Titel Logo
Ottweiler Zeitung
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Ottweiler werden gemäß § 259 Abgabenordnung an die Zahlung der bis zum 15.08.2022 fälligen

a)

dritten Rate der Vorauszahlung Grundsteuer A und B, Niederschlagswassergebühr, Hundesteuer, u. a. für 2022

b)

dritten Rate der Vorauszahlung Gewerbesteuer für 2022

erinnert.

Solange kein Bescheid für das Jahr 2022 ergangen ist, sind die Vorauszahlungen für 2022 entsprechend den Festsetzungen der letzten Steuerbescheide zu leisten.

Es wird gebeten, die rückständigen Beträge umgehend an die Stadtkasse Ottweiler unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

Bankverbindung der Stadtkasse:

Sparkasse Neunkirchen

IBAN: DE52 5925 2046 0000 0001 08

BIC: SALADE51NKS

Für Steuerrückstände nach dem 18.08.2022 besteht die gesetzliche Verpflichtung, einen Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat der Säumnis zu erheben.

Hinweis bei Veräußerung von Grundstücken

Steuerschuldner für das Jahr 2022 ist derjenige, dem der Steuergegenstand am 01.01. dieses Jahres bei der Feststellung des Einheitswertes durch das Finanzamt zugerechnet ist. Soweit der Steuergegenstand bereits veräußert wurde, kann der Verkäufer seine Grundsteuerersatzansprüche nur bei dem Erwerber geltend machen.

Ottweiler, den 02.08.2022
Stadtkasse Ottweiler als Vollstreckungsbehörde