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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Über Remmesfürth“
in der Stadt Ottweiler, Stadtteil Lautenbach
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur
Aufstellung des Bebauungsplans sowie der
Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 1 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Ottweiler in öffentlicher Sitzung am 19.02.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Über Remmesfürth“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Über Remmesfürth“ beschlossen hat. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung wurde vom Stadtrat der Beschluss vom 19.07.2022 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Über Remmesfürth“ in der Stadt Ottweiler, Stadtteil Lautenbach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. mit 13a BauGB aufgehoben.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach BauGB mit u.a. einer zweistufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist auf bisher nicht bebauten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen und damit die stetige Nachfrage nach Wohnbauland zu befriedigen.

Der Geltungsbereich befindet sich am südlichen Ortsrand von Lautenbach südwestlich der Nordfeldstraße bzw. südöstlich der Schönbachstraße und umfasst eine Fläche von ca. 2,28 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt (Fl.-Nrn. alle Gemarkung Lautenbach, Flur 2):

  • im Norden durch Teilflächen der Fl.-Nrn. 215/3 und 1115/224, der Fl.-Nr. 1048/216, durch Teilflächen der Fl.-Nrn. 244/6, 244/4, durch Fl.-Nr. 244/5, durch Teilflächen der Fl.-Nr. 35/4, der Verkehrsfläche Nordfeldstraße Fl.-Nr. 30/33 und der Fl.-Nr. 35/16,
  • im Osten durch die Verkehrsfläche Untere Dellstraße Fl.-Nr. 30/34, durch Fl.-Nr. 39/19, durch Teilfläche der Fl.-Nr. 51/34, durch die Verkehrsfläche Nordfeldstraße Fl.-Nr. 51/83 und durch Fl.-Nrn. 51/65 und 51/67,
  • im Süden durch Teilfläche der Fl.-Nr. 120/2 und durch Fl.-Nr. 119 und
  • im Westen durch Teilfläche Fl.-Nr. 1260/192 und durch Fl.-Nrn. 1261/194, 195/1, 898/196, 1412/196, 849/197, 850/198, 851/199, 203/1, 866/204, 210, 211/4 und durch Teilfläche der Fl.-Nr. 215/3.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Lageplan, o.M.

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Über Remmesfürth“ in der Stadt Ottweiler, Stadtteil Lautenbach

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil I), dem Textteil (Teil II) und der Begründung (Teil III), in der Zeit vom 10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.ottweiler.de in der Rubrik Wirtschaft und Umwelt unter Bauleitplanung unter dem Pfad:

https://www.ottweiler.de/gewerbe/index.php?option=com_content&view=article&id=186&Ite mid=160 veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Zimmer Nr. 20, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 10.03.2024 bis einschließlich 11.04.2025 montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr, montags und mittwochs von 13:30 bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 17:30 Uhr.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse beteiligung@ottweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) Datenschutz Grundverordnung - DSGVO - und dem Saarländischen Datenschutzgesetz, insbesondere wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt werden. Es können auch Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, welche ebenfalls mit veröffentlicht und ausgelegt wird.

Ottweiler, 06.03.2025
(Holger Schäfer)
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Flächennutzungsplanteiländerung
im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Über Remmesfürth“
in der Stadt Ottweiler, Stadtteil Lautenbach
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur
Teiländerung des Flächennutzungsplans
im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Über Remmesfürth“
sowie der
Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zu frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat der Stadt Ottweiler in öffentlicher Sitzung am 19.02.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Über Remmesfürth“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen hat. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans erfolgt im Regelverfahren nach BauGB mit u.a. einer zweistufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts.

Ziel der Flächennutzungsplanteiländerung ist die Anpassung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung im Bereich „Über Remmesfürth“ in der Stadt Ottweiler, Stadtteil Lautenbach. Dabei soll die dortige Darstellung von Wohnbauflächen erweitert und den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt dargestellt werden.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Lautenbach südwestlich der Nordfeldstraße bzw. südöstlich der Schönbachstraße und umfasst eine Fläche von ca. 2,28 ha. Der Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt (Fl.-Nrn. alle Gemarkung Lautenbach, Flur 2):

  • im Norden durch Teilflächen der Fl.-Nrn. 215/3 und 1115/224, der Fl.-Nr. 1048/216, durch Teilflächen der Fl.-Nrn. 244/6, 244/4, durch Fl.-Nr. 244/5, durch Teilflächen der Fl.-Nr. 35/4, der Verkehrsfläche Nordfeldstraße Fl.-Nr. 30/33 und der Fl.-Nr. 35/16,
  • im Osten durch die Verkehrsfläche Untere Dellstraße Fl.-Nr. 30/34, durch Fl.-Nr. 39/19, durch Teilfläche der Fl.-Nr. 51/34, durch die Verkehrsfläche Nordfeldstraße Fl.-Nr. 51/83 und durch Fl.-Nrn. 51/65 und 51/67,
  • im Süden durch Teilfläche der Fl.-Nr. 120/2 und durch Fl.-Nr. 119 und
  • im Westen durch Teilfläche Fl.-Nr. 1260/192 und durch Fl.-Nrn. 1261/194, 195/1, 898/196, 1412/196, 849/197, 850/198, 851/199, 203/1, 866/204, 210, 211/4 und durch Teilfläche der Fl.-Nr. 215/3.

Die genauen Grenzen des Änderungsbereichs können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Lageplan, o.M.

Grenzen des Änderungsbereichs

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der Flächennutzungsplanteiländerung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Über Remmesfürth“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, in der Zeit vom 10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 auf der Internetseite der Stadt unter www.ottweiler.de in der Rubrik Wirtschaft und Umwelt unter Bauleitplanung unter dem Pfad:

https://www.ottweiler.de/gewerbe/index.php?option=com_content&view=article&id=186&Ite mid=160 veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Zimmer Nr. 20, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 10.03.2024 bis einschließlich 11.04.2025 montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr, montags und mittwochs von 13:30 bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 17:30 Uhr.

Im Rahmen der Flächennutzungsplanteiländerung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse beteiligung@ottweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) Datenschutz Grundverordnung - DSGVO - und dem Saarländischen Datenschutzgesetz, insbesondere wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt werden. Es können auch Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, welche ebenfalls mit veröffentlicht und ausgelegt wird.

Ottweiler, 06.03.2025
(Holger Schäfer)
Bürgermeister