Die Stadt Ottweiler hat den Beteiligungsbericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen in einer Rechtsform des privaten Rechts gemäß § 115 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz -KSVG- für das Jahr 2022 erstellt.
Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet.
Zu diesem Zweck liegt er in der Zeit vom 13.05. bis 22.05.2024 während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr, montags und mittwochs von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr - 17.30 Uhr) im Rathaus, Illinger Straße 7, Zimmer 27, öffentlich aus.