Die Stadt Ottweiler beabsichtigt gemäß § 8 Abs. 1 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) vom 17. Dezember 1964 in der derzeit gültigen Fassung die öffentliche Wegeparzelle in der Gemarkung Fürth, Flur 35, die Parzellen 19, 21 und 23 (oberhalb der Wegequerung zu den beiden anderen Parzellen hin), einzuziehen. Die Gesamtfläche beträgt etwa 1300 m². Die beigefügte Flurkarte ist Teil dieser Bekanntmachung. Die einzuziehende Fläche ist rot markiert.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 2 SStrG öffentlich bekannt gemacht und Gelegenheit zu Einwendungen gegeben. Einwendungen können innerhalb einer Frist von drei Monaten schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Ottweiler, Illinger Straße 7, 66564 Ottweiler gerichtet oder zur Niederschrift im Amt für Bürgerdienstleistungen, Verwaltungsgebäude Goethestraße 13 a, Zimmer 2, 3 oder 4 während der Dienstzeiten erklärt werden. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Mittwoch 13.30 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstag 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr.