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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Hebesatzung 2026

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2026

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 eine Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2026 beschlossen. Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird nachstehend die Satzung öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

S A T Z U N G

über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler

für das Jahr 2026

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- und des § 3 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz -KAG-, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes -GrStG- und § 16 des Gewerbesteuergesetzes -GewStG-, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, sowie des Stadtratsbeschlusses vom 18. Dezember 2024 wird für die Stadt Ottweiler nachstehende Satzung für die Realsteuerhebesätze erlassen:

§ 1

Hebesatz 2026

Die Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2026 werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer:

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

- Grundsteuer A -

340 v.H.

b)

für die Grundstücke -Grundsteuer B-

445 v.H.

2.

Gewerbesteuer

455 v.H.

§ 2

Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Ottweiler, den 17. Dezember 2025
Der Bürgermeister
gez. Holger Schäfer