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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der derzeit gültigen Fassung wird in Abänderung der Verkehrspolizeilichen Anordnung vom 17.05.2022 in der Straße „Betzelbacher Weg“ vor den Häusern 1, 3 und 5 ein „Eingeschränktes Haltverbot“ mit Verkehrszeichen 286 und dem Zusatzschild „von 07:00 bis 14:00 Uhr“ und vor den Häusern 2, 4 und 6 „Absolutes Haltverbot“ mit Verkehrszeichen 283 angeordnet.

Ottweiler, den 28.Juli 2022
Der Bürgermeister
der Stadt Ottweiler
(Holger Schäfer)