Titel Logo
Ottweiler Zeitung
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrspolizeiliche Anordnung - Blumenviertel

- Blumenviertel -

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der derzeit gültigen Fassung werden in der Blumenstraße folgende Verkehrspolizeiliche Maßnahmen getroffen:

  • Das Schild „Vorfahrt gewähren“ (VZ 205) an der Einmündung in die Illinger Straße wird eingezogen und durch ein „Halt! Vorfahrt gewähren“-Schild (VZ 206) ersetzt. Dabei ist die gestrichelte Linie durch eine Haltelinie zu ersetzen.
  • Die Schilder „Vorfahrt“ (VZ 301) an der Einmündung der Zufahrt zur OBG sowie „Vorfahrt gewähren“ (VZ 205) in der Gegenrichtung werden eingezogen.
  • Das Schild „Beginn/Ende Zone 30“ (VZ 274) wird in Richtung Illinger Straße verschoben, um den Kreuzungsbereich in die Zone 30 miteinzubeziehen.
  • Am bisherigen Standort des Schildes „Vorfahrt“ wird die Straßenbemalung „Haifischzähne“ (Zeichen 342) angeordnet.
  • Ab dem Zeitpunkt der Vorfahrtsänderung wird für einen Zeitraum von 3 Monaten die Hinweisbeschilderung „Gefahrstelle“ (VZ 101) mit dem Zusatzschild „Änderung der Vorfahrt“ und einem gelben Blinklicht schräg gegenüber der Ausfahrt aus dem Rosenweg angeordnet.