Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung - Krumme Kehr
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der derzeit gültigen Fassung werden in der Straße „Krumme Kehr“ folgende Verkehrspolizeiliche Maßnahmen getroffen:
- Im Bereich der „Krumme Kehr“ (Hausnummern 11- 23) wird mit Verkehrszeichen 315 ein Gehwegparken angeordnet.
Ottweiler, den 12.04.2024
Der Bürgermeister
der Stadt Ottweiler
(Holger Schäfer)