Der Rat der Stadt Ottweiler hat am 30.03.2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans „Blieszentrum II“ beschlossen.
Der Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes einschließlich gemeinsamen Umweltbericht in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 im Rathaus der Stadt Ottweiler, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 im Gebäude Goethestraße 13a, 66564 Ottweiler für jedermann einsehbar aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
| montags bis freitags | 08:30 - 12:00 Uhr |
| montags und mittwochs | 13:30 - 15:30 Uhr |
| donnerstags | 13:30 - 17:30 Uhr. |
Die Unterlagen zur Planung sind zudem auf der Homepage der Stadt Ottweiler unter www.ottweiler.de in der Rubrik Wirtschaft und Umwelt unter Bauleitplanung zu finden.
Planungserfordernis: Mit der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung gewerbliche Baufläche durch eine gemischte Baufläche ersetzt werden, um somit die Voraussetzungen für die Realisierung des Bebauungsplanes „Blieszentrum II“ zu schaffen. Es handelt sich bei der Fläche um das Gelände der ehemaligen Gießerei Werle.Das Planungserfordernis ist gegeben, da die Gewerbebrache beseitigt werden soll und für das Plangebiet bislang kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert.
Der Geltungsbereich ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen: