Da die Mähsaison begonnen hat, ruft die Friedhofsverwaltung der Stadt Ottweiler dazu auf, den Grabschmuck von den Urnen-/Rasengräber zu entfernen. Das Aufstellen von Grabschmuck, Kränzen etc. auf den Rasengrabfeldern ist nur auf der Grundplatte des Grabmales in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April zulässig.
Ebenfalls wird dazu aufgerufen den Grabschmuck an den Baumgräbern zu entfernen. Dieser ist prinzipiell nicht zulässig.