen Arbeiten zu § 2b UStG vorbereitet. Dies betrifft insbesondere eine umfangreiche Vertrags-und Einnahmeninventur zur Erfassung aller umsatzsteuerlich relevanten Vorgänge und die Ermittlung umsatzsteuerlicher Optimierungspotenziale. Hieraus ergibt sich die Fragestellung, ob am 1. Januar 2023 planmäßig auf die Neuregelung des § 2b UStG umgestellt werden soll oder ob die mit dem Jahressteuergesetz 2022 eröffnete Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch genommen werden sollte.

Die Verwaltung kam mit der Unterstützung einer Steuerberatungsgesellschaft zu einem deutlichen Ergebnis: Durch die mit § 2b UStG geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Ortsgemeinde Bornheim in deutlich höherem Umfang als Steuerschuldnerin auftreten. Gleichzeitig wird der Ortsgemeinde Bornheim Vorsteuerabzugspotenzial eröffnet. Umsatzsteuerschuld und Vorsteuer (als Forderung gegenüber dem Finanzamt) stehen sich hier allerdings nicht äquivalent gegenüber; es ist zunächst von einer höheren Zahllast zulasten der Ortsgemeinde auszugehen. Damit ist die Ortsgemeinde Bornheim aus den Haushaltsgrundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit herausgehalten, hier möglichst lange das alte Umsatzsteuerrecht anzuwenden. Durch die Verschiebungen im Zeitplan zur umsatzsteuerlichen Restrukturierung ergeben sich gleichfalls keine Nachteile für die Ortsgemeinde Bornheim. Die umsatzsteuerlich beachtlichen Ertragsströme und Vertragsbeziehungen der Ortsgemeinde sind -für kommunale Haushalte charakteristisch -von einer außerordentlich hohen Kontinuität gekennzeichnet. Daher ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die bereits erstellten Arbeitsergebnisse ohne Weiteres bei der umsatzsteuerlichen Restrukturierung zu einem späteren Zeitpunkt herangezogen werden können.

Beschluss:

Der Sachstand zur Umsetzung der umsatzsteuerlichen Neuregelung wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat Bornheim beauftragt die Verwaltung, das alte Umsatzsteuerrecht möglichst lange anzuwenden und die hierzu erforderlichen Schritte fristgerecht einzuleiten. Dies betrifft mit dem Beschluss des Jahressteuergesetzes 2022 den Zeitraum bis 31.12.2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7. Bauangelegenheiten

7.1 Bauvoranfrage, Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten, Kirchstraße

Auf dem Grundstück FlNr. 24 in der Kirchstraße soll ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchstraße“, im Planbereich A (MD 1), zulässig ist eine Wohneinheit pro Wohngebäude. Das Bestandsgebäude muss abgerissen werden. Die Nebengebäude, wie Scheune, werden ebenfalls abgerissen. Um das Ortsbild zu erhalten, soll an Stelle des Bestandswohngebäudes wieder ein Wohngebäude errichtet werden. Der Antragsteller würde gern Wohnraum schaffen und ein Gebäude mit zwei kleineren Wohneinheiten unter Einhaltung der bauplanungsrechtlichen Vorschriften (GRZ 0,6; GFZ 1,2; Firsthöhe 8,50 m und zwei Vollgeschosse) errichten. Die erforderlichen vier Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Auf dem hinteren Teil des Grundstückes könnten nach der Nutzungsschablone zwei Wohneinheiten realisiert werden. Aber da das Bestandsgebäude nicht mehr erhalten werden kann und abgerissen werden muss, würde dann eine optische Baulücke entstehen, die dem Ortsbild nicht entsprechen würde.

