Der Stadtrat Ottweiler hat in seiner Sitzung am 02.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Römische Station“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Veröffentlichung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanteiländerung ist die Errichtung einer römischen Straßenstation (Statio) an der Via Romana südwestlich von Mainzweiler. Im Sommer 2021 entstand durch den Verein LEGIO XIIII GEMINA e.V, ein kleines architektonisches Ensemble an der Via Romana südwestlich von Mainzweiler, aus einem Stück gepflasterter Straße, einem Meilenstein, einem Merkurschrein und einem didaktischen Schaukasten, der den historischen Querschnitt der Römerstraße verdeutlicht. Zwei Infotafeln runden das Bild ab. Im Sommer 2022 wurde ein Grabstein nach historischem Vorbild am Straßenrand aufgestellt. An die bestehende Rekonstruktion der Römerstraße soll nun als didaktische Ergänzung eine römische Straßenstation angegliedert werden. Diese dient als Vervollständigung des bestehenden architektonischen Ensembles an historischer Stätte. Für Besucher sollen zudem Flächen für Stellplätze ausgewiesen werden.
Das ca. 0,14 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Mainzweiler und befindet sich hier im Bereich der bestehenden Straßenrekonstruktion der „Via Romana“ südwestlich von Mainzweiler.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Römische Station“ und der parallelen Flächennutzungsplanteiländerung umfasst Teile der Parzellen 223/5, 365, 366, 367 und 550/368 in Flur 10 der Gemarkung Mainzweiler.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan und der nachfolgenden Abbildung (Lageplan ohne Maßstab) zu entnehmen.
Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.
Der Bebauungsplan „Römische Station“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 04.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Römische Station“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 15.07.2024 bis einschließlich zum 19.08.2024 im Rathaus der Stadt Ottweiler, Gebäude Goethestraße 13a, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
| Öffnungszeiten der Stadt Ottweiler | |
| montags bis freitags | 08:30 - 12:00 Uhr |
| montags und mittwochs | 13:30 - 15:30 Uhr |
| donnerstags | 13:30 - 17:30 Uhr |
Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Ottweiler unter www.ottweiler.de in der Rubrik Wirtschaft und Umwelt unter Bauleitplanung zum Download bereitgestellt (Bebauungsplan "Römische Station" (ottweiler.de).
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter der Internetadresse https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 15.07.2024 bis einschließlich zum 19.08.2024 zur Verfügung.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:
| - | Umweltrelevante Angaben zum Standort |
| o | Bedarf an Grund und Boden |
| o | Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung |
| o | Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen |
| o | Abgrenzung des Untersuchungsraumes |
| o | Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter |
| o | Immissionssituation |
| o | Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung |
| o | Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
| o | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen |
| o | Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung |
| o | Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung |
| o | Prüfung von Planungsalternativen |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse: beteiligung@ottweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift l vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Für die FNP-Teiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Ottweiler oder ein von der Stadt Ottweiler eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Ottweiler oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Ottweiler oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Ottweiler ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.