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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

67655 Kaiserslautern, 23.07.2024

DLR Westpfalz

Fischerstraße 12

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 0631-36740

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Breitenbach

Telefax: 0631-3674255

Aktenzeichen: 21067-HA10.3.

Internet: www.dlr.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Breitenbach

Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums

gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)

Im Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Breitenbach Landkreis Kusel ist der durch die Nachträge I bis III geänderte Flurbereinigungsplan seit dem 06.09.2022 unanfechtbar.

Vom vorgenannten Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Flurbereinigungsbeschluss sowie den Änderungsbeschlüssen vom 25.07.2012 und 02.06.2017 angeordneten "zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgehoben, wonach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des DLR erforderlich war.

Im Auftrag
gez.
Bernd Fricke