Nach hinreichender Diskussion ist sich der Gemeinderat einig, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten sind und keine Abweichung davon vorgenommen werden soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat versagt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

8. Energiesparrichtlinie

Die Vorsitzende erläutert, dass die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 23.12.2022 die Änderung bzw. Ergänzung der Energiesparrichtlinie vom 09.09.2020 beantragt hat. In dem Antrag wird dargelegt, dass zwischen § 1 (2) und dem § 4 (2) der Richtlinie ein Widerspruch besteht, denn bei 250,00 Euro je kWp Leistung ergibt sich eine förderfähige Gesamtleistung von 4 kWp (1.000,00 Euro). Demnach kann der Halbsatz „bis zu einer Gesamtleistung von 8 kWp je Anlage“ gestrichen werden. Weiterhin sollte in die Richtlinie die Förderung einer Wallbox in Verbindung mit einer bestehenden oder neu installierten Photovoltaikanlage aufgenommen werden. Die Förderung soll einmalig bis zu 300,00 Euro, höchstens 30 % der Anschaffungskosten betragen. Hierdurch soll ein weiterer Beitrag zur E-Mobilität geschaffen werden.

Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2023 darüber beraten und dem Gemeinderat empfohlen, die Änderung bzw. Ergänzung in die Energiesparrichtlinie aufzunehmen.

Seitens der Verwaltung hat sich bei der Bearbeitung der Anträge weiterer Klärungsbedarf ergeben. Können bei Neubauten für folgende Maßnahmen auch Fördermittel beantragt werden für:

-

Fachgerechte Dämmung von Wohnhäusern durch anerkannte Fachfirmen. In den Fällen, in denen die Dämmungsarbeiten selbst erbracht werden, ist eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung durch eine Fachfirma, einen Architekten oder sonstigen Sachverständigen vorzulegen.

-

Wärmepumpen, die an ein wasserführendes Heizungsnetz angeschlossen werden

-

Zentrale/dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Nach hinreichender Diskussion ist sich der Gemeinderat einig, die Gewährung einer Förderung bei Neubauten von den KfW-40-Standards nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) abhängig zu machen. Lediglich bei Überschreitung der jeweils gesetzlichen geltenden Mindestanforderungen soll ein Zuschuss bewilligt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung bzw. Ergänzung der Energiesparrichtlinie wie vorgeschlagen.

Die Energiesparrichtlinie ist für Dämmungen, Installation einer Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung auch für Neubauten, sofern dieses die gesetzlichen Mindeststandards eines KfW 40-Haus überschreitet, anzuwenden. Nachweise über die Überschreitung der KfW-40-Standards sind dem Antrag beizufügen. Der Förderantrag ist entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

9. Energiesparrichtlinie, Auszahlung Fördermittel

Für das Jahr 2023 wurden Fördermittel in Höhe von 50.000,00 Euro bereitgestellt. Bisher liegen Anträge auf Fördermittel in Höhe von insgesamt 30.000,00 Euro vor. Im Januar 2023 wurden für zwei Anträge die beantragten Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro ausgezahlt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

10. Beschaffungen für Vereine

Die Vorsitzende berichtet, dass die Bornheimer Vereine in der Hauptstraße 65 verschiedene Utensilien, Maschinen und ähnliches gelagert haben, die nun im Zuge des geplanten Abrisses an anderer Stelle untergebracht werden sollen. Die betroffenen Vereine haben in einem Abstimmungsgespräch den notwendigen Platz und die jeweiligen Bedarfe erörtert. Gemeinsam mit dem Gemeindevorstand wurde ein Vorschlag zur Beschlussfassung für den Gemeinderat erarbeitet, der als Anlage beigefügt ist. Darin enthalten ist die Anschaffung von Garagen in Blechausführung sowie notwendige Fachbodenregale.

Der Gemeindevorstand hat sich im Rahmen einer Markterkundung über mögliche Lieferanten und Ausführungen erkundigt und sich letztendlich für den Lieferanten entschieden, der bereits die Blechgaragen an der Hainbachschule geliefert hat.

Die Errichtung der Lagerräume ist baugenehmigungspflichtig.

