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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass des Dorffestes im Stadtteil Ottweiler-Steinbach ergeht gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit gültigen Fassung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

Für die Zeit von Freitag, dem 30.06.2023 bis Sonntag, dem 02.07.2023 wird die Straße „Am Dorfbrunnen“ aus Richtung „Kuseler Straße“ und aus Richtung „Brunnenwies“ kommend für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr ist, soweit dies möglich ist, nur außerhalb der Öffnungszeiten des Dorffestes zugelassen.

Für Rettungsfahrzeuge ist zwischen den einzelnen Festständen eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m freizuhalten.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den städtischen Bauhof entsprechend den Vorschriften der StVO.

Ottweiler, den 27.Juni 2023
Der Bürgermeister
der Stadt Ottweiler
(Schäfer)