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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 37/2024
Die Stadt Ottweiler teilt mit
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Arbeiten am Flowtrail, Gefahrenbeschilderungen und Absperrungen dürfen nicht entfernt werden

Am Flowtrail werden derzeit Bäume gefällt,und der Saarforst hat die Arbeitsstelle ordnungsgemäß abgesperrt. Leider werden die Absperrungen und Warnzettel regelmäßig entfernt.

Gemäß § 315 b StGB (Strafgesetzbuch) ist das vorsätzliche Entfernen von Gefahrenbeschilderungen und Absperrungen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren geahndet.