Der Stadtrat trat im Schlosstheater zusammen, um über verschiedene Tagesordnungspunkte zu beraten und zu entscheiden. Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig.
Der Fortschrittsbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Ottweiler
Die Stadt Ottweiler verfolgt eine systematische Nachhaltigkeitsstrategie. Diese dient als kontinuierlich durch Meilensteine dokumentierte Weiterentwicklung des ursprünglichen „Agenda 2030 Aktionsprogramms“ aus dem Jahr 2020. Die Strategie bietet der Verwaltung eine verbindliche Entscheidungsgrundlage, um die globalen Nachhaltigkeitsziele direkt auf lokaler Ebene umzusetzen. Um die Fortschritte messbar zu machen, ist die jährliche Erstellung eines internen Fortschrittsberichts als fester Nachhaltigkeitsindikator für das Verwaltungshandeln verankert. Die Stadt Ottweiler hat in mehreren Bereichen Fortschritte erzielt und strukturelle Grundlagen geschaffen; zahlreiche weitere Maßnahmen befinden sich jedoch weiterhin im Aufbau oder in der Planungsphase. Auf den umfangreichen aktuellen Bericht wurde in der Sitzung verwiesen.
Überplanmäßige Ausgaben – Neubau einer Toilettenanlage mit Geräteraum am Freizeitgelände Weiherstraße in Fürth
Hierfür wurden die weiteren Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt.
Bebauungsplan „Zwischen Geisbaum und Teich“ (1969) inklusive der Änderung des Bebauungsplanes (1972) sowie Beschluss „Zwischen Geisbaum und Teich“ (1987): Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Bebauungspläne
Mit den Beschlüssen werden bessere Möglichkeiten für die Wohnbebauung geschaffen. Eine Anpassung ergab sich zudem vor dem Hintergrund der Entwicklungen und Veränderungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten.
Bebauungsplan „Betzelhübel, 4. Bauabschnitt“
In Ottweiler soll neuer Wohnraum entstehen. Hierfür sind ca. 20 Bauplätze vorgesehen. Mit dem 4. Bauabschnitt wird auf dem Betzelhübel ein geplanter Lückenschluss ermöglicht. Bedenken oder Einwände können in der nun folgenden Offenlage eingebracht werden.
Erste Änderung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ottweiler „Steuerung der Windenergie/Ausweisung von Konzentrationszonen“, Abwägung der Stellungnahmen und erneute Offenlage
An der Flächenkulisse wird keine Änderung vorgenommen. Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgen die Veröffentlichung von Planunterlagen im Internet sowie die Offenlage und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes erneut. Die Konzentration für die Windkraftnutzung erstreckt sich in der Summe auf 161,7 Hektar.