Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Ottweiler alle Grundstückseigentümer nochmals auf die bestehende Pflicht hin, der Stadtverwaltung zeitnah alle zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr relevanten bebauten und versiegelten Flächen mitzuteilen („Anzeigepflicht“).
Insbesondere bei Neubauten werden die durch nachträgliche Befestigung der Außenanlage (Terrasse, Einfahrt, Zuwegungen etc.) neu versiegelten Flächen oft nicht nachgemeldet.
Auch sind bei Eigentümerwechsel die neuen Eigentümer dazu verpflichtet die bestehenden Flächenverhältnisse zu überprüfen und Abweichungen bzw. Änderungen durch Umbaumaßnahmen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Rechtslage ist eindeutig: Sobald sich die Größe der befestigten oder bebauten Fläche eines Grundstücks ändert, besteht eine aktive Meldepflicht seitens des Eigentümers. Wer nicht handelt, riskiert u.a. hohe Nachzahlungen.
Ansprechpartner bei der Stadt Ottweiler ist das Steueramt, Frau Becker (Tel. 06824/3008-30). Die entsprechenden Informationen und Unterlagen finden Sie auch auf der städtischen Homepage unter
https://www.ottweiler.de/rathaus-service/online-dienste/steueramt/