Die Sonne scheint und die Temperaturen steigen. Aus diesem Anlass weist die Stadt Ottweiler nochmals auf die geltenden Regeln für das Befüllen und Entleeren von privaten Swimmingpools hin.
Die richtige Entsorgung:
Poolwasser ist Schmutzwasser. Sobald Wasser in einem Pool mit Chemikalien oder durch die Nutzung verunreinigt wurde, gilt es rechtlich als Schmutzwasser und muss demnach zwingend in das öffentliche Abwassersystem eingeleitet werden. Eine Entsorgung auf dem eigenen Grundstück, in der Natur oder im Gelände ist verboten.
Die richtige Befüllung:
Pools dürfen ausschließlich über den normalen Hauswasserzähler oder ein vom örtlichen Wasserversorger gemietetes Standrohr befüllt werden. Die Befüllung über den Zwischenzähler ist unzulässig.
Zwischenzähler messen ausschließlich die Wassermenge, die im Garten versickert und für die keine Abwassergebühr anfällt. Da Poolwasser jedoch als Schmutzwasser im Abwasserkanal entsorgt werden muss, fällt für die Entsorgung somit auch die volle Abwassergebühr an.
Das Abwasserwerk der Stadt Ottweiler weist darauf hin, dass bei Zuwiderhandlungen nach § 21 der Entwässerungssatzung der Stadt Ottweiler in Verbindung mit dem Saarländischen Vollstreckungsgesetz mit Geldbußen bis zu 50.000 € geahndet werden können.