Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat die Stadt Ottweiler informiert, dass noch bis zum 24.04.2023 die Beteiligung zur 1. Phase der Lärmaktionsplanung für den Schienenlärm läuft. Hierbei können Bürgerinnen und Bürger Auskunft zu ihrer persönlichen Lärmsituation bezüglich Schienenlärms sowie zu Lärmschutzmaßnahmen geben. Das EBA hat die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet, bei der Betroffene sich zu ihren Lärmproblem äußern können.
Die Beiträge werden nach Ende der Rückmeldefrist ausgewertet und analysiert. Die Ergebnisse veröffentlicht das EBA in einem Entwurf zum Lärmaktionsplan.
Voraussichtlich im Herbst 2023 findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Dabei werden die Teilnehmenden zum Entwurf des Lärmaktionsplans und zum ersten Beteiligungsverfahren befragt. Die Ergebnisse werden im abschließenden Lärmaktionsplan der Runde 4 veröffentlicht, der im Sommer 2024 herausgegeben wird. Als langfristiges umweltpolitisches Planungsinstrument dient die Lärmaktionsplanung zudem zur Formulierung von Zielen und Strategien der Lärmminderung. Da der Lärmaktionsplan lediglich ein Planungsinstrument darstellt, können jedoch keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von einzelnen Lärmschutzmaßnahmen daraus abgeleitet werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm gestartet
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat die Stadt Ottweiler informiert, dass noch bis zum 24.04.2023 die Beteiligung zur 1. Phase der Lärmaktionsplanung für den Schienenlärm läuft. Hierbei können Bürgerinnen und Bürger Auskunft zu ihrer persönlichen Lärmsituation bezüglich Schienenlärms sowie zu Lärmschutzmaßnahmen geben. Das EBA hat die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet, bei der Betroffene sich zu ihren Lärmproblem äußern können.
Die Beiträge werden nach Ende der Rückmeldefrist ausgewertet und analysiert. Die Ergebnisse veröffentlicht das EBA in einem Entwurf zum Lärmaktionsplan.
Voraussichtlich im Herbst 2023 findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Dabei werden die Teilnehmenden zum Entwurf des Lärmaktionsplans und zum ersten Beteiligungsverfahren befragt. Die Ergebnisse werden im abschließenden Lärmaktionsplan der Runde 4 veröffentlicht, der im Sommer 2024 herausgegeben wird. Als langfristiges umweltpolitisches Planungsinstrument dient die Lärmaktionsplanung zudem zur Formulierung von Zielen und Strategien der Lärmminderung. Da der Lärmaktionsplan lediglich ein Planungsinstrument darstellt, können jedoch keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von einzelnen Lärmschutzmaßnahmen daraus abgeleitet werden.