Für den Eigentümer des verkehrswidrig im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuges, Marke BMW 5er, Abstellort: vor Dorfstraße 17 in Fürth, sichergestellt am 12.10.2023, wurde beim Amt für Bürgerangelegenheiten der Stadt Ottweiler, Goethestraße 13 a, 66564 Ottweiler eine Polizeiliche Verfügung hinterlegt. Die Polizeiliche Verfügung kann während der regulären Dienstzeiten (Mo bis Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr; Mo und Mi: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr; Do: 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr) vom Adressaten eingesehen und abgeholt werden.
Die Polizeiverfügung konnte nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort der Person unbekannt ist.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) in der aktuellen Fassung öffentlich zugestellt.
Die Verfügung gilt nach § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntgabe der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden.