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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Verkehrspolizeiliche Anordnung

In der Zeit vom 02. Juni bis 04. Juni 2023 findet im historischen Stadtzentrum das Ottweiler Altstadtfest statt.

Am Samstag, 03. Juni 2023, fällt der "Wochenmarkt" aus.

Für das Altstadtfest werden folgende Straßen und Zu- bzw. Einfahrten zum Festbereich für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt:

Von Mittwoch, 31. Mai 2023 ab 14:00 Uhr bis einschl. Dienstag, 06. Juni 2023, 07:00 Uhr:

Der gesamte Schloßhof, die Sammetgasse, der Rathausplatz, die Enggaß, der Fornarohof, die Straße „Pauluseck“, die Schloßstraße nach Zufahrt Pauluseck, die Einfahrt zum Schloßhof aus der Ecken-, Goethe- und Schmalwasserstraße, Straße und Parkfläche „Im Alten Weiher“ und ein Teilbereich des Parkplatzes Posthof.

Die Festbesucher und die Anlieger werden gebeten, zum Parken die nahe gelegenen Parkplätze zu benutzen:

Parkdeck, Wilhelm-Heinrich-Straße, Weylplatz, Weylstraße, Posthof, Seminarstraße, Brunnenweg, Saarbrücker Straße und Martin-Luther-Straße (Landratsamt).

Anliegern ist das Befahren des Festbereiches zum kurzfristigen Be- und Entladen außerhalb des Festbetriebes gestattet.

Die Zufahrt zum Pauluseck ist für Anwohner außerhalb des Festbetriebes zugelassen.

Auf das Befahren des Festbereiches während des Hauptbetriebes soll möglichst verzichtet werden, Rettungsfahrzeuge sind ausgenommen.

Ottweiler, den 10. Mai 2023
Der Bürgermeister
der Stadt Ottweiler
gez. Holger Schäfer