Titel Logo
Ottweiler Zeitung
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die Stadtkasse informiert

Die Steuerpflichtigen der Stadt Ottweiler werden gemäß § 259 Abgabenordnung an die Zahlung der bis zum 15.05.2026 fälligen

a)

zweiten Rate der Vorauszahlung Grundsteuer A und B, Niederschlagswassergebühr, Hundesteuer, u. a. für 2026

b)

zweiten Rate der Vorauszahlung Gewerbesteuer für 2026 erinnert.

Solange kein Bescheid für das Jahr 2026 ergangen ist, sind die Vorauszahlungen für 2026 entsprechend den Festsetzungen der letzten Steuerbescheide zu leisten.

Es wird gebeten, die rückständigen Beträge umgehend an die

Stadtkasse Ottweiler

unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

Bankverbindungen der Stadtkasse:

Deutsche Kreditbank

IBAN: DE34 1203 0000 1020 7786 33

BIC: BYLADEM1001

Sparkasse Neunkirchen

IBAN: DE52 5925 2046 0000 0001 08

BIC: SALADE51NKS

Für Steuerrückstände nach dem 20.05.2026 besteht die gesetzliche Verpflichtung, einen Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat der Säumnis zu erheben.

Hinweis bei Veräußerung von Grundstücken

Steuerschuldner für das Jahr 2026 ist derjenige, dem der Steuergegenstand am 01.01. dieses Jahres bei der Feststellung des Einheitswertes durch das Finanzamt zugerechnet ist. Soweit der Steuergegenstand bereits veräußert wurde, kann der Verkäufer seine Grundsteuerersatzansprüche nur bei dem Erwerber geltend machen.

Ottweiler, den 15.05.2026

STADTKASSE OTTWEILER

ALS VOLLSTRECKUNGSBEHÖRDE