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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Veröffentlichung im Internet (erneute öffentliche Auslegung)

Veröffentlichung im Internet (erneute öffentliche Auslegung)

Bebauungsplan Blieszentrum II einschließlich paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Stadt Ottweiler

Der Rat der Stadt Ottweiler hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 den geänderten Entwürfen des Bebauungsplanes „Blieszentrum II“ einschließlich paralleler FNP-Teiländerung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel der Bauleitpläne ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Revitalisierung bzw. Wiedernutzbarmachung des Geländes der ehemaligen Gießerei Werle zu schaffen.

Das Plangebiet befindet sich nördlich angrenzend an den Bereich des Blieszentrums, das zwischenzeitlich realisiert wurde und die Nahversorgungssituation in Ottweiler aufwertet.

Es wird jedoch nicht das gesamte Werle-Gelände überplant, sondern nur der südliche Teil, der sich unmittelbar an das bereits bestehende Blieszentrum anschließt.

Während der Verfahrensschritte der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gingen Anregungen ein, die eine Anpassung der Planung sowie der Gutachten erforderlich machten.

Folgende Änderungen, die die Grundzüge der Planung betreffen, wurden vorgenommen, weshalb der Entwurf der Bauleitpläne erneut im Internet zu veröffentlichen ist.

Verkleinerung des Geltungsbereiches: Das geplante Mischgebiet wird deutlich reduziert, weiterhin soll im MI die Errichtung von Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen werden

Überarbeitung des Schallschutzgutachtens, des Verkehrsgutachtens sowie der Auswirkungsanalyse

Festlegung einer externen Maßnahmenfläche für Reptilien

Festlegung des forstwirtschaftlichen Ausgleichs in einer Größe von 2810 qm mittels Walderhaltungsabgabe

Am Sondergebiet im westlichen Teil des Plangebietes wird unverändert festgehalten, hier haben sich keine Änderungen ergeben.

Mit der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung gewerbliche Baufläche durch eine gemischte Baufläche sowie eine Sonderbaufläche ersetzt werden, um die Voraussetzungen für die Realisierung des Bebauungsplanes „Blieszentrum II“ zu schaffen. Das Planungserfordernis ist gegeben, da die Gewerbebrache beseitigt werden soll und für das Plangebiet bislang kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die geänderten Entwürfe der Bauleitpläne einschließlich Begründungen, gemeinsamen Umweltbericht, überarbeiteter Gutachten sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom

12.01.2026 bis einschließlich 30.01.2026

Auf der Homepage der Stadt Ottweiler in der Rubrik Wirtschaft und Umwelt/Bauleitplanung unter

https://www.ottweiler.de/gewerbe/index.php?option=com_content&view=article&id=179&Itemid=153 erneut veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Stadt Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, 66564 Ottweiler, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis freitags 08:30 - 12:00 Uhr, montags und mittwochs 13:30 - 15:30 Uhr, donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 4a Abs. 3 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse beteiligung@ottweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der erneuten Veröffentlichung im Internet bzw. der Offenlage der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird hiermit darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Änderung der Bauleitpläne und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Folgender Absatz gilt nur für die FNP-Teiländerung, nicht für den Bebauungsplan:

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Neben dem Entwurf der Bauleitpläne sind folgende Gutachten und Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Schalttechnisches Gutachten zum Bebauungsplan „Blieszentrum II“ der Stadt Ottweiler, SGS TÜV Saar GmbH, Sulzbach, 11.11.2025 (Durchführung der Untersuchung, Immissionsorte und zulässige Geräuschimmissionen, Geräuschemissionen und -immissionen nach TA Lärm, Geräuschimmissionen im Plangebiet durch Verkehrslärm, Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile von Gebäuden im Plangebiet, An- und Abfahrverkehr, Qualität der Prognose, Zusammenfassung und Festsetzungsvorschlag)

Umweltbericht gem. Anlage 1 zum BauGB einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (Keine Betroffenheit bzw. Gefährdung zu erwarten bei Schmetterlingen, Käfern, Amphibien, Säugetieren, Avifauna; potenzielle Betroffenheit bei Reptilien; Plangebiet ist für Fledermäuse grundsätzlich geeignet), es ergeben sich artenschutzrechtliche Hinweise / Maßnahmen

Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose bei Durchführung der Planung für die einzelnen Schutzgüter

Schutzgut Naturhaushalt, Arten und Biotope: Beschreibung der Biotoptypen

Schutzgut Boden und Wasser: kein WSG betroffen, Bodeneigenschaften, Aussagen zum Grundwasser, Aussagen zu Altlasten, Aussagen zu HQ100);

Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu kaltluftproduzierenden Flächen);

Schutzgut Mensch: keine Erholungsfläche für die Allgemeinheit betroffen,

Gewerbebrache

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild (Aussagen zum Einfügen und der Umgebung)

Folgende umweltrelevanten Aspekte wurden außerdem bei der Planerarbeitung berücksichtigt: Anpflanzfestsetzung, artenschutzrechtliche Maßnahmen, Erhaltungsflächen, Lärmschutzfestsetzungen, Festlegung der Grundflächenzahl

Es wird eine externe Maßnahmenfläche festgesetzt, konkret auf Teilen folgender Parzellen unmittelbar nördlich an das geplante Mischgebiet angrenzend: 73/1, 92/15 sowie 24/16 (auf beigefügtem Plan in rot dargestellt)

Folgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor:

  • Folgende Fachgutachten liegen außerdem vor (sie enthalten zwar keine direkten umweltbezogenen Informationen, werden aber als Fachgutachten zum Bebauungsplan dennoch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht):
  • Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes und ergänzender Einzelhandelseinrichtungen im Blieszentrum in der Stadt Ottweiler, GMA, Ludwigsburg, 22.10.2025 (Grundlagenermittlung, Standortbeschreibung und bewertung, Projektrelevante Wettbewerbssituation für das Vorhaben, Einzugsgebiet, Bevölkerung und Kaufkraft, Auswirkungsanalyse)
  • Verkehrliche Anbindung des „Blieszentrums“ and die B41 in Ottweiler, 5. Fortschreibung, MS Traffic, St. Ingbert, November 2025 (Angaben zum Verkehrsnetz, Verkehrszählung und -prognose, Verkehrssimulation und Leistungsfähigkeit)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Ottweiler, den 06.01.2026
gez.
(Holger Schäfer)
Bürgermeister