Der Stadtrat trat im katholischen Pfarrheim zusammen, um über verschiedene Tagesordnungspunkte zu beraten und zu entscheiden.
Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig.
Der Stellenplan, der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung wurden offiziell verabschiedet. Der Stellenplan der Beamten weist mit 13 Planstellen eine Stelle weniger aus als im Vorjahr. Bei den Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl hingegen um zwei auf insgesamt 173 Planstellen. Die Stadt positioniert sich weiterhin als attraktive Arbeitgeberin und bietet diverse Praktikums- sowie Ausbildungsplätze an. Aktuell werden zwei Ausbildungsstellen im Garten- und Landschaftsbau sowie eine Stelle für Fachangestellte für Bäderbetriebe ausgeschrieben.
Die geplanten Personalausgaben belaufen sich auf rund 12 Mio. Euro.
Im Ergebnishaushalt stehen Erträgen von rd. 31 Mio. Euro Aufwendungen in Höhe von rd. 38 Mio. Euro gegenüber. Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 3 Mio. Euro den investiven Auszahlungen in Höhe von rd. 7,3 Mio. Euro gegenüber. Daraus ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 ein Investitionskreditbedarf in Höhe von rd. 4,3 Mio. Euro.
Der Haushaltsplan bildet insgesamt die Grundlage für das Verwaltungshandeln während des Jahres und bündelt die umfangreichen Leistungen der Stadtverwaltung sowie die diesbezüglich veranschlagten finanziellen Mittel.
Der Stadtrat befasste sich zudem mit den Auswirkungen geänderter Förderprogramme und Richtlinien des Saarlandes auf den Grundschulstandort Lehbesch. Dies betraf insbesondere die Kosten für die Ferienbetreuung sowie die Frühbetreuung. Einstimmig wurde beschlossen:
Frühbetreuung (07:00 – 08:00 Uhr):
Einführung einer Gebühr von 15 Euro monatlich
(bei verbindlicher Anmeldung für ein Jahr).
Ferienbetreuung (pro volle Woche):
| o | Für FGTS-Kinder: 20 Euro (Geschwisterkinder: 10 Euro). |
| o | Für nicht in der FGTS angemeldete Kinder: 30 Euro. |
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde eine Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen beschlossen. Ziel ist der Bürokratieabbau: Gastronomen können nun deutlich unkomplizierter Pavillons und Zelte für ihre Gäste im öffentlichen Raum aufstellen.