1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat am 03.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt | ||
| 1. | im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 31.002.938 EURO |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 34.596.714 EURO |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -3.593.776 EURO |
| 2. | im Finanzhaushalt mit den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.147.300 EURO |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.435.500 EURO |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -4.288.200 EURO |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.508.976 EURO |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 478.000 EURO |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.030.976 EURO |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird
festgesetzt auf — 4.288.200 EURO.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird
festgesetzt auf — 10.000.000 EURO.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird
festgesetzt auf — 3.593.776 EURO.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden gemäß der vom Stadtrat am 18.12.2024 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | -Grundsteuer A- | 340 v.H. |
| b) für die Grundstücke | -Grundsteuer B- | 445 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer |
|
| 455 v.H. |
Es gilt der vom Stadtrat am 03.04.2025 beschlossene Stellenplan.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit bekannt gemacht.
Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 wurde erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
“Saarland
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht -
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Ottweiler genehmige ich
| - | gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen |
| in Höhe von — 4.288.200 € |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.07.2025 bis 05.08.2025 während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags und mittwochs von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr) im Rathaus Illinger Straße 7, Zimmer 27, öffentlich aus.