1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat am
30.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag |
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| der Erträge auf | 29.781.494 EURO |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 33.422.132 EURO |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -3.640.638 EURO |
| 2. | im Finanzhaushalt mit den Einzahlungen |
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| aus Investitionstätigkeit auf | 3.674.100 EURO |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.442.100 EURO |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -3.768.000 EURO |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.125.738 EURO |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 660.000 EURO |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.465.738 EURO |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf — 3.768.000 EURO.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 15.000.000 EURO.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — 3.640.638 EURO.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden gemäß der vom Stadtrat am 13.12.2023 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe |
| -Grundsteuer A- — 340 v.H. |
| b) für die Grundstücke -Grundsteuer B- — 495 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 455 v.H. |
Es gilt der vom Stadtrat am 30.04.2024 beschlossene Stellenplan.
Ottweiler, den 02.05.2024 | Der Bürgermeister |
| (Schäfer) |
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 wurde erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
“Saarland
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht -
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Ottweiler genehmige ich
- gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
in Höhe von — 3.768.000 €
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.09.2024 bis 17.09.2024 während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags und mittwochs von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr) im Rathaus Illinger Straße 7, Zimmer 27, öffentlich aus.