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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG - Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2025

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2025

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2024 eine Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2025 beschlossen.

Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird nachstehend die Satzung öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

S A T Z U N G

über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler

für das Jahr 2025

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- und des § 3 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz -KAG-, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes -GrStG- und § 16 des Gewerbesteuergesetzes -GewStG-, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, sowie des Stadtratsbeschlusses vom 18. Dezember 2024 wird für die Stadt Ottweiler nachstehende Satzung für die Realsteuerhebesätze erlassen:

§ 1

Hebesatz 2025

Die Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2025 werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

-Grundsteuer A-

340 v.H.

b) für die Grundstücke -Grundsteuer B-

445 v.H.

2. Gewerbesteuer

455 v.H.

§ 2

Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Ottweiler, den 19. Dezember 2024
Der Bürgermeister
gez. Holger Schäfer