1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat am 30.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 27.730.012 EURO
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 32.694.511 EURO
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — -4.964.499 EURO
2. im Finanzhaushalt
mit den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.234.700 EURO
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 6.919.700 EURO
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — -4.685.000 EURO
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 8.209.799 EURO
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 551.000 EURO
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 7.658.799 EURO
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 4.685.000 EURO.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 350.000 EURO.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 15.000.000 EURO.
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 2.647.368 EURO.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 2.317.131 EURO.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden gemäß der vom Stadtrat am 14.12.2022 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe -Grundsteuer A- 340 v.H.
b) für die Grundstücke -Grundsteuer B- 495 v.H.
2. Gewerbesteuer 455 v.H.
Es gilt der vom Stadtrat am 30.03.2023 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit bekannt gemacht.
Die nach den § § 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den § § 2 und 3 wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
“Saarland
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht -
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Ottweiler genehmige ich
| - | gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen |
| in Höhe von 4.685.000 € |
| und |
| - | gemäß § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
| in Höhe von 350.000 € |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.07.2022 bis 08.08.2022 während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags und mittwochs von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr) im Rathaus Illinger Straße 7, Zimmer 37, öffentlich aus.