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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Am Samstag, 16. August 2025, findet in Ottweiler das „Festival der Straßenmusik“ statt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden in der Innenstadt die Sperrungen anlässlich des Straßenmusikfestivals ab Samstag, 14 Uhr, wie folgt umgesetzt: Sperrung der Straßen und Zu- bzw. Einfahrten bis zum nächsten Werktag um 8.00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr in:

Pauluseck, Schloßhof, Rathausplatz, Kirchstraße, Tenschstraße 1 bis 5, Sammetgasse, Goethestraße, Sammetgasse in Höhe Einmündung Tenschstraße, Goethestraße ab HausNr. 18.

Weiterhin wird die Straße „Wilhelm-Heinrich-Straße“ zwischen der Einmündung „Im Herrengarten“ bis zum Rathaus Lenn von Samstag, den 16.08.2025, 14.00 Uhr, bis Sonntag, den 17.08.2025 um 8.00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Im gesamten Sperrbereich wird ein Haltverbot angeordnet.

Auf das Befahren des Veranstaltungsbereiches während des Hauptbetriebes (Samstag, 16.08.2025 von 16.00 bis 23.00 Uhr) soll möglichst verzichtet werden, Rettungsfahrzeuge sind ausgenommen.

Für die Anwohner der Straße „Pauluseck“ besteht die Möglichkeit der Ein- und Ausfahrt. Die Anwohner der Bergstraße können von der Seminarstraße aus ein- und ausfahren.

Darüber hinaus können Anwohner und Anlieger außerhalb des Hauptbetriebes der Veranstaltung in den Sperrbereich zum kurzfristigen Be- und Entladen ein- und ausfahren.

Für die Straße „Gäßling“ wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Die Veranstaltungsbesucher und Anlieger werden gebeten, die nahegelegenen Parkplätze zu benutzen: Parkdeck, Seminarstraße, Posthof, Saarbrücker Straße, Im Alten Weiher.

Ottweiler, den 29.07.2025
Der Bürgermeister
der Stadt Ottweiler
gez.
(Holger Schäfer)