Aus Anlass des Dorffestes im Stadtteil Ottweiler-Steinbach ergeht gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit gültigen Fassung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
Für die Zeit von Donnerstag, dem 04.07.2024 bis Sonntag, dem 07.07.2024 wird die Straße „Am Dorfbrunnen“ aus Richtung „Kuseler Straße“ und aus Richtung „Brunnenwies“ kommend für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr ist, soweit dies möglich ist, nur außerhalb der Öffnungszeiten des Dorffestes zugelassen.
Für Rettungsfahrzeuge ist zwischen den einzelnen Festständen eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m freizuhalten.
Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den städtischen Bauhof entsprechend den Vorschriften der StVO.