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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Ottweiler für das Haushaltsjahr 2024

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat am

30.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag

der Erträge auf

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2.

im Finanzhaushalt mit den Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf  — 3.768.000 EURO.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf —  15.000.000 EURO.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  — 3.640.638 EURO.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden gemäß der vom Stadtrat am 13.12.2023 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

-Grundsteuer A-  — 340 v.H.

b) für die Grundstücke -Grundsteuer B- —  495 v.H.

2.

Gewerbesteuer  — 455 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 30.04.2024 beschlossene Stellenplan.

Ottweiler, den 02.05.2024
Der Bürgermeister

(Schäfer)

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit bekannt gemacht.

Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

“Saarland

Landesverwaltungsamt

- Kommunalaufsicht -

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Ottweiler genehmige ich

- gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

in Höhe von  — 3.768.000 €

St. Ingbert, 22.08.2024
im Auftrag
(Birgit Heib) (Dienstsiegel)".

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.09.2024 bis 17.09.2024 während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags und mittwochs von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr) im Rathaus Illinger Straße 7, Zimmer 27, öffentlich aus.

Ottweiler, 27. August 2024
gez. Schäfer
Bürgermeister