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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 16/2024
Mitteilungen der Ortsvorsteher
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Freizeitplatz/Basketballplatz Jugendliche – Ideen gewünscht!

Für Kinder haben wir in Lautenbach einen, wie ich finde, schönen und abwechslungsreichen Spielplatz. Was noch etwas besser sein könnte, sind Freizeitmöglichkeiten für größere Kinder bzw. Jugendliche.

Hier bitten wir um Ihre und Eure Anregungen, um das in den kommenden Monaten auszuarbeiten und vielleicht schon im Haushalt für das kommende Jahr 2025 zu berücksichtigen.

Wenn sich die Bürger an den Projekten beteiligen, könnten wir die städtischen Mittel unter Umständen sogar vervielfachen! Mit den sogenannten „ELER“-Fördermitteln. Dies sind Mittel der Europäischen Union zur Stärkung des ländlichen Raumes. Diese setzen wir schon beim Umbau des Bürgerhauses oder der Erneuerung des Brunnens in der Dorfmitte ein. Und das mit einer Förderquote von bis zu 90%!

Ein Vorschlag könnte es sein, einen Basketball- bzw. Volleyballbereich zu errichten. Hier böte sich aus meiner Sicht die Umgebung des Bolzplatzes an. Diese befindet sich im Eigentum der Stadt, sie ist verkehrssicher gelegen, etwas Infrastruktur mit Bank usw. ist schon vorhanden und die Kinder und Jugendlichen könnten spontan vom Fußball zu anderen Sportarten wechseln.

Kleiner Exkurs: Basketballkörbe auf dem Kerweplatz:

Hier wurden vor einigen Jahren Basketballkörbe auf der geteerten Fläche errichtet. Das war aber nicht in Ordnung. Die Fläche ist laut Stadtverwaltung als allgemeine Verkehrsfläche gewidmet. Dort dürfen keine Sportgeräte errichtet werden. Will man das dennoch machen, muss die Fläche erst in einem aufwendigen Verfahren entwidmet werden. Dann muss ein Lärmschutzgutachten erstellt werden.

Und selbst wenn diese beiden Hürden genommen worden würden, müsste der Bereich aufwendig gesichert werden. Zum einen, damit den Nutzern nichts passiert und zum anderen, damit keine Fahrzeuge z.B. auf dem Parkplatz oder der Straße beschädigt werden. Das erforderte eine Sicherung mit Metallzäunen z.B. wie auf dem Platz im alten Weiher. Hinzukäme, dass eine Teerfläche kein zulässiger Belag sein dürfte und alles den einschlägigen DIN-Normen für Sport- und Spielplätze entsprechen muss. Eine Nutzung für Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder als Ausweichfläche für Katastrophenfälle, wie bei dem großen Brand im Jahr 2022 ist dann nicht mehr möglich. Zudem müssen Spiel- und Sportgeräte auf öffentlichen Plätzen alle 14 Tage kontrolliert werden. Da sollten die zu kontrollierenden Standorte nicht noch mehr werden.

Ihre und Eure Idee und auch Mithilfe sind gefragt!