Die Steuerpflichtigen der Stadt Ottweiler werden gemäß § 259 Abgabenordnung an die Zahlung der bis zum 15.08.2024 fälligen
| a) | dritten Rate der Vorauszahlung Grundsteuer A und B, Niederschlagswassergebühr, Hundesteuer, u. a. für 2024 |
| b) | dritten Rate der Vorauszahlung Gewerbesteuer für 2024 |
erinnert.
Solange kein Bescheid für das Jahr 2024 ergangen ist, sind die Vorauszahlungen für 2024 entsprechend den Festsetzungen der letzten Steuerbescheide zu leisten.
Es wird gebeten, die rückständigen Beträge umgehend an die
Stadtkasse Ottweiler
unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
Bankverbindungen der Stadtkasse:
Deutsche Kreditbank
IBAN: DE34 1203 0000 1020 7786 33
BIC: BYLADEM1001
Sparkasse Neunkirchen
IBAN: DE52 5925 2046 0000 0001 08
BIC: SALADE51NKS
Für Steuerrückstände nach dem 20.08.2024 besteht die gesetzliche Verpflichtung, einen Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat der Säumnis zu erheben.
Hinweis bei Veräußerung von Grundstücken
Steuerschuldner für das Jahr 2024 ist derjenige, dem der Steuergegenstand am 01.01. dieses Jahres bei der Feststellung des Einheitswertes durch das Finanzamt zugerechnet ist. Soweit der Steuergegenstand bereits veräußert wurde, kann der Verkäufer seine Grundsteuerersatzansprüche nur bei dem Erwerber geltend machen.