Für die Beschaffung der Garagen und Regale sind keine Mittel im Haushalt veranschlagt. Diese müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Es wird vorgeschlagen, aufgrund der hohen Inanspruchnahme der Rikscha diese im Ort unterzubringen. Dementsprechend ist die Anschaffung einer einzelnen Garage vorgesehen, welche hinter der Zufahrt zur Friedhofshalle aufgestellt werden soll. Aufgrund der Größe der Einzelgarage ist hierfür kein Bauantrag notwendig. Vor der Anschaffung soll die Verankerung der Garagen im Boden und die Abdichtung überprüft werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung der Garagen in Blechausführung zur Nutzung als Lagerräume für die Vereine einschließlich der notwendigen Regale, sowie die vorgezogene Anschaffung der Einzelgarage für die Unterbringung der Rikscha, unter der Voraussetzung, dass vor Anschaffung die Verankerung im Boden und die Abdichtung geklärt ist. Die notwendigen Haushaltsmittel sind außerplanmäßig bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

11. Nachwahl in die Ausschüsse

Herr Dr. Jaime Uribe Uribe hat mit dem Schreiben vom 22.01.2023 sein Ratsmandat niedergelegt. Somit scheidet er Kraft Gesetz auch aus den Ausschüssen aus.

Folgende Nachwahlen in die Ausschüsse werden notwendig:

- Haupt- und Bauausschuss:

Ausschlussmitglied

- Kultur- und Sozialausschuss:

stv. Ausschussmitglied

Nach dem Grundsatz der Kontinuität können Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern und sonstige wählbare Bürger nur von solchen vertreten werden.

Vorschlagsberechtigt ist die FWG-Fraktion, welche folgende Ratsmitglieder vorschlägt:

Haupt- und Bauausschuss:

Ausschlussmitglied

Rudi Brauch

Kultur- und

Sozialausschuss:

stv. Ausschussmitglied

Marco Brauch

In diesem Zuge werden außerdem folgende Nachwahlen notwendig:

- Haupt- und Bauausschuss:

Ausschlussmitglied

- Haupt- und Bauausschuss:

2 stv. Ausschlussmitglieder

- Kultur- und Sozialausschuss:

Ausschussmitglied

- Kultur- und Sozialausschuss:

stv. Ausschussmitglied

Auch hier ist die FWG-Fraktion vorschlagsberechtigt, welche folgende Personen vorschlägt:

Haupt- und

Bauausschuss:

Ausschlussmitglied

Marcus Michel

Haupt- und

Bauausschuss:

stv. Ausschlussmitglied

Dr. Günter Zekl

Haupt- und

Bauausschuss:

stv. Ausschlussmitglied

Marco Brauch

Kultur- und

Sozialausschuss:

Ausschussmitglied

Joachim Lehnert

Kultur- und

Sozialausschuss:

stv. Ausschussmitglied

René Dietrich

Gem. § 45 Abs. 1 S. 2 GemO ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dem Wahlvorschlag zustimmt.

Das Stimmrecht der Ortsbürgermeisterin ruht bei Wahlen gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GemO.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Beschluss:

Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag der FWG-Fraktion:

-

Herrn Marcus Michel als Ausschussmitglied in den Haupt- und Bauausschuss

-

Herrn Dr. Günter Zekl als stellvertretendes Mitglied in den Haupt- und Bauausschuss

-

Herrn Rudi Brauch als Ausschussmitglied in den Haupt- und Bauausschuss

-

Herrn Marco Brauch als stellvertretendes Mitglied in den Haupt- und Bauausschuss

-

Herrn Marco Brauch als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Kultur- und Sozialausschuss

-

Herrn Joachim Lehnert als Ausschussmitglied in den Kultur- und Sozialausschuss:

-

Herrn René Dietrich als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Kultur- und Sozialausschuss

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

12. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.

13. Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil

C. Öffentlicher Teil

1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Gemeinderat hat über die Niederschlagung von Forderungen entschieden.

Